Bezeugung ihrer unterthänigsten Devotion, der Herrschafft mit entgegen zu ziehen, und den solen- nen Einzug vermehren zu helffen. Sie theilen sich alsdenn in besondere Compagnien mit unterschie- denen Fahnen, die von den Rathsheren oder an- dern Häuptern aufgeführet werden. Sie putzen sich und ihre Pferde aus, so gut als ihnen möglich, und führen ebenfalls bißweilen ihre Trompeter und Heer-Paucker mit sich.
§. 24. Vor der sämmtlichen Equipage reitet gar öffters ein Herold zu Pferde in einen Sammeten Herolds-Kleide, auf dessen Kleide ein reich gestick- tes Königliches oder Fürstliches Wapen zu sehen, er führet einen pur massiven silbernen Herolds- Stab in der Hand, und sein Pferd ist mit Feder- Büschen allenthalben ausgezieret.
§. 25. Die Provintz-Pferde werden von den Reit-Knechten geführet, sie marchiren eins hinter dem andern, sind allenthalben ausgeputzt, und mit Sammet-Decken belegt, auf welchen die Wapen der Provintzien eingestickt.
§. 26. Den Schluß des Einzuges machen ent- weder die Bagage-Wägen, oder ein Compagnie, Esquadron, oder Regiment zu Fuß oder zu Pferde. Jn den ehemahligen Zeiten wurden bey den Ein- zügen der Teutschen Fürsten nicht so viel Ceremo- nien gemacht, sondern es wurde schon vortrefflich solenn gehalten, wenn ein Heer mit 100 Mann von der Miliz einzog. Die Geschichtschreiber erwehnen als etwas merckwürdiges, daß die Meck-
lenbur-
III. Theil. V. Capitul.
Bezeugung ihrer unterthaͤnigſten Devotion, der Herrſchafft mit entgegen zu ziehen, und den ſolen- nen Einzug vermehren zu helffen. Sie theilen ſich alsdenn in beſondere Compagnien mit unterſchie- denen Fahnen, die von den Rathsheren oder an- dern Haͤuptern aufgefuͤhret werden. Sie putzen ſich und ihre Pferde aus, ſo gut als ihnen moͤglich, und fuͤhren ebenfalls bißweilen ihre Trompeter und Heer-Paucker mit ſich.
§. 24. Vor der ſaͤmmtlichen Equipage reitet gar oͤffters ein Herold zu Pferde in einen Sammeten Herolds-Kleide, auf deſſen Kleide ein reich geſtick- tes Koͤnigliches oder Fuͤrſtliches Wapen zu ſehen, er fuͤhret einen pur maſſiven ſilbernen Herolds- Stab in der Hand, und ſein Pferd iſt mit Feder- Buͤſchen allenthalben ausgezieret.
§. 25. Die Provintz-Pferde werden von den Reit-Knechten gefuͤhret, ſie marchiren eins hinter dem andern, ſind allenthalben ausgeputzt, und mit Sammet-Decken belegt, auf welchen die Wapen der Provintzien eingeſtickt.
§. 26. Den Schluß des Einzuges machen ent- weder die Bagage-Waͤgen, oder ein Compagnie, Eſquadron, oder Regiment zu Fuß oder zu Pferde. Jn den ehemahligen Zeiten wurden bey den Ein- zuͤgen der Teutſchen Fuͤrſten nicht ſo viel Ceremo- nien gemacht, ſondern es wurde ſchon vortrefflich ſolenn gehalten, wenn ein Heer mit 100 Mann von der Miliz einzog. Die Geſchichtſchreiber erwehnen als etwas merckwuͤrdiges, daß die Meck-
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III. Theil. V. Capitul.
Bezeugung ihrer unterthaͤnigſten Devotion, der
Herrſchafft mit entgegen zu ziehen, und den ſolen-
nen Einzug vermehren zu helffen. Sie theilen ſich
alsdenn in beſondere Compagnien mit unterſchie-
denen Fahnen, die von den Rathsheren oder an-
dern Haͤuptern aufgefuͤhret werden. Sie putzen
ſich und ihre Pferde aus, ſo gut als ihnen moͤglich,
und fuͤhren ebenfalls bißweilen ihre Trompeter und
Heer-Paucker mit ſich.
§. 24. Vor der ſaͤmmtlichen Equipage reitet gar
oͤffters ein Herold zu Pferde in einen Sammeten
Herolds-Kleide, auf deſſen Kleide ein reich geſtick-
tes Koͤnigliches oder Fuͤrſtliches Wapen zu ſehen,
er fuͤhret einen pur maſſiven ſilbernen Herolds-
Stab in der Hand, und ſein Pferd iſt mit Feder-
Buͤſchen allenthalben ausgezieret.
§. 25. Die Provintz-Pferde werden von den
Reit-Knechten gefuͤhret, ſie marchiren eins hinter
dem andern, ſind allenthalben ausgeputzt, und mit
Sammet-Decken belegt, auf welchen die Wapen
der Provintzien eingeſtickt.
§. 26. Den Schluß des Einzuges machen ent-
weder die Bagage-Waͤgen, oder ein Compagnie,
Eſquadron, oder Regiment zu Fuß oder zu Pferde.
Jn den ehemahligen Zeiten wurden bey den Ein-
zuͤgen der Teutſchen Fuͤrſten nicht ſo viel Ceremo-
nien gemacht, ſondern es wurde ſchon vortrefflich
ſolenn gehalten, wenn ein Heer mit 100 Mann
von der Miliz einzog. Die Geſchichtſchreiber
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 622. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/646>, abgerufen am 23.11.2024.
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