ption voraus zu sagen und zu bedingen seyn, daß, wenn sie zu keinem geistlichen Amte geschickt, oder sonst darzu zu gelangen, sich keine baldige Gele- genheit ereignen solte, sie sich ohne im Müßig- gang zu leben, und ihren Neben-Christen mit Su- chung des Allmosens Uberlast zu machen, zu einer ehrlichen Handthierung oder in Dienste zu bege- ben, und also sich mit ihrer Hand-Arbeit zu er- nehren, bey Zeiten bequemen müsten, da sodann man ihnen gleichwohl mit allerhand Liebes- Diensten nach erheischender Nothdurfft beyzu- springen, nicht aussetzen würde. Jn Nürnberg und vielleicht anderer Orten mehr, findet man Conversiten-Häuser, in welchen solche Leute eines theils unterhalten werden, und wäre zu wünschen, daß zu Zeiten der Reformation von denen geist- lichen Güter, welche secularisiret worden, man etwas zu solcher Leute Verpflegung ausgesetzet hätte.
§. 15. Den grössesten Hauffen der Armen ma- chen wohl die Haus-Armen aus. Theils deren sind einer Beysteuer würdig, theils aber unwür- dig. Zu der ersten Classe gehören alle diejenigen, welche entweder durch ihre Arbeit und Handthie- rung ihre vielen Kinder und Anbehörigen nicht nothdürfftig ernehren, oder wegen ihres Leibes- Zustandes, keiner solchen Arbeit mehr vorstehen können, die ihnen und den Jhrigen hinlängliches
Brodt
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ption voraus zu ſagen und zu bedingen ſeyn, daß, wenn ſie zu keinem geiſtlichen Amte geſchickt, oder ſonſt darzu zu gelangen, ſich keine baldige Gele- genheit ereignen ſolte, ſie ſich ohne im Muͤßig- gang zu leben, und ihren Neben-Chriſten mit Su- chung des Allmoſens Uberlaſt zu machen, zu einer ehrlichen Handthierung oder in Dienſte zu bege- ben, und alſo ſich mit ihrer Hand-Arbeit zu er- nehren, bey Zeiten bequemen muͤſten, da ſodann man ihnen gleichwohl mit allerhand Liebes- Dienſten nach erheiſchender Nothdurfft beyzu- ſpringen, nicht ausſetzen wuͤrde. Jn Nuͤrnberg und vielleicht anderer Orten mehr, findet man Converſiten-Haͤuſer, in welchen ſolche Leute eines theils unterhalten werden, und waͤre zu wuͤnſchen, daß zu Zeiten der Reformation von denen geiſt- lichen Guͤter, welche ſeculariſiret worden, man etwas zu ſolcher Leute Verpflegung ausgeſetzet haͤtte.
§. 15. Den groͤſſeſten Hauffen der Armen ma- chen wohl die Haus-Armen aus. Theils deren ſind einer Beyſteuer wuͤrdig, theils aber unwuͤr- dig. Zu der erſten Claſſe gehoͤren alle diejenigen, welche entweder durch ihre Arbeit und Handthie- rung ihre vielen Kinder und Anbehoͤrigen nicht nothduͤrfftig ernehren, oder wegen ihres Leibes- Zuſtandes, keiner ſolchen Arbeit mehr vorſtehen koͤnnen, die ihnen und den Jhrigen hinlaͤngliches
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ption voraus zu ſagen und zu bedingen ſeyn, daß,
wenn ſie zu keinem geiſtlichen Amte geſchickt, oder
ſonſt darzu zu gelangen, ſich keine baldige Gele-
genheit ereignen ſolte, ſie ſich ohne im Muͤßig-
gang zu leben, und ihren Neben-Chriſten mit Su-
chung des Allmoſens Uberlaſt zu machen, zu einer
ehrlichen Handthierung oder in Dienſte zu bege-
ben, und alſo ſich mit ihrer Hand-Arbeit zu er-
nehren, bey Zeiten bequemen muͤſten, da ſodann
man ihnen gleichwohl mit allerhand Liebes-
Dienſten nach erheiſchender Nothdurfft beyzu-
ſpringen, nicht ausſetzen wuͤrde. Jn Nuͤrnberg
und vielleicht anderer Orten mehr, findet man
Converſiten-Haͤuſer, in welchen ſolche Leute eines
theils unterhalten werden, und waͤre zu wuͤnſchen,
daß zu Zeiten der Reformation von denen geiſt-
lichen Guͤter, welche ſeculariſiret worden, man
etwas zu ſolcher Leute Verpflegung ausgeſetzet
haͤtte.
§. 15. Den groͤſſeſten Hauffen der Armen ma-
chen wohl die Haus-Armen aus. Theils deren
ſind einer Beyſteuer wuͤrdig, theils aber unwuͤr-
dig. Zu der erſten Claſſe gehoͤren alle diejenigen,
welche entweder durch ihre Arbeit und Handthie-
rung ihre vielen Kinder und Anbehoͤrigen nicht
nothduͤrfftig ernehren, oder wegen ihres Leibes-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1317. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1337>, abgerufen am 23.11.2024.
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