bescheret, wohl conserviren, damit es nicht Schaden leide oder von abhanden komme, u. s. w. Worbey sie alle die Regeln und Cautelen, die Privat-Personen zu observiren haben, in genaue Beobachtung nehmen müs- sen. Und dann ferner die Fürstliche Oeco- nomica, da sie nicht allein bedacht seyn müssen, wie ihre eigne Einkünffte vermehret und erhal- ten, sondern auch ihrer Unterthanen Glücksee- ligkeit und Güter vergrössert und conserviret werden.
§. 2. Die Menage der Lands-Fürstl. In- traden bestehet in rechter distribution der Aus- gaben und zum andern in Erweiterung und Vermehrung derselben, das ist in zwey Worten in distribuendo & augendo. Die Ausgabe und disposition, wie die Gelder mit gehöriger Sparsamkeit an behörigen Orte angewendet werden mögen, solches gehöret und bleibet bil- lich bey der Cammer und unter derselben Di- rectorio. Aber die Vermehrung der Lan- des-Fürstl. Intraden erfordert gantz andere Leute, und gantz andere ingenia, und sind die, welche Ausgabe haben oder die Cameralisten wegen ihrer häuffigen anderen Verrichtungen nicht sufficient alles zu untersuchen, auf was Weise am besten die Einkünffte ihres Fürstens vermehret werden können.
§. 3.
beſcheret, wohl conſerviren, damit es nicht Schaden leide oder von abhanden komme, u. ſ. w. Worbey ſie alle die Regeln und Cautelen, die Privat-Perſonen zu obſerviren haben, in genaue Beobachtung nehmen muͤſ- ſen. Und dann ferner die Fuͤrſtliche Oeco- nomica, da ſie nicht allein bedacht ſeyn muͤſſen, wie ihre eigne Einkuͤnffte vermehret und erhal- ten, ſondern auch ihrer Unterthanen Gluͤckſee- ligkeit und Guͤter vergroͤſſert und conſerviret werden.
§. 2. Die Menage der Lands-Fuͤrſtl. In- traden beſtehet in rechter diſtribution der Aus- gaben und zum andern in Erweiterung und Vermehrung derſelben, das iſt in zwey Worten in diſtribuendo & augendo. Die Ausgabe und diſpoſition, wie die Gelder mit gehoͤriger Sparſamkeit an behoͤrigen Orte angewendet werden moͤgen, ſolches gehoͤret und bleibet bil- lich bey der Cammer und unter derſelben Di- rectorio. Aber die Vermehrung der Lan- des-Fuͤrſtl. Intraden erfordert gantz andere Leute, und gantz andere ingenia, und ſind die, welche Ausgabe haben oder die Cameraliſten wegen ihrer haͤuffigen anderen Verrichtungen nicht ſufficient alles zu unterſuchen, auf was Weiſe am beſten die Einkuͤnffte ihres Fuͤrſtens vermehret werden koͤnnen.
§. 3.
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beſcheret, wohl conſerviren, damit es nicht
Schaden leide oder von abhanden komme,
u. ſ. w. Worbey ſie alle die Regeln und
Cautelen, die Privat-Perſonen zu obſerviren
haben, in genaue Beobachtung nehmen muͤſ-
ſen. Und dann ferner die Fuͤrſtliche Oeco-
nomica, da ſie nicht allein bedacht ſeyn muͤſſen,
wie ihre eigne Einkuͤnffte vermehret und erhal-
ten, ſondern auch ihrer Unterthanen Gluͤckſee-
ligkeit und Guͤter vergroͤſſert und conſerviret
werden.
§. 2. Die Menage der Lands-Fuͤrſtl. In-
traden beſtehet in rechter diſtribution der Aus-
gaben und zum andern in Erweiterung und
Vermehrung derſelben, das iſt in zwey Worten
in diſtribuendo & augendo. Die Ausgabe
und diſpoſition, wie die Gelder mit gehoͤriger
Sparſamkeit an behoͤrigen Orte angewendet
werden moͤgen, ſolches gehoͤret und bleibet bil-
lich bey der Cammer und unter derſelben Di-
rectorio. Aber die Vermehrung der Lan-
des-Fuͤrſtl. Intraden erfordert gantz andere
Leute, und gantz andere ingenia, und ſind die,
welche Ausgabe haben oder die Cameraliſten
wegen ihrer haͤuffigen anderen Verrichtungen
nicht ſufficient alles zu unterſuchen, auf was
Weiſe am beſten die Einkuͤnffte ihres Fuͤrſtens
vermehret werden koͤnnen.
§. 3.
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 96. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/116>, abgerufen am 21.11.2024.
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