könten/ so geben sie ihnen vorhero Ouverture da- von, und zeigen die Ursachen an, die sie bewogen, mit diesen oder jenen sich in ein Bündniß einzulassen. Es geschicht auch wohl, daß der Kayser wenn er Nachricht bekommt, daß einige Stände damit um- gehen, wie sie mit auswärtigen sich in eine Allianz einlassen wollen, und darzu invitiret werden, an sie schreibet: Sie liessen zwar dahin gestellt seyn, daß diese Allianz an Seiten des Chur- und Fürsten da- hin angesehen, als wenn hiedurch das Reich bey sei- nem erlangten Ruhestand, Praeeminenz und Frey- heit um so vielmehr gesichert seyn würde; sie füh- ren aber an, daß solche den Reichs-Constitutionen zuwider, erzehlen die Beschwehrungen die daraus erwachsen könten ersuchen und ermahnen sie also, da sie zu Mitbeliebung dieser Allianz invitiret wor- den, sich damit nicht zu vertieffen, sondern ihr Abse- hen in dergleichen ihnen vorgebildeten Besorgung auf die heylsamen Reichs-Satzungen, Executions- und Creyß-Ordnungen, das Instrumentum Pacis, und endlich auf sie, als das Oberhaupt im Reich/ ihre Reflexiones zu machen. S. CCXXXIV. Brief im I. Theil von Lünigs Teutschen Reichs- Cantzley.
§. 25. Jn Teutschland haben sich einige Land- Stände mit ihren Durchlauchtigsten Landes-Für- sten, vermittelst eines immerwährenden Pacti, so auch von Kayserlicher Majestät confirmirt ist da- hin verglichen, und in besondern Reversalien aus- gemacht, daß, wenn Serenissimi aus erheb- und be-
wegli
II. Theil. VI. Capitul.
koͤnten/ ſo geben ſie ihnen vorhero Ouverture da- von, und zeigen die Urſachen an, die ſie bewogen, mit dieſen oder jenen ſich in ein Buͤndniß einzulaſſen. Es geſchicht auch wohl, daß der Kayſer wenn er Nachricht bekommt, daß einige Staͤnde damit um- gehen, wie ſie mit auswaͤrtigen ſich in eine Allianz einlaſſen wollen, und darzu invitiret werden, an ſie ſchreibet: Sie lieſſen zwar dahin geſtellt ſeyn, daß dieſe Allianz an Seiten des Chur- und Fuͤrſten da- hin angeſehen, als wenn hiedurch das Reich bey ſei- nem erlangten Ruheſtand, Præeminenz und Frey- heit um ſo vielmehr geſichert ſeyn wuͤrde; ſie fuͤh- ren aber an, daß ſolche den Reichs-Conſtitutionen zuwider, erzehlen die Beſchwehrungen die daraus erwachſen koͤnten erſuchen und ermahnen ſie alſo, da ſie zu Mitbeliebung dieſer Allianz invitiret wor- den, ſich damit nicht zu vertieffen, ſondern ihr Abſe- hen in dergleichen ihnen vorgebildeten Beſorgung auf die heylſamen Reichs-Satzungen, Executions- und Creyß-Ordnungen, das Inſtrumentum Pacis, und endlich auf ſie, als das Oberhaupt im Reich/ ihre Reflexiones zu machen. S. CCXXXIV. Brief im I. Theil von Luͤnigs Teutſchen Reichs- Cantzley.
§. 25. Jn Teutſchland haben ſich einige Land- Staͤnde mit ihren Durchlauchtigſten Landes-Fuͤr- ſten, vermittelſt eines immerwaͤhrenden Pacti, ſo auch von Kayſerlicher Majeſtaͤt confirmirt iſt da- hin verglichen, und in beſondern Reverſalien aus- gemacht, daß, wenn Sereniſſimi aus erheb- und be-
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II. Theil. VI. Capitul.
koͤnten/ ſo geben ſie ihnen vorhero Ouverture da-
von, und zeigen die Urſachen an, die ſie bewogen, mit
dieſen oder jenen ſich in ein Buͤndniß einzulaſſen.
Es geſchicht auch wohl, daß der Kayſer wenn er
Nachricht bekommt, daß einige Staͤnde damit um-
gehen, wie ſie mit auswaͤrtigen ſich in eine Allianz
einlaſſen wollen, und darzu invitiret werden, an ſie
ſchreibet: Sie lieſſen zwar dahin geſtellt ſeyn, daß
dieſe Allianz an Seiten des Chur- und Fuͤrſten da-
hin angeſehen, als wenn hiedurch das Reich bey ſei-
nem erlangten Ruheſtand, Præeminenz und Frey-
heit um ſo vielmehr geſichert ſeyn wuͤrde; ſie fuͤh-
ren aber an, daß ſolche den Reichs-Conſtitutionen
zuwider, erzehlen die Beſchwehrungen die daraus
erwachſen koͤnten erſuchen und ermahnen ſie alſo,
da ſie zu Mitbeliebung dieſer Allianz invitiret wor-
den, ſich damit nicht zu vertieffen, ſondern ihr Abſe-
hen in dergleichen ihnen vorgebildeten Beſorgung
auf die heylſamen Reichs-Satzungen, Executions-
und Creyß-Ordnungen, das Inſtrumentum Pacis,
und endlich auf ſie, als das Oberhaupt im Reich/
ihre Reflexiones zu machen. S. CCXXXIV.
Brief im I. Theil von Luͤnigs Teutſchen Reichs-
Cantzley.
§. 25. Jn Teutſchland haben ſich einige Land-
Staͤnde mit ihren Durchlauchtigſten Landes-Fuͤr-
ſten, vermittelſt eines immerwaͤhrenden Pacti, ſo
auch von Kayſerlicher Majeſtaͤt confirmirt iſt da-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 470. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/494>, abgerufen am 22.11.2024.
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