§. 27. Es ist in den Städten sonderlich Acht zu haben, daß die Cloacken nicht so angele- get werden, daß etwan den gemeinen Brunnen, die in der Stadt befindlich, geschadet werden könte, und etwas von der unreinen Materie durch gewisse fissuras der Mauern, oder auch Ritze der Erden durchsickere, so hernach die Brunnen verunreinigete, und Menschen und Vieh schädlich wäre. Jch glaube, daß an man- chen Orten, wenn es von den Bauverständigen gründlich untersucht werden solte, hierinnen al- lerhand Unordnung zu befinden, so billig abge- schafft werden solte. Jnsonderheit ist auch nöthig, und dahin zu sehen, daß ein iedes Hauß mit Röhr- oder Brunnen-Wasser versorget werde, nachdem es die Beschaffenheit des Or- tes zuläst, und wo es am gelegensten möchte an- gebracht werden.
§. 28. Man observiret bißweilen Mau- ern, welche biß oben aus gleicher Dicke sind, und gemeiniglich Risse haben, so nur das Fun- dament beschweren, und vergebliche Unkosten machen, überdiß noch Platz und Licht weg neh- men, etc. solte dannenhero weit nützlicher seyn, wenn sie von Stock zu Stock verjüngt würden. Wie denn auch die Fundamenta zuvor solten und könten fleißig untersucht und probiret wer- den, ob sie dasjenige ertragen können, so man
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§. 27. Es iſt in den Staͤdten ſonderlich Acht zu haben, daß die Cloacken nicht ſo angele- get werden, daß etwan den gemeinen Brunnen, die in der Stadt befindlich, geſchadet werden koͤnte, und etwas von der unreinen Materie durch gewiſſe fiſſuras der Mauern, oder auch Ritze der Erden durchſickere, ſo hernach die Brunnen verunreinigete, und Menſchen und Vieh ſchaͤdlich waͤre. Jch glaube, daß an man- chen Orten, wenn es von den Bauverſtaͤndigen gruͤndlich unterſucht werden ſolte, hierinnen al- lerhand Unordnung zu befinden, ſo billig abge- ſchafft werden ſolte. Jnſonderheit iſt auch noͤthig, und dahin zu ſehen, daß ein iedes Hauß mit Roͤhr- oder Brunnen-Waſſer verſorget werde, nachdem es die Beſchaffenheit des Or- tes zulaͤſt, und wo es am gelegenſten moͤchte an- gebracht werden.
§. 28. Man obſerviret bißweilen Mau- ern, welche biß oben aus gleicher Dicke ſind, und gemeiniglich Riſſe haben, ſo nur das Fun- dament beſchweren, und vergebliche Unkoſten machen, uͤberdiß noch Platz und Licht weg neh- men, ꝛc. ſolte dannenhero weit nuͤtzlicher ſeyn, wenn ſie von Stock zu Stock verjuͤngt wuͤrden. Wie denn auch die Fundamenta zuvor ſolten und koͤnten fleißig unterſucht und probiret wer- den, ob ſie dasjenige ertragen koͤnnen, ſo man
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§. 27. Es iſt in den Staͤdten ſonderlich
Acht zu haben, daß die Cloacken nicht ſo angele-
get werden, daß etwan den gemeinen Brunnen,
die in der Stadt befindlich, geſchadet werden
koͤnte, und etwas von der unreinen Materie
durch gewiſſe fiſſuras der Mauern, oder auch
Ritze der Erden durchſickere, ſo hernach die
Brunnen verunreinigete, und Menſchen und
Vieh ſchaͤdlich waͤre. Jch glaube, daß an man-
chen Orten, wenn es von den Bauverſtaͤndigen
gruͤndlich unterſucht werden ſolte, hierinnen al-
lerhand Unordnung zu befinden, ſo billig abge-
ſchafft werden ſolte. Jnſonderheit iſt auch
noͤthig, und dahin zu ſehen, daß ein iedes Hauß
mit Roͤhr- oder Brunnen-Waſſer verſorget
werde, nachdem es die Beſchaffenheit des Or-
tes zulaͤſt, und wo es am gelegenſten moͤchte an-
gebracht werden.
§. 28. Man obſerviret bißweilen Mau-
ern, welche biß oben aus gleicher Dicke ſind,
und gemeiniglich Riſſe haben, ſo nur das Fun-
dament beſchweren, und vergebliche Unkoſten
machen, uͤberdiß noch Platz und Licht weg neh-
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wenn ſie von Stock zu Stock verjuͤngt wuͤrden.
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1255. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1275>, abgerufen am 23.11.2024.
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