einen Contract oder Vergleich, der zwischen dem künfftigen König und dem Volck aufgerichtet wor- den. Diese Pacta, Conventa, oder wie sie sonst weiterhin können und mögen genennet werden, müs- sen die Regenten gemeiniglich eydlich bestärcken, und die Nation hiedurch in Sicherheit setzen, daß sie denselben in allen und ieden Puncten und Clau- sulen nachleben wollen. Der Haupt-Punct kommt in diesen Capitulationen darauf an, daß sich die Könige keiner Succession oder Erbschafft über das Königreich anmassen, oder darnach trachten wollen, die Crone auf ihre Erben oder Nachkommen, oder iemand anders, ohne Einwilligung des Volcks, zu transferiren.
§. 28. Uber diesen Haupt-Punct dingen sich die Eligenten unterschiedenes sonst noch aus, so zu ih- rem Interesse oder Honeur gereicht, und reguli- ren zugleich einige Puncte in dem Ceremoniel- Wesen. Also haben die Chur-Fürsten in denen, mit den Römischen Kaysern errichteten Wahl-Ca- pitulationen pacisciret, daß ihre Gefandten an den Kayser- und Königlichen Höfen und in den Capel- len, den Bothschafftern der auswärtigen Republi- cken, und auch den Fürsten in Person ohne Unter- schied vorgehen sollen.
§. 29. Vor der Wahl wird gemeiniglich ein Gottesdienst in der Kirche gehalten, und dabey viel Lateinische Hymni abgesungen, daß der Heilige Geist ihnen die zu dieser Wahl nöthige Erleuchtung
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Von Interregnis und den Wahlen.
einen Contract oder Vergleich, der zwiſchen dem kuͤnfftigen Koͤnig und dem Volck aufgerichtet wor- den. Dieſe Pacta, Conventa, oder wie ſie ſonſt weiterhin koͤnnen und moͤgen genennet werden, muͤſ- ſen die Regenten gemeiniglich eydlich beſtaͤrcken, und die Nation hiedurch in Sicherheit ſetzen, daß ſie denſelben in allen und ieden Puncten und Clau- ſulen nachleben wollen. Der Haupt-Punct kommt in dieſen Capitulationen darauf an, daß ſich die Koͤnige keiner Succeſſion oder Erbſchafft uͤber das Koͤnigreich anmaſſen, oder darnach trachten wollen, die Crone auf ihre Erben oder Nachkommen, oder iemand anders, ohne Einwilligung des Volcks, zu transferiren.
§. 28. Uber dieſen Haupt-Punct dingen ſich die Eligenten unterſchiedenes ſonſt noch aus, ſo zu ih- rem Intereſſe oder Honeur gereicht, und reguli- ren zugleich einige Puncte in dem Ceremoniel- Weſen. Alſo haben die Chur-Fuͤrſten in denen, mit den Roͤmiſchen Kayſern errichteten Wahl-Ca- pitulationen paciſciret, daß ihre Gefandten an den Kayſer- und Koͤniglichen Hoͤfen und in den Capel- len, den Bothſchafftern der auswaͤrtigen Republi- cken, und auch den Fuͤrſten in Perſon ohne Unter- ſchied vorgehen ſollen.
§. 29. Vor der Wahl wird gemeiniglich ein Gottesdienſt in der Kirche gehalten, und dabey viel Lateiniſche Hymni abgeſungen, daß der Heilige Geiſt ihnen die zu dieſer Wahl noͤthige Erleuchtung
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Von Interregnis und den Wahlen.
einen Contract oder Vergleich, der zwiſchen dem
kuͤnfftigen Koͤnig und dem Volck aufgerichtet wor-
den. Dieſe Pacta, Conventa, oder wie ſie ſonſt
weiterhin koͤnnen und moͤgen genennet werden, muͤſ-
ſen die Regenten gemeiniglich eydlich beſtaͤrcken,
und die Nation hiedurch in Sicherheit ſetzen, daß
ſie denſelben in allen und ieden Puncten und Clau-
ſulen nachleben wollen. Der Haupt-Punct kommt
in dieſen Capitulationen darauf an, daß ſich die
Koͤnige keiner Succeſſion oder Erbſchafft uͤber das
Koͤnigreich anmaſſen, oder darnach trachten wollen,
die Crone auf ihre Erben oder Nachkommen, oder
iemand anders, ohne Einwilligung des Volcks, zu
transferiren.
§. 28. Uber dieſen Haupt-Punct dingen ſich die
Eligenten unterſchiedenes ſonſt noch aus, ſo zu ih-
rem Intereſſe oder Honeur gereicht, und reguli-
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Weſen. Alſo haben die Chur-Fuͤrſten in denen,
mit den Roͤmiſchen Kayſern errichteten Wahl-Ca-
pitulationen paciſciret, daß ihre Gefandten an den
Kayſer- und Koͤniglichen Hoͤfen und in den Capel-
len, den Bothſchafftern der auswaͤrtigen Republi-
cken, und auch den Fuͤrſten in Perſon ohne Unter-
ſchied vorgehen ſollen.
§. 29. Vor der Wahl wird gemeiniglich ein
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 581. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/605>, abgerufen am 23.11.2024.
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