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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729.

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I. Theil. V. Capitul.
ein auf, bey ihrem Ausruhen als bey ihrer Arbeit,
bey ihren Spielen und Lustbarkeiten, die unten in
einem besondern Theile werden abgehandelt wer-
den, als bey ihren Regierungs-Geschäfften.

Das V. Capitul.
Von den heiligen Hand-
lungen.

§. 1.

Daß die Gottseeligkeit zu allen Dingen nütz-
lich sey, und die Verheissung habe dieses
und auch des zukünfftigen Lebens, haben
die rühmlichen Exempel einiger Christli-
chen Regenten der alten und neuen Geschichte er-
weißlich gemacht, die bey ihrer Gottesfurcht vor
sich und vor ihre Unterthanen manches geistlichen
und leiblichen Seegens theilhafftig worden.

§. 2. Das Gesetz des HErrn ist einigen lieber
als ihre gantzen Königreiche und Fürstenthümer.
Sie lesen des Morgens und Abends entweder selbst
fleißig in der Bibel, oder lassen sich doch ihre Cava-
liere
und Pagen daraus vorlesen. Man findet in
unterschiedenen Fürstlichen Bibliothecken solche
Bibeln, darein die grossen Herrn selbst eigenhändig
eingeschrieben, wie vielmahls sie dieselben durchge-
lesen. Sie zeichnen sich diejenigen Sprüche aus,
die ihnen zur Lehre, zur Vermahnung, zur War-
nung und zum Trost dienen, und halten ihre Prin-

tzen

I. Theil. V. Capitul.
ein auf, bey ihrem Ausruhen als bey ihrer Arbeit,
bey ihren Spielen und Luſtbarkeiten, die unten in
einem beſondern Theile werden abgehandelt wer-
den, als bey ihren Regierungs-Geſchaͤfften.

Das V. Capitul.
Von den heiligen Hand-
lungen.

§. 1.

Daß die Gottſeeligkeit zu allen Dingen nuͤtz-
lich ſey, und die Verheiſſung habe dieſes
und auch des zukuͤnfftigen Lebens, haben
die ruͤhmlichen Exempel einiger Chriſtli-
chen Regenten der alten und neuen Geſchichte er-
weißlich gemacht, die bey ihrer Gottesfurcht vor
ſich und vor ihre Unterthanen manches geiſtlichen
und leiblichen Seegens theilhafftig worden.

§. 2. Das Geſetz des HErrn iſt einigen lieber
als ihre gantzen Koͤnigreiche und Fuͤrſtenthuͤmer.
Sie leſen des Morgens und Abends entweder ſelbſt
fleißig in der Bibel, oder laſſen ſich doch ihre Cava-
liere
und Pagen daraus vorleſen. Man findet in
unterſchiedenen Fuͤrſtlichen Bibliothecken ſolche
Bibeln, darein die groſſen Herrn ſelbſt eigenhaͤndig
eingeſchrieben, wie vielmahls ſie dieſelben durchge-
leſen. Sie zeichnen ſich diejenigen Spruͤche aus,
die ihnen zur Lehre, zur Vermahnung, zur War-
nung und zum Troſt dienen, und halten ihre Prin-

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[42/0066] I. Theil. V. Capitul. ein auf, bey ihrem Ausruhen als bey ihrer Arbeit, bey ihren Spielen und Luſtbarkeiten, die unten in einem beſondern Theile werden abgehandelt wer- den, als bey ihren Regierungs-Geſchaͤfften. Das V. Capitul. Von den heiligen Hand- lungen. §. 1. Daß die Gottſeeligkeit zu allen Dingen nuͤtz- lich ſey, und die Verheiſſung habe dieſes und auch des zukuͤnfftigen Lebens, haben die ruͤhmlichen Exempel einiger Chriſtli- chen Regenten der alten und neuen Geſchichte er- weißlich gemacht, die bey ihrer Gottesfurcht vor ſich und vor ihre Unterthanen manches geiſtlichen und leiblichen Seegens theilhafftig worden. §. 2. Das Geſetz des HErrn iſt einigen lieber als ihre gantzen Koͤnigreiche und Fuͤrſtenthuͤmer. Sie leſen des Morgens und Abends entweder ſelbſt fleißig in der Bibel, oder laſſen ſich doch ihre Cava- liere und Pagen daraus vorleſen. Man findet in unterſchiedenen Fuͤrſtlichen Bibliothecken ſolche Bibeln, darein die groſſen Herrn ſelbſt eigenhaͤndig eingeſchrieben, wie vielmahls ſie dieſelben durchge- leſen. Sie zeichnen ſich diejenigen Spruͤche aus, die ihnen zur Lehre, zur Vermahnung, zur War- nung und zum Troſt dienen, und halten ihre Prin- tzen

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Zitationshilfe: Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 42. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/66>, abgerufen am 24.11.2024.