Nutzung, welche man pflegt Ausläuffte zu nen- nen. Und verhält es sich nicht anders, als bey den Bergwercken, wenn die Ausbeuten reich sind, und viel Ertz aus der Grube gefordert wird, bekommt ieglicher Gewerck, nach Pro- portion seiner Theile oder Kuxe, viel Ausbeu- te. Derowegen so dependiret des Guts- Herrn Profit eintzig und allein von den starcken Abgang des Saltzes. Gehet in einem Jahre viel Saltz ab, so trägt auch ein Quart oder Pfanne mehr, geht wenig ab, so trägt es wenig.
§. 42. Es ist noch eine andere Gewerck oder Pfännerschafft, die bestehet aus denjeni- gen, die die materiam des Saltzes in eine For- me bringen, das ist, aus der Sohle Saltz und Kauffmanns-Guth machen, und damit nego- tiiren, und deshalben ihren Gewinn bekom- men, welcher genennt wird, der Pfänner-Ge- winn, und heissen diese Gewercken Pfänner. Siehe des Ertz-Bischoffs Johannis Thal-Ord- nung, allwo die Pfänner Gewercken genennet werden. Wo aber Gewercke sind, ist auch eine Gewerckschafft oder Societät. Diese Pfänner haben entweder ein eigenes Koth, wel- ches das Privilegium hat, Saltz zu sieden, oder haben solches um eine gewisse Pension von ei- nem andern Pfänner, und sieden hierinnen die Sohle zu Saltze, welche Sohle den Guts-Her-
ren
Nutzung, welche man pflegt Auslaͤuffte zu nen- nen. Und verhaͤlt es ſich nicht anders, als bey den Bergwercken, wenn die Ausbeuten reich ſind, und viel Ertz aus der Grube gefordert wird, bekommt ieglicher Gewerck, nach Pro- portion ſeiner Theile oder Kuxe, viel Ausbeu- te. Derowegen ſo dependiret des Guts- Herrn Profit eintzig und allein von den ſtarcken Abgang des Saltzes. Gehet in einem Jahre viel Saltz ab, ſo traͤgt auch ein Quart oder Pfanne mehr, geht wenig ab, ſo traͤgt es wenig.
§. 42. Es iſt noch eine andere Gewerck oder Pfaͤnnerſchafft, die beſtehet aus denjeni- gen, die die materiam des Saltzes in eine For- me bringen, das iſt, aus der Sohle Saltz und Kauffmanns-Guth machen, und damit nego- tiiren, und deshalben ihren Gewinn bekom- men, welcher genennt wird, der Pfaͤnner-Ge- winn, und heiſſen dieſe Gewercken Pfaͤnner. Siehe des Ertz-Biſchoffs Johannis Thal-Ord- nung, allwo die Pfaͤnner Gewercken genennet werden. Wo aber Gewercke ſind, iſt auch eine Gewerckſchafft oder Societaͤt. Dieſe Pfaͤnner haben entweder ein eigenes Koth, wel- ches das Privilegium hat, Saltz zu ſieden, oder haben ſolches um eine gewiſſe Penſion von ei- nem andern Pfaͤnner, und ſieden hierinnen die Sohle zu Saltze, welche Sohle den Guts-Her-
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Nutzung, welche man pflegt Auslaͤuffte zu nen-
nen. Und verhaͤlt es ſich nicht anders, als bey
den Bergwercken, wenn die Ausbeuten reich
ſind, und viel Ertz aus der Grube gefordert
wird, bekommt ieglicher Gewerck, nach Pro-
portion ſeiner Theile oder Kuxe, viel Ausbeu-
te. Derowegen ſo dependiret des Guts-
Herrn Profit eintzig und allein von den ſtarcken
Abgang des Saltzes. Gehet in einem Jahre
viel Saltz ab, ſo traͤgt auch ein Quart oder
Pfanne mehr, geht wenig ab, ſo traͤgt es wenig.
§. 42. Es iſt noch eine andere Gewerck
oder Pfaͤnnerſchafft, die beſtehet aus denjeni-
gen, die die materiam des Saltzes in eine For-
me bringen, das iſt, aus der Sohle Saltz und
Kauffmanns-Guth machen, und damit nego-
tiiren, und deshalben ihren Gewinn bekom-
men, welcher genennt wird, der Pfaͤnner-Ge-
winn, und heiſſen dieſe Gewercken Pfaͤnner.
Siehe des Ertz-Biſchoffs Johannis Thal-Ord-
nung, allwo die Pfaͤnner Gewercken genennet
werden. Wo aber Gewercke ſind, iſt auch
eine Gewerckſchafft oder Societaͤt. Dieſe
Pfaͤnner haben entweder ein eigenes Koth, wel-
ches das Privilegium hat, Saltz zu ſieden, oder
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1119. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1139>, abgerufen am 22.11.2024.
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