Müntze gesetzt haben, dieselbe ändern. Als da ist 1.) der Zusatz zu den guten Metallen. 2) Das Gewichte oder die Schwere. 3.) Das Geprä- ge, und den 4.) den Werth; Denn wie solche 4. Stücke die hohe Obrigkeit dazu setzt, also kan sie dieselbige auch wieder davon nehmen. Demnach kan die Obrigkeit den Zusatz an der Müntze erhöhen, oder gar abschaffen, und aus lauter Golde, oder aus feinen und lautern Silber, desgleichen auch aus puren Kupfer Müntze ma- chen, die Sorten schwerer und leichter prägen, das gewöhnliche Gepräge abschaffen, und ein anders an die Stelle machen lassen, den Werth erhöhen und verringern.
§. 14. Hingegen nachfolgende 8. Stücke kan sie der Müntze nicht benehmen, weil sie von Natur derselben gleichsam eingepflantzt, daß sie selbige Eigenschafften an sich haben muß, 1.) daß die besten Metalle nicht solten zur Müntze ge- nommen werden. 2.) Die güldnen Sorten nicht solten 12. mahl besser seyn, denn die silbernen. 3.) Die silbernen nicht solten hundert mahl besser seyn, denn die kupffernen. 4.) Die Müntze ihr Gewichte eine Zeit wie die andere nicht mehr behalten. 5.) Die Sorten, die einen geringen Zusatz haben, nicht solten höher valoirt werden, denn die, welchen ein guter Zusatz zugege- ben. 6.) Eine Sorte, die einen Thaler oder
Gül-
R r r 2
Muͤntze geſetzt haben, dieſelbe aͤndern. Als da iſt 1.) der Zuſatz zu den guten Metallen. 2) Das Gewichte oder die Schwere. 3.) Das Gepraͤ- ge, und den 4.) den Werth; Denn wie ſolche 4. Stuͤcke die hohe Obrigkeit dazu ſetzt, alſo kan ſie dieſelbige auch wieder davon nehmen. Demnach kan die Obrigkeit den Zuſatz an der Muͤntze erhoͤhen, oder gar abſchaffen, und aus lauter Golde, oder aus feinen uñ lautern Silber, desgleichen auch aus puren Kupfer Muͤntze ma- chen, die Sorten ſchwerer und leichter praͤgen, das gewoͤhnliche Gepraͤge abſchaffen, und ein anders an die Stelle machen laſſen, den Werth erhoͤhen und verringern.
§. 14. Hingegen nachfolgende 8. Stuͤcke kan ſie der Muͤntze nicht benehmen, weil ſie von Natur derſelben gleichſam eingepflantzt, daß ſie ſelbige Eigenſchafften an ſich haben muß, 1.) daß die beſten Metalle nicht ſolten zur Muͤntze ge- nommen werden. 2.) Die guͤldnen Soꝛten nicht ſolten 12. mahl beſſer ſeyn, denn die ſilbernen. 3.) Die ſilbernen nicht ſolten hundert mahl beſſer ſeyn, denn die kupffernen. 4.) Die Muͤntze ihr Gewichte eine Zeit wie die andere nicht mehr behalten. 5.) Die Sorten, die einen geringen Zuſatz haben, nicht ſolten hoͤher valoirt werden, denn die, welchen ein guter Zuſatz zugege- ben. 6.) Eine Sorte, die einen Thaler oder
Guͤl-
R r r 2
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f1015"n="995"/><fwplace="top"type="header"><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/></fw> Muͤntze geſetzt haben, dieſelbe aͤndern. Als da<lb/>
iſt 1.) der Zuſatz zu den guten Metallen. 2) Das<lb/>
Gewichte oder die Schwere. 3.) Das Gepraͤ-<lb/>
ge, und den 4.) den Werth; Denn wie ſolche<lb/>
4. Stuͤcke die hohe Obrigkeit dazu ſetzt, alſo<lb/>
kan ſie dieſelbige auch wieder davon nehmen.<lb/>
Demnach kan die Obrigkeit den Zuſatz an der<lb/>
Muͤntze erhoͤhen, oder gar abſchaffen, und aus<lb/>
lauter Golde, oder aus feinen uñ lautern Silber,<lb/>
desgleichen auch aus <hirendition="#aq">puren</hi> Kupfer Muͤntze ma-<lb/>
chen, die Sorten ſchwerer und leichter praͤgen,<lb/>
das gewoͤhnliche Gepraͤge abſchaffen, und ein<lb/>
anders an die Stelle machen laſſen, den Werth<lb/>
erhoͤhen und verringern.</p><lb/><p>§. 14. Hingegen nachfolgende 8. Stuͤcke<lb/>
kan ſie der Muͤntze nicht benehmen, weil ſie von<lb/>
Natur derſelben gleichſam eingepflantzt, daß ſie<lb/>ſelbige Eigenſchafften an ſich haben muß, 1.) daß<lb/>
die beſten Metalle nicht ſolten zur Muͤntze ge-<lb/>
nommen werden. 2.) Die guͤldnen Soꝛten nicht<lb/>ſolten 12. mahl beſſer ſeyn, denn die ſilbernen. 3.)<lb/>
Die ſilbernen nicht ſolten hundert mahl beſſer<lb/>ſeyn, denn die kupffernen. 4.) Die Muͤntze ihr<lb/>
Gewichte eine Zeit wie die andere nicht mehr<lb/>
behalten. 5.) Die Sorten, die einen geringen<lb/>
Zuſatz haben, nicht ſolten hoͤher <hirendition="#aq">valoirt</hi> werden,<lb/>
denn die, welchen ein guter Zuſatz zugege-<lb/>
ben. 6.) Eine Sorte, die einen Thaler oder<lb/><fwplace="bottom"type="sig">R r r 2</fw><fwplace="bottom"type="catch">Guͤl-</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[995/1015]
Muͤntze geſetzt haben, dieſelbe aͤndern. Als da
iſt 1.) der Zuſatz zu den guten Metallen. 2) Das
Gewichte oder die Schwere. 3.) Das Gepraͤ-
ge, und den 4.) den Werth; Denn wie ſolche
4. Stuͤcke die hohe Obrigkeit dazu ſetzt, alſo
kan ſie dieſelbige auch wieder davon nehmen.
Demnach kan die Obrigkeit den Zuſatz an der
Muͤntze erhoͤhen, oder gar abſchaffen, und aus
lauter Golde, oder aus feinen uñ lautern Silber,
desgleichen auch aus puren Kupfer Muͤntze ma-
chen, die Sorten ſchwerer und leichter praͤgen,
das gewoͤhnliche Gepraͤge abſchaffen, und ein
anders an die Stelle machen laſſen, den Werth
erhoͤhen und verringern.
§. 14. Hingegen nachfolgende 8. Stuͤcke
kan ſie der Muͤntze nicht benehmen, weil ſie von
Natur derſelben gleichſam eingepflantzt, daß ſie
ſelbige Eigenſchafften an ſich haben muß, 1.) daß
die beſten Metalle nicht ſolten zur Muͤntze ge-
nommen werden. 2.) Die guͤldnen Soꝛten nicht
ſolten 12. mahl beſſer ſeyn, denn die ſilbernen. 3.)
Die ſilbernen nicht ſolten hundert mahl beſſer
ſeyn, denn die kupffernen. 4.) Die Muͤntze ihr
Gewichte eine Zeit wie die andere nicht mehr
behalten. 5.) Die Sorten, die einen geringen
Zuſatz haben, nicht ſolten hoͤher valoirt werden,
denn die, welchen ein guter Zuſatz zugege-
ben. 6.) Eine Sorte, die einen Thaler oder
Guͤl-
R r r 2
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 995. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1015>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.