§. 10. Die Plätze, wo sich die hohe Landes- Herrschafft nebst der Noblesse befinden, werden durch gewisse Schrancken, entweder durch einige Erhöhung von etlichen Staffeln oder auf andere Art abgesondert. Zu Ende der erhöheten Schran- cken stehen bißweilen unter einem propren Balda- chin einige Sammet-Stühle vor die Durchlauch- tigsten Personen. Manchmahl ist es einigen Fürst- lichen Personen nicht gefällig in Masque zu erschei- nen, und belieben unmasquirt hohe Zuschauer da- bey abzugeben.
§. 11. Man höret darbey zu Vergnügung der Ohren mancherley Concerte von Violinen, Wald- hörnern, Hautbois und andern Instrumenten, wel- che stets Menuets, Teutsche, Englische, auch wohl Polnische und Ungarische Täntze aufstreichen. Bey den Krämern, die man hin und wieder auf dem Saale und in den andern Behältnissen an- trifft, kan ein iedweder nach Gefallen Caffe, The, Chocolade, Limonade, Liqueurs, Rosolis, Con- fituren, Obst, Pasteten, Biscuite und dergleichen Genäsche bekommen. Uber dieses stehen in den Neben-Zimmern mancherley Tafeln mit delicaten Speisen besetzt, von denen die Cavaliers und Da- mes nach Gefallen etwas nehmen und zulangen können.
§. 12. Zu den Carnevals-Zeiten siehet man auch gemeiniglich um den Redouten-Saal, oder an ei- nem besondern Platz eine Mercerie vorgestellet. Der gantze Platz und die besondern Boutiquen sind
zur
IV. Theil. VII. Capitul.
§. 10. Die Plaͤtze, wo ſich die hohe Landes- Herrſchafft nebſt der Nobleſſe befinden, werden durch gewiſſe Schrancken, entweder durch einige Erhoͤhung von etlichen Staffeln oder auf andere Art abgeſondert. Zu Ende der erhoͤheten Schran- cken ſtehen bißweilen unter einem propren Balda- chin einige Sammet-Stuͤhle vor die Durchlauch- tigſten Perſonen. Manchmahl iſt es einigen Fuͤrſt- lichen Perſonen nicht gefaͤllig in Maſque zu erſchei- nen, und belieben unmaſquirt hohe Zuſchauer da- bey abzugeben.
§. 11. Man hoͤret darbey zu Vergnuͤgung der Ohren mancherley Concerte von Violinen, Wald- hoͤrnern, Hautbois und andern Inſtrumenten, wel- che ſtets Menuets, Teutſche, Engliſche, auch wohl Polniſche und Ungariſche Taͤntze aufſtreichen. Bey den Kraͤmern, die man hin und wieder auf dem Saale und in den andern Behaͤltniſſen an- trifft, kan ein iedweder nach Gefallen Caffé, Thé, Chocolade, Limonade, Liqueurs, Roſolis, Con- fituren, Obſt, Paſteten, Biſcuite und dergleichen Genaͤſche bekommen. Uber dieſes ſtehen in den Neben-Zimmern mancherley Tafeln mit delicaten Speiſen beſetzt, von denen die Cavaliers und Da- mes nach Gefallen etwas nehmen und zulangen koͤnnen.
§. 12. Zu den Carnevals-Zeiten ſiehet man auch gemeiniglich um den Redouten-Saal, oder an ei- nem beſondern Platz eine Mercerie vorgeſtellet. Der gantze Platz und die beſondern Boutiquen ſind
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IV. Theil. VII. Capitul.
§. 10. Die Plaͤtze, wo ſich die hohe Landes-
Herrſchafft nebſt der Nobleſſe befinden, werden
durch gewiſſe Schrancken, entweder durch einige
Erhoͤhung von etlichen Staffeln oder auf andere
Art abgeſondert. Zu Ende der erhoͤheten Schran-
cken ſtehen bißweilen unter einem propren Balda-
chin einige Sammet-Stuͤhle vor die Durchlauch-
tigſten Perſonen. Manchmahl iſt es einigen Fuͤrſt-
lichen Perſonen nicht gefaͤllig in Maſque zu erſchei-
nen, und belieben unmaſquirt hohe Zuſchauer da-
bey abzugeben.
§. 11. Man hoͤret darbey zu Vergnuͤgung der
Ohren mancherley Concerte von Violinen, Wald-
hoͤrnern, Hautbois und andern Inſtrumenten, wel-
che ſtets Menuets, Teutſche, Engliſche, auch wohl
Polniſche und Ungariſche Taͤntze aufſtreichen.
Bey den Kraͤmern, die man hin und wieder auf
dem Saale und in den andern Behaͤltniſſen an-
trifft, kan ein iedweder nach Gefallen Caffé, Thé,
Chocolade, Limonade, Liqueurs, Roſolis, Con-
fituren, Obſt, Paſteten, Biſcuite und dergleichen
Genaͤſche bekommen. Uber dieſes ſtehen in den
Neben-Zimmern mancherley Tafeln mit delicaten
Speiſen beſetzt, von denen die Cavaliers und Da-
mes nach Gefallen etwas nehmen und zulangen
koͤnnen.
§. 12. Zu den Carnevals-Zeiten ſiehet man auch
gemeiniglich um den Redouten-Saal, oder an ei-
nem beſondern Platz eine Mercerie vorgeſtellet.
Der gantze Platz und die beſondern Boutiquen ſind
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 822. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/846>, abgerufen am 22.11.2024.
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