und Gänse, oder was ihnen sonst zu mausen vor- kommt, sehr meisterlich und behende zu verrich- ten wissen. Denen Jnwohnern der Orte, wo sie ihren Unterschleiff und Nacht-Lager finden, thun sie gantz keinen Uberlast, sondern zehren vor ihr Geld und Raub, damit sothane recepta- tores sie nicht verrathen, und wenn sie wieder kommen, beherbergen mögen. Die Häupter der Rotten scheuen sich nicht, bißweilen vorzu- geben, sie und ihre Untergebene hätten unter dem Printz Eugenio Dienste als Voluntairs, bekämen auch von ihm alle Jahr Ordre zum Aufbruch in Campagne. Sie wissen sich al- lemahl an den Landes-Gräntzen so zu lagern, daß, wenn sie in einer Herrschafft Gebiete ver- folget werden, sie sich gleich in ein ander Terri- torium retiriren können. Vor einen unver- sehenen Uberfall stellen sie Wache aus, sind auch so schnell zu Fuß, daß man sie, zumahl in Wäl- dern, nicht wohl einhohlen kan. Jhre Wei- ber führen insgemein sehr lange und scharffe Messer bey sich verborgen, mit welchen sie sich im Nothfall wehren, und das gestohlene Feder- Vieh desto geschwinder schlachten und fortbrin- gen können. Sie sind ordentlich mit grossen wüllenen Tüchern um hangen, darunter sie den Raub desto besser verbergen können. Ob sie sich gleich theils zu der Atheistischen, theils zu
der
und Gaͤnſe, oder was ihnen ſonſt zu mauſen vor- kommt, ſehr meiſterlich und behende zu verrich- ten wiſſen. Denen Jnwohnern der Orte, wo ſie ihren Unterſchleiff und Nacht-Lager finden, thun ſie gantz keinen Uberlaſt, ſondern zehren vor ihr Geld und Raub, damit ſothane recepta- tores ſie nicht verrathen, und wenn ſie wieder kommen, beherbergen moͤgen. Die Haͤupter der Rotten ſcheuen ſich nicht, bißweilen vorzu- geben, ſie und ihre Untergebene haͤtten unter dem Printz Eugenio Dienſte als Voluntairs, bekaͤmen auch von ihm alle Jahr Ordre zum Aufbruch in Campagne. Sie wiſſen ſich al- lemahl an den Landes-Graͤntzen ſo zu lagern, daß, wenn ſie in einer Herrſchafft Gebiete ver- folget werden, ſie ſich gleich in ein ander Terri- torium retiriren koͤnnen. Vor einen unver- ſehenen Uberfall ſtellen ſie Wache aus, ſind auch ſo ſchnell zu Fuß, daß man ſie, zumahl in Waͤl- dern, nicht wohl einhohlen kan. Jhre Wei- ber fuͤhren insgemein ſehr lange und ſcharffe Meſſer bey ſich verborgen, mit welchen ſie ſich im Nothfall wehren, und das geſtohlene Feder- Vieh deſto geſchwinder ſchlachten und fortbrin- gen koͤnnen. Sie ſind ordentlich mit groſſen wuͤllenen Tuͤchern um hangen, darunter ſie den Raub deſto beſſer verbergen koͤnnen. Ob ſie ſich gleich theils zu der Atheiſtiſchen, theils zu
der
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f1346"n="1326"/><fwplace="top"type="header"><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/></fw> und Gaͤnſe, oder was ihnen ſonſt zu mauſen vor-<lb/>
kommt, ſehr meiſterlich und behende zu verrich-<lb/>
ten wiſſen. Denen Jnwohnern der Orte, wo<lb/>ſie ihren Unterſchleiff und Nacht-Lager finden,<lb/>
thun ſie gantz keinen Uberlaſt, ſondern zehren<lb/>
vor ihr Geld und Raub, damit ſothane <hirendition="#aq">recepta-<lb/>
tores</hi>ſie nicht verrathen, und wenn ſie wieder<lb/>
kommen, beherbergen moͤgen. Die Haͤupter<lb/>
der Rotten ſcheuen ſich nicht, bißweilen vorzu-<lb/>
geben, ſie und ihre Untergebene haͤtten unter<lb/>
dem Printz <hirendition="#aq">Eugenio</hi> Dienſte als <hirendition="#aq">Voluntairs,</hi><lb/>
bekaͤmen auch von ihm alle Jahr <hirendition="#aq">Ordre</hi> zum<lb/>
Aufbruch in <hirendition="#aq">Campagne.</hi> Sie wiſſen ſich al-<lb/>
lemahl an den Landes-Graͤntzen ſo zu lagern,<lb/>
daß, wenn ſie in einer Herrſchafft Gebiete ver-<lb/>
folget werden, ſie ſich gleich in ein ander <hirendition="#aq">Terri-<lb/>
torium retiri</hi>ren koͤnnen. Vor einen unver-<lb/>ſehenen Uberfall ſtellen ſie Wache aus, ſind auch<lb/>ſo ſchnell zu Fuß, daß man ſie, zumahl in Waͤl-<lb/>
dern, nicht wohl einhohlen kan. Jhre Wei-<lb/>
ber fuͤhren insgemein ſehr lange und ſcharffe<lb/>
Meſſer bey ſich verborgen, mit welchen ſie ſich<lb/>
im Nothfall wehren, und das geſtohlene Feder-<lb/>
Vieh deſto geſchwinder ſchlachten und fortbrin-<lb/>
gen koͤnnen. Sie ſind ordentlich mit groſſen<lb/>
wuͤllenen Tuͤchern um hangen, darunter ſie den<lb/>
Raub deſto beſſer verbergen koͤnnen. Ob ſie<lb/>ſich gleich theils zu der Atheiſtiſchen, theils zu<lb/><fwplace="bottom"type="catch">der</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[1326/1346]
und Gaͤnſe, oder was ihnen ſonſt zu mauſen vor-
kommt, ſehr meiſterlich und behende zu verrich-
ten wiſſen. Denen Jnwohnern der Orte, wo
ſie ihren Unterſchleiff und Nacht-Lager finden,
thun ſie gantz keinen Uberlaſt, ſondern zehren
vor ihr Geld und Raub, damit ſothane recepta-
tores ſie nicht verrathen, und wenn ſie wieder
kommen, beherbergen moͤgen. Die Haͤupter
der Rotten ſcheuen ſich nicht, bißweilen vorzu-
geben, ſie und ihre Untergebene haͤtten unter
dem Printz Eugenio Dienſte als Voluntairs,
bekaͤmen auch von ihm alle Jahr Ordre zum
Aufbruch in Campagne. Sie wiſſen ſich al-
lemahl an den Landes-Graͤntzen ſo zu lagern,
daß, wenn ſie in einer Herrſchafft Gebiete ver-
folget werden, ſie ſich gleich in ein ander Terri-
torium retiriren koͤnnen. Vor einen unver-
ſehenen Uberfall ſtellen ſie Wache aus, ſind auch
ſo ſchnell zu Fuß, daß man ſie, zumahl in Waͤl-
dern, nicht wohl einhohlen kan. Jhre Wei-
ber fuͤhren insgemein ſehr lange und ſcharffe
Meſſer bey ſich verborgen, mit welchen ſie ſich
im Nothfall wehren, und das geſtohlene Feder-
Vieh deſto geſchwinder ſchlachten und fortbrin-
gen koͤnnen. Sie ſind ordentlich mit groſſen
wuͤllenen Tuͤchern um hangen, darunter ſie den
Raub deſto beſſer verbergen koͤnnen. Ob ſie
ſich gleich theils zu der Atheiſtiſchen, theils zu
der
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1326. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1346>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.