ihre Beichtväter, sondern befragen sich auch wohl bey ihren Consistorialibus, und erlassen ihnen bey diesem Fall ihrer Pflichten, mit denen sie ihnen sonst als ihren Landes-Fürsten verwandt sind, damit sie ihre Gedancken und Hertzens-Meynungen desto freymüthiger entdecken können. Es geschicht auch wohl, daß sie bey verwirrten Angelegenheiten bey auswärtigen Theologischen Facultäten Consilia und Responsa einhohlen lassen, und erwehlen als- denn denjenigen Weg, bey dem ihr Gewissen am meisten beruhiget wird.
Das VI. Capitul. Von Einweyhung der Ge- bäude.
§. 1.
Wenn grosse Herren, entweder zu ihrem Vergnügen oder zum Nutzen ihres Lan- des und ihrer Unterthanen, allerhand öf- fentliche Baue an Kirchen, Schlössern, Brücken/ Pulver-Mühlen, Forst-Jagt-Garten- und Lust-Häusern, aufführen lassen, so werden so wohl bey deren Bau, als auch nach geendigtem Bau, bey deren Einweyhung mancherley Solenni- täten wahrgenommen.
§. 2. Die meisten Ceremonien gehen bey Le- gung des Grundsteines vor. Es ist aber derselbe mehrentheils ein viereckigter von ziemlicher Grösse
und
I. Theil. VI. Capitul.
ihre Beichtvaͤter, ſondern befragen ſich auch wohl bey ihren Conſiſtorialibus, und erlaſſen ihnen bey dieſem Fall ihrer Pflichten, mit denen ſie ihnen ſonſt als ihren Landes-Fuͤrſten verwandt ſind, damit ſie ihre Gedancken und Hertzens-Meynungen deſto freymuͤthiger entdecken koͤnnen. Es geſchicht auch wohl, daß ſie bey verwirrten Angelegenheiten bey auswaͤrtigen Theologiſchen Facultaͤten Conſilia und Reſponſa einhohlen laſſen, und erwehlen als- denn denjenigen Weg, bey dem ihr Gewiſſen am meiſten beruhiget wird.
Das VI. Capitul. Von Einweyhung der Ge- baͤude.
§. 1.
Wenn groſſe Herren, entweder zu ihrem Vergnuͤgen oder zum Nutzen ihres Lan- des und ihrer Unterthanen, allerhand oͤf- fentliche Baue an Kirchen, Schloͤſſern, Bruͤcken/ Pulver-Muͤhlen, Forſt-Jagt-Garten- und Luſt-Haͤuſern, auffuͤhren laſſen, ſo werden ſo wohl bey deren Bau, als auch nach geendigtem Bau, bey deren Einweyhung mancherley Solenni- taͤten wahrgenommen.
§. 2. Die meiſten Ceremonien gehen bey Le- gung des Grundſteines vor. Es iſt aber derſelbe mehrentheils ein viereckigter von ziemlicher Groͤſſe
und
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I. Theil. VI. Capitul.
ihre Beichtvaͤter, ſondern befragen ſich auch wohl
bey ihren Conſiſtorialibus, und erlaſſen ihnen bey
dieſem Fall ihrer Pflichten, mit denen ſie ihnen ſonſt
als ihren Landes-Fuͤrſten verwandt ſind, damit ſie
ihre Gedancken und Hertzens-Meynungen deſto
freymuͤthiger entdecken koͤnnen. Es geſchicht auch
wohl, daß ſie bey verwirrten Angelegenheiten bey
auswaͤrtigen Theologiſchen Facultaͤten Conſilia
und Reſponſa einhohlen laſſen, und erwehlen als-
denn denjenigen Weg, bey dem ihr Gewiſſen am
meiſten beruhiget wird.
Das VI. Capitul.
Von Einweyhung der Ge-
baͤude.
§. 1.
Wenn groſſe Herren, entweder zu ihrem
Vergnuͤgen oder zum Nutzen ihres Lan-
des und ihrer Unterthanen, allerhand oͤf-
fentliche Baue an Kirchen, Schloͤſſern,
Bruͤcken/ Pulver-Muͤhlen, Forſt-Jagt-Garten-
und Luſt-Haͤuſern, auffuͤhren laſſen, ſo werden ſo
wohl bey deren Bau, als auch nach geendigtem
Bau, bey deren Einweyhung mancherley Solenni-
taͤten wahrgenommen.
§. 2. Die meiſten Ceremonien gehen bey Le-
gung des Grundſteines vor. Es iſt aber derſelbe
mehrentheils ein viereckigter von ziemlicher Groͤſſe
und
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 54. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/78>, abgerufen am 21.11.2024.
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