ren, angelegt. Die Königin in Dennemarck Louy- se, die Gemahlin König Friedrichs IV. ward anno 1700 nur auf dem Kopffe und der Brust gesalbet, ihr auch die Crone nicht abgenommen. Der Kö- nig von Sicilien ward am rechten Arm und zwi- schen den Achseln gesalbet; und wo es anders wahr ist was Thuanus schreibet, so ist der König in En- gelland Jacobus der I. auch an den Füssen gesalbet worden: Post festas acclamationes in capite, fronte, pectore, intra humeros, in brachiis, ma- nibus & pedibus coram Walliae Principe filio & Elisabetha silia unctus fuit. Thuan. L. CXXIX. ad ann. M. D. CIII.
§. 33. Nach der Salbung wird den Königen die Königliche Crone wieder aufgesetzt, und der Scepter und andere Reichs-Kleinodien in die Hände gegeben. Der erste König in Preussen Fridericus I. nahm vor der Salbung die Crone selbst vom Haupt, und satzte sie auch nach der Sal- bung wieder auf, zum Zeichen, daß er souverain, und ein König von unumschränckter Macht wäre, und seine Crone nicht durch frembden Vorschub erhalten.
§. 34. Die Königinnen empfangen die Cronen entweder zugleich mit ihren Gemahlen, oder ohne dieselben. Mit ihren Gemahlen, wenn sie entwe- der vor deren Crönung, oder um eben dieselbe Zeit mit ihnen vermählet worden. Ohne dieselben aber, wenn sie erst hernach mit Einwilligung der Stände das Königliche Ehe-Bette bestiegen. Wird in
Pohlen
III. Theil. IV. Capitul.
ren, angelegt. Die Koͤnigin in Dennemarck Louy- ſe, die Gemahlin Koͤnig Friedrichs IV. ward anno 1700 nur auf dem Kopffe und der Bruſt geſalbet, ihr auch die Crone nicht abgenommen. Der Koͤ- nig von Sicilien ward am rechten Arm und zwi- ſchen den Achſeln geſalbet; und wo es anders wahr iſt was Thuanus ſchreibet, ſo iſt der Koͤnig in En- gelland Jacobus der I. auch an den Fuͤſſen geſalbet worden: Poſt feſtas acclamationes in capite, fronte, pectore, intra humeros, in brachiis, ma- nibus & pedibus coram Walliæ Principe filio & Eliſabetha ſilia unctus fuit. Thuan. L. CXXIX. ad ann. M. D. CIII.
§. 33. Nach der Salbung wird den Koͤnigen die Koͤnigliche Crone wieder aufgeſetzt, und der Scepter und andere Reichs-Kleinodien in die Haͤnde gegeben. Der erſte Koͤnig in Preuſſen Fridericus I. nahm vor der Salbung die Crone ſelbſt vom Haupt, und ſatzte ſie auch nach der Sal- bung wieder auf, zum Zeichen, daß er ſouverain, und ein Koͤnig von unumſchraͤnckter Macht waͤre, und ſeine Crone nicht durch frembden Vorſchub erhalten.
§. 34. Die Koͤniginnen empfangen die Cronen entweder zugleich mit ihren Gemahlen, oder ohne dieſelben. Mit ihren Gemahlen, wenn ſie entwe- der vor deren Croͤnung, oder um eben dieſelbe Zeit mit ihnen vermaͤhlet worden. Ohne dieſelben aber, wenn ſie erſt hernach mit Einwilligung der Staͤnde das Koͤnigliche Ehe-Bette beſtiegen. Wird in
Pohlen
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III. Theil. IV. Capitul.
ren, angelegt. Die Koͤnigin in Dennemarck Louy-
ſe, die Gemahlin Koͤnig Friedrichs IV. ward anno
1700 nur auf dem Kopffe und der Bruſt geſalbet,
ihr auch die Crone nicht abgenommen. Der Koͤ-
nig von Sicilien ward am rechten Arm und zwi-
ſchen den Achſeln geſalbet; und wo es anders wahr
iſt was Thuanus ſchreibet, ſo iſt der Koͤnig in En-
gelland Jacobus der I. auch an den Fuͤſſen geſalbet
worden: Poſt feſtas acclamationes in capite,
fronte, pectore, intra humeros, in brachiis, ma-
nibus & pedibus coram Walliæ Principe filio
& Eliſabetha ſilia unctus fuit. Thuan. L. CXXIX.
ad ann. M. D. CIII.
§. 33. Nach der Salbung wird den Koͤnigen
die Koͤnigliche Crone wieder aufgeſetzt, und der
Scepter und andere Reichs-Kleinodien in die
Haͤnde gegeben. Der erſte Koͤnig in Preuſſen
Fridericus I. nahm vor der Salbung die Crone
ſelbſt vom Haupt, und ſatzte ſie auch nach der Sal-
bung wieder auf, zum Zeichen, daß er ſouverain,
und ein Koͤnig von unumſchraͤnckter Macht waͤre,
und ſeine Crone nicht durch frembden Vorſchub
erhalten.
§. 34. Die Koͤniginnen empfangen die Cronen
entweder zugleich mit ihren Gemahlen, oder ohne
dieſelben. Mit ihren Gemahlen, wenn ſie entwe-
der vor deren Croͤnung, oder um eben dieſelbe Zeit
mit ihnen vermaͤhlet worden. Ohne dieſelben aber,
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 600. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/624>, abgerufen am 25.11.2024.
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