gesetzte Tag determinirt, und auf das ernstlichste angekündigt, nach dem Unterschied der Stände und Umstände der Fürsten und Städte, Praelaten, Her- ren und Ritterschafften entweder persönlich oder durch Abgeordnete zu erscheinen.
§. 10. Jn einigen Ländern als wie in Norwegen werden die Erb-Huldigungen durch ein paar Herolde und Trompeter ausgeruffen.
§. 11. Die Gassen in Städten werden vor der Huldigung auf das zierlichste ausgeschmückt. Auf den Haupt-Plätzen und Strassen richtet man prächtige Triumph-Bögen und Ehren-Pforten auf, die Häuser und Ercker werden mit Schilde- reyen und Tapezereyen behangen, die Gassen mit grünen Tannen-Bäumen, mit Orengerien, mit Blumen, perspectivischen Gemählden, und auf andere Weise ausgeziert. Die Bürgerschafft und Zünffte erscheinen in sauberer Kleidung mit ihren Fahnen und mit guten Ober- und Unter-Gewehr versehen.
§. 12. Die Stände versammlen sich nach dem Unterschied der unter ihnen anzutreffen, an unter- schiedenen Oertern, als die von der Ritterschafft entweder auf dem Schloß, auf dem Ritter-Saale, oder in dem Landschafft-Hause, die Geistlichkeit in der Kirchen, die Bürgerschafft auf dem Rath- hause, die Bauern auf dem Marckte. Die von der Ritterschafft ansehnliche Characters führen/ werden wiederum von den andern distinguirt, und
beson-
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Von der Huldigung.
geſetzte Tag determinirt, und auf das ernſtlichſte angekuͤndigt, nach dem Unterſchied der Staͤnde und Umſtaͤnde der Fuͤrſten und Staͤdte, Prælaten, Her- ren und Ritterſchafften entweder perſoͤnlich oder durch Abgeordnete zu erſcheinen.
§. 10. Jn einigen Laͤndern als wie in Norwegen werden die Erb-Huldigungen durch ein paar Herolde und Trompeter ausgeruffen.
§. 11. Die Gaſſen in Staͤdten werden vor der Huldigung auf das zierlichſte ausgeſchmuͤckt. Auf den Haupt-Plaͤtzen und Straſſen richtet man praͤchtige Triumph-Boͤgen und Ehren-Pforten auf, die Haͤuſer und Ercker werden mit Schilde- reyen und Tapezereyen behangen, die Gaſſen mit gruͤnen Tannen-Baͤumen, mit Orengerien, mit Blumen, perſpectiviſchen Gemaͤhlden, und auf andere Weiſe ausgeziert. Die Buͤrgerſchafft und Zuͤnffte erſcheinen in ſauberer Kleidung mit ihren Fahnen und mit guten Ober- und Unter-Gewehr verſehen.
§. 12. Die Staͤnde verſammlen ſich nach dem Unterſchied der unter ihnen anzutreffen, an unter- ſchiedenen Oertern, als die von der Ritterſchafft entweder auf dem Schloß, auf dem Ritter-Saale, oder in dem Landſchafft-Hauſe, die Geiſtlichkeit in der Kirchen, die Buͤrgerſchafft auf dem Rath- hauſe, die Bauern auf dem Marckte. Die von der Ritterſchafft anſehnliche Characters fuͤhren/ werden wiederum von den andern diſtinguirt, und
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Von der Huldigung.
geſetzte Tag determinirt, und auf das ernſtlichſte
angekuͤndigt, nach dem Unterſchied der Staͤnde und
Umſtaͤnde der Fuͤrſten und Staͤdte, Prælaten, Her-
ren und Ritterſchafften entweder perſoͤnlich oder
durch Abgeordnete zu erſcheinen.
§. 10. Jn einigen Laͤndern als wie in Norwegen
werden die Erb-Huldigungen durch ein paar
Herolde und Trompeter ausgeruffen.
§. 11. Die Gaſſen in Staͤdten werden vor der
Huldigung auf das zierlichſte ausgeſchmuͤckt. Auf
den Haupt-Plaͤtzen und Straſſen richtet man
praͤchtige Triumph-Boͤgen und Ehren-Pforten
auf, die Haͤuſer und Ercker werden mit Schilde-
reyen und Tapezereyen behangen, die Gaſſen mit
gruͤnen Tannen-Baͤumen, mit Orengerien, mit
Blumen, perſpectiviſchen Gemaͤhlden, und auf
andere Weiſe ausgeziert. Die Buͤrgerſchafft und
Zuͤnffte erſcheinen in ſauberer Kleidung mit ihren
Fahnen und mit guten Ober- und Unter-Gewehr
verſehen.
§. 12. Die Staͤnde verſammlen ſich nach dem
Unterſchied der unter ihnen anzutreffen, an unter-
ſchiedenen Oertern, als die von der Ritterſchafft
entweder auf dem Schloß, auf dem Ritter-Saale,
oder in dem Landſchafft-Hauſe, die Geiſtlichkeit
in der Kirchen, die Buͤrgerſchafft auf dem Rath-
hauſe, die Bauern auf dem Marckte. Die von
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 661. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/685>, abgerufen am 22.11.2024.
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