Leuten Bauholtz anweisen und verlassen, oder zu Fürstlichen Gebäuden hauen lassen, sie die Verfügung treffen müssen, daß es alle Wege zu rechter Zeit, und so das Hau gut ist, gehauen werde, nehmlich bey trucknem Wetter, zwey o- der drey Tage vor oder nach dem neuen Mond. Denn vom Regen-Wetter, oder so der Stamm sonst naß ist, giebt es von Stund an Wurm- stiche. Jngleichen wird verbothen, daß kein Bauholtz gefället werde, es sey eichen, tännen oder anders, wenn das Holtz erfrohren, denn es erkracht sich im Fallen, daß es nicht langwierig seyn kan. Und die, so nachläßig seyn, daß sie es in ermeldter Zeit nicht hauen, denen wird nicht gestattet, solches zu einer andern Zeit zu fällen.
§. 18. Was die Tach-Stüle anbelanget, so solten dieselben nicht so hoch, noch mit so vielen, ja offtmahls überflüßigen, unnöthigen, wie auch ungleichen dicken Holtz-Wercke angefül- let seyn, sondern solches alles leichte beschlagen, und also ausgearbeitet und geordnet werden, daß zwey Seiten breit, und die andern zwey Seiten schmahl heraus kommen, und müsten auf die hohe oder schmale Seiten gesetzt wer- den, welches vornehmlich bey denen Balcken in Acht zu nehmen. Denn sie sich auf solche Art nicht so leichtlich biegen, wohl aber besser tragen könten. Die Stände oder Seulen,
und
Leuten Bauholtz anweiſen und verlaſſen, oder zu Fuͤrſtlichen Gebaͤuden hauen laſſen, ſie die Verfuͤgung treffen muͤſſen, daß es alle Wege zu rechter Zeit, und ſo das Hau gut iſt, gehauen werde, nehmlich bey trucknem Wetter, zwey o- der drey Tage vor oder nach dem neuen Mond. Denn vom Regen-Wetter, oder ſo der Stam̃ ſonſt naß iſt, giebt es von Stund an Wurm- ſtiche. Jngleichen wird verbothen, daß kein Bauholtz gefaͤllet werde, es ſey eichen, taͤnnen oder anders, wenn das Holtz erfrohren, denn es erkracht ſich im Fallen, daß es nicht langwierig ſeyn kan. Und die, ſo nachlaͤßig ſeyn, daß ſie es in ermeldter Zeit nicht hauen, denen wiꝛd nicht geſtattet, ſolches zu einer andern Zeit zu faͤllen.
§. 18. Was die Tach-Stuͤle anbelanget, ſo ſolten dieſelben nicht ſo hoch, noch mit ſo vielen, ja offtmahls uͤberfluͤßigen, unnoͤthigen, wie auch ungleichen dicken Holtz-Wercke angefuͤl- let ſeyn, ſondern ſolches alles leichte beſchlagen, und alſo ausgearbeitet und geordnet werden, daß zwey Seiten breit, und die andern zwey Seiten ſchmahl heraus kommen, und muͤſten auf die hohe oder ſchmale Seiten geſetzt wer- den, welches vornehmlich bey denen Balcken in Acht zu nehmen. Denn ſie ſich auf ſolche Art nicht ſo leichtlich biegen, wohl aber beſſer tragen koͤnten. Die Staͤnde oder Seulen,
und
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Leuten Bauholtz anweiſen und verlaſſen, oder
zu Fuͤrſtlichen Gebaͤuden hauen laſſen, ſie die
Verfuͤgung treffen muͤſſen, daß es alle Wege zu
rechter Zeit, und ſo das Hau gut iſt, gehauen
werde, nehmlich bey trucknem Wetter, zwey o-
der drey Tage vor oder nach dem neuen Mond.
Denn vom Regen-Wetter, oder ſo der Stam̃
ſonſt naß iſt, giebt es von Stund an Wurm-
ſtiche. Jngleichen wird verbothen, daß kein
Bauholtz gefaͤllet werde, es ſey eichen, taͤnnen
oder anders, wenn das Holtz erfrohren, denn es
erkracht ſich im Fallen, daß es nicht langwierig
ſeyn kan. Und die, ſo nachlaͤßig ſeyn, daß ſie
es in ermeldter Zeit nicht hauen, denen wiꝛd nicht
geſtattet, ſolches zu einer andern Zeit zu faͤllen.
§. 18. Was die Tach-Stuͤle anbelanget, ſo
ſolten dieſelben nicht ſo hoch, noch mit ſo vielen,
ja offtmahls uͤberfluͤßigen, unnoͤthigen, wie
auch ungleichen dicken Holtz-Wercke angefuͤl-
let ſeyn, ſondern ſolches alles leichte beſchlagen,
und alſo ausgearbeitet und geordnet werden,
daß zwey Seiten breit, und die andern zwey
Seiten ſchmahl heraus kommen, und muͤſten
auf die hohe oder ſchmale Seiten geſetzt wer-
den, welches vornehmlich bey denen Balcken
in Acht zu nehmen. Denn ſie ſich auf ſolche
Art nicht ſo leichtlich biegen, wohl aber beſſer
tragen koͤnten. Die Staͤnde oder Seulen,
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1247. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1267>, abgerufen am 23.11.2024.
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