damit, wenn die eine abbrennte, doch die andern stehen blieben. Wenn neue Dörffer angele- get würden, so solten allezeit die Häuser so ge- bauet werden, daß die Gärten und Felder an dem Hause mit dran wären, wie man denn hin und wieder dergleichen Dörffer, sowohl in der Ober-Lausitz als auch andern Orten, gebauet antrifft, die wohl zu Meilen lang, und also vor Feuers-Gefahr sicher sind.
§. 24. Es haben grosse Herren dahin zu se- hen, daß die Häuser in den Städten entweder von denen, die sie bauen, gantz und gar von Steinen aufgeführet, oder doch zum wenigsten die untersten Stock-Wercke so aufgebauet wer- den, und müssen sie zur Belohnung und Com- pensation denen, die sie bauen, von ihren Kosten an den gewöhnlichen Abgaben einigen Remiß gönnen, oder ihnen sonst eine und andere dou- ceur erweisen.
§. 25. Auf hohen Thürmen solte man zu Ende des Mauerwercks ein Estrich, in der For- me eines Gewölbes, machen und schlagen lassen, und alsdenn das gehörige Dach drüber setzen, welches auch bey andern vornehmen Gebäuden in acht zu nehmen, damit das brennende Holtz auswendig abfallen könte, und also das unterste Mauerwerck durch die allzugrosse Hitze inwen- dig nicht zersprünge, noch mürbe machte, auch
die
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damit, wenn die eine abbrennte, doch die andern ſtehen blieben. Wenn neue Doͤrffer angele- get wuͤrden, ſo ſolten allezeit die Haͤuſer ſo ge- bauet werden, daß die Gaͤrten und Felder an dem Hauſe mit dran waͤren, wie man denn hin und wieder dergleichen Doͤrffer, ſowohl in der Ober-Lauſitz als auch andern Orten, gebauet antrifft, die wohl zu Meilen lang, und alſo vor Feuers-Gefahr ſicher ſind.
§. 24. Es haben groſſe Herren dahin zu ſe- hen, daß die Haͤuſer in den Staͤdten entweder von denen, die ſie bauen, gantz und gar von Steinen aufgefuͤhret, oder doch zum wenigſten die unterſten Stock-Wercke ſo aufgebauet wer- den, und muͤſſen ſie zur Belohnung und Com- penſation denen, die ſie bauen, von ihren Koſten an den gewoͤhnlichen Abgaben einigen Remiß goͤnnen, oder ihnen ſonſt eine und andere dou- ceur erweiſen.
§. 25. Auf hohen Thuͤrmen ſolte man zu Ende des Mauerwercks ein Eſtrich, in der For- me eines Gewoͤlbes, machen und ſchlagen laſſen, und alsdenn das gehoͤrige Dach druͤber ſetzen, welches auch bey andern vornehmen Gebaͤuden in acht zu nehmen, damit das brennende Holtz auswendig abfallen koͤnte, und alſo das unterſte Mauerwerck durch die allzugroſſe Hitze inwen- dig nicht zerſpruͤnge, noch muͤrbe machte, auch
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damit, wenn die eine abbrennte, doch die andern
ſtehen blieben. Wenn neue Doͤrffer angele-
get wuͤrden, ſo ſolten allezeit die Haͤuſer ſo ge-
bauet werden, daß die Gaͤrten und Felder an
dem Hauſe mit dran waͤren, wie man denn hin
und wieder dergleichen Doͤrffer, ſowohl in der
Ober-Lauſitz als auch andern Orten, gebauet
antrifft, die wohl zu Meilen lang, und alſo vor
Feuers-Gefahr ſicher ſind.
§. 24. Es haben groſſe Herren dahin zu ſe-
hen, daß die Haͤuſer in den Staͤdten entweder
von denen, die ſie bauen, gantz und gar von
Steinen aufgefuͤhret, oder doch zum wenigſten
die unterſten Stock-Wercke ſo aufgebauet wer-
den, und muͤſſen ſie zur Belohnung und Com-
penſation denen, die ſie bauen, von ihren Koſten
an den gewoͤhnlichen Abgaben einigen Remiß
goͤnnen, oder ihnen ſonſt eine und andere dou-
ceur erweiſen.
§. 25. Auf hohen Thuͤrmen ſolte man zu
Ende des Mauerwercks ein Eſtrich, in der For-
me eines Gewoͤlbes, machen und ſchlagen laſſen,
und alsdenn das gehoͤrige Dach druͤber ſetzen,
welches auch bey andern vornehmen Gebaͤuden
in acht zu nehmen, damit das brennende Holtz
auswendig abfallen koͤnte, und alſo das unterſte
Mauerwerck durch die allzugroſſe Hitze inwen-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1253. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1273>, abgerufen am 23.11.2024.
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