mehr abgehalten, 10) die Haus-Armen, die sich des öffentlichen Bettelns vor denen Thüren bis- hero geschämet, und darüber, daß sie sich unter die unverschämten Mäuler, denen Betteln wohl schmecket, nicht zehlen lassen wollen, viele Noth gelitten, mit Beysteuer bedacht, 11) Landflüchtige und Deserteurs desto eher entdecket, weil sie durch das Betteln nicht fortkommen können. 12) Kran- cke, welche sonst auf den Bettelfuhren mit ihrem höchsten Ungemach und grosser Unbarmhertzig- keit derer, so mit ihnen umgegangen, von einem Ort zum andern geschleppet, und darüber manch- mahl zu Tode gefahren, mithin nur Blutschulden auf das Land geladen worden, finden dadurch ih- re Ruhe, Artzneyen, Rath und Verpflegung, und endlich 13) lebet man ausser Sorgen, daß durch die Land-Bettler Seuchen und ansteckende Kranck heiten in das Land gebracht werden.
DasXLIV.Capitel. Von dem Leben und Gütern der Unterthanen.
§. 1.
OB zwar die Republiquen deßwegen constituiret, und die Regenten von den Unterthanen erwehlet worden, da- mit sie sowohl ihr Leben als Vermögen in Si- cherheit hierdurch setzen, und wider einheimische
und
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mehr abgehalten, 10) die Haus-Armen, die ſich des oͤffentlichen Bettelns vor denen Thuͤren bis- hero geſchaͤmet, und daruͤber, daß ſie ſich unter die unverſchaͤmten Maͤuler, denen Betteln wohl ſchmecket, nicht zehlen laſſen wollen, viele Noth gelitten, mit Beyſteuer bedacht, 11) Landfluͤchtige und Deſerteurs deſto eher entdecket, weil ſie durch das Betteln nicht fortkommen koͤnnen. 12) Kran- cke, welche ſonſt auf den Bettelfuhren mit ihrem hoͤchſten Ungemach und groſſer Unbarmhertzig- keit derer, ſo mit ihnen umgegangen, von einem Ort zum andern geſchleppet, und daruͤber manch- mahl zu Tode gefahren, mithin nur Blutſchulden auf das Land geladen worden, finden dadurch ih- re Ruhe, Artzneyen, Rath und Verpflegung, und endlich 13) lebet man auſſer Sorgen, daß durch die Land-Bettler Seuchen und anſteckende Kranck heiten in das Land gebracht werden.
DasXLIV.Capitel. Von dem Leben und Guͤtern der Unterthanen.
§. 1.
OB zwar die Republiquen deßwegen conſtituiret, und die Regenten von den Unterthanen erwehlet worden, da- mit ſie ſowohl ihr Leben als Vermoͤgen in Si- cherheit hierdurch ſetzen, und wider einheimiſche
und
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mehr abgehalten, 10) die Haus-Armen, die ſich
des oͤffentlichen Bettelns vor denen Thuͤren bis-
hero geſchaͤmet, und daruͤber, daß ſie ſich unter die
unverſchaͤmten Maͤuler, denen Betteln wohl
ſchmecket, nicht zehlen laſſen wollen, viele Noth
gelitten, mit Beyſteuer bedacht, 11) Landfluͤchtige
und Deſerteurs deſto eher entdecket, weil ſie durch
das Betteln nicht fortkommen koͤnnen. 12) Kran-
cke, welche ſonſt auf den Bettelfuhren mit ihrem
hoͤchſten Ungemach und groſſer Unbarmhertzig-
keit derer, ſo mit ihnen umgegangen, von einem
Ort zum andern geſchleppet, und daruͤber manch-
mahl zu Tode gefahren, mithin nur Blutſchulden
auf das Land geladen worden, finden dadurch ih-
re Ruhe, Artzneyen, Rath und Verpflegung, und
endlich 13) lebet man auſſer Sorgen, daß durch
die Land-Bettler Seuchen und anſteckende
Kranck heiten in das Land gebracht werden.
Das XLIV. Capitel.
Von dem Leben und Guͤtern der
Unterthanen.
§. 1.
OB zwar die Republiquen deßwegen
conſtituiret, und die Regenten von
den Unterthanen erwehlet worden, da-
mit ſie ſowohl ihr Leben als Vermoͤgen in Si-
cherheit hierdurch ſetzen, und wider einheimiſche
und
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1353. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1373>, abgerufen am 23.11.2024.
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