Vezier Ibrahim abgesondert worden, in dem XV. Tomo der Electorum juris Publici p. 405.
§. 53. Die Publication der Friedens-Schlüsse pflegt auf unterschiedene Weise zu geschehen. Jn Franckreich wird der geschlossene Friede durch den Lieutenant-General de Police in Pariß auf den dazu verordneten Gassen publicirt. Es ist aber zu mercken, daß solche Publication niemahls auf den Fauxbourgs, sondern nur bloß in dem Bezirck der Stadt geschicht. Daher dann die Frembden, welche auf den Fauxbourgs logiren, sich nach der Stadt begeben müssen, wenn sie solche Solennität mit ansehen wollen. S. Nemeitz Sejour de Paris p. 193. An andern Orten werden sie von den Herolden ausgeruffen, und mit Trompeten und Pauckenschall kund gemacht, bey den Armeen wird Salve geschoffen.
§. 54. Die Lustbarkeiten, die über den geschlos- senen Frieden angestellt werden, sind ebenfalls un- terschiedlich. Hat ein Theil durch den Frieden keinen gar zu grossen Vortheil erhalten, so werden die Freuden-Ceremonien gar sehr gemäßiget; Bey dem andern hingegen der bey dem Frieden so glücklich geworden, als er im Kriege gewest, wer- den die Solennitäten desto mehr gehäufft, und desto geschwinder unternommen, und wissen sich einige wie aus alten und neuen Exempeln bekandt, mehr als zu hochmüthig und zu trotzig dabey aufzufüh- ren.
§. 55.
II. Theil. VIII. Capitul.
Vezier Ibrahim abgeſondert worden, in dem XV. Tomo der Electorum juris Publici p. 405.
§. 53. Die Publication der Friedens-Schluͤſſe pflegt auf unterſchiedene Weiſe zu geſchehen. Jn Franckreich wird der geſchloſſene Friede durch den Lieutenant-General de Police in Pariß auf den dazu verordneten Gaſſen publicirt. Es iſt aber zu mercken, daß ſolche Publication niemahls auf den Fauxbourgs, ſondern nur bloß in dem Bezirck der Stadt geſchicht. Daher dann die Frembden, welche auf den Fauxbourgs logiren, ſich nach der Stadt begeben muͤſſen, wenn ſie ſolche Solennitaͤt mit anſehen wollen. S. Nemeitz Sejour de Paris p. 193. An andern Orten werden ſie von den Herolden ausgeruffen, und mit Trompeten und Pauckenſchall kund gemacht, bey den Armeen wird Salve geſchoffen.
§. 54. Die Luſtbarkeiten, die uͤber den geſchloſ- ſenen Frieden angeſtellt werden, ſind ebenfalls un- terſchiedlich. Hat ein Theil durch den Frieden keinen gar zu groſſen Vortheil erhalten, ſo werden die Freuden-Ceremonien gar ſehr gemaͤßiget; Bey dem andern hingegen der bey dem Frieden ſo gluͤcklich geworden, als er im Kriege geweſt, wer- den die Solennitaͤten deſto mehr gehaͤufft, und deſto geſchwinder unternommen, und wiſſen ſich einige wie aus alten und neuen Exempeln bekandt, mehr als zu hochmuͤthig und zu trotzig dabey aufzufuͤh- ren.
§. 55.
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II. Theil. VIII. Capitul.
Vezier Ibrahim abgeſondert worden, in dem XV.
Tomo der Electorum juris Publici p. 405.
§. 53. Die Publication der Friedens-Schluͤſſe
pflegt auf unterſchiedene Weiſe zu geſchehen. Jn
Franckreich wird der geſchloſſene Friede durch den
Lieutenant-General de Police in Pariß auf den
dazu verordneten Gaſſen publicirt. Es iſt aber
zu mercken, daß ſolche Publication niemahls auf
den Fauxbourgs, ſondern nur bloß in dem Bezirck
der Stadt geſchicht. Daher dann die Frembden,
welche auf den Fauxbourgs logiren, ſich nach der
Stadt begeben muͤſſen, wenn ſie ſolche Solennitaͤt
mit anſehen wollen. S. Nemeitz Sejour de Paris
p. 193. An andern Orten werden ſie von den
Herolden ausgeruffen, und mit Trompeten und
Pauckenſchall kund gemacht, bey den Armeen wird
Salve geſchoffen.
§. 54. Die Luſtbarkeiten, die uͤber den geſchloſ-
ſenen Frieden angeſtellt werden, ſind ebenfalls un-
terſchiedlich. Hat ein Theil durch den Frieden
keinen gar zu groſſen Vortheil erhalten, ſo werden
die Freuden-Ceremonien gar ſehr gemaͤßiget;
Bey dem andern hingegen der bey dem Frieden
ſo gluͤcklich geworden, als er im Kriege geweſt, wer-
den die Solennitaͤten deſto mehr gehaͤufft, und deſto
geſchwinder unternommen, und wiſſen ſich einige
wie aus alten und neuen Exempeln bekandt, mehr
als zu hochmuͤthig und zu trotzig dabey aufzufuͤh-
ren.
§. 55.
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 534. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/558>, abgerufen am 22.11.2024.
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