daß solche Methode nicht zu desapprobiren sey, indem das Menschen-Blut auf die Art gescho- net und die Fatalitäten des Krieges ziemlicher Massen hierdurch abbreviret worden. Allein es ist doch besser, den blutigsten Krieg zu führen, als die Wohlfahrt einer gantzen Republic auf den Aus- gang eines solchen Zweykampffs ankommen zu lassen, da man nach einer oder andern unglückli- chen Schlacht die Scharte dennoch wieder aus- wetzen kan. Vid. Pufend. J. N. & G. pag. 12. 16. Heutiges Tages sind dergleichen bey diesem Falle ungewöhnlich, und dependiret der Friede meisten- theils von denen zu unterschiedenen mahlen ver- lohrnen Schlachten.
§. 3. Wenn nun die kriegenden Potentaten Frieden schliessen, so werden in dem Friedens-In- strument folgende Puncte ausgemacht: Daß auf beyden Theilen, so bisher in Krieg verwickelt ge- wesen, ein guter beständiger, aufrichtiger und un- verbrüchlicher Friede seyn soll, ingleichen alle nur erdenckliche Feindseligkeiten zwischen ihnen so wohl zu Wasser als zu Lande, in allen dero Kö- nigreichen und Landen, Provintzen und Herr- schafften, auch allen dero Unterthanen und Ein- wohnern ohne Ansehen der Oerter und Personen gäntzlich aufhören sollen.
§. 4. Alle dasjenige, so bey Gelegenheit des Krieges ein oder dem andern Theile zu Leyde
ge-
daß ſolche Methode nicht zu desapprobiren ſey, indem das Menſchen-Blut auf die Art geſcho- net und die Fatalitaͤten des Krieges ziemlicher Maſſen hierdurch abbreviret worden. Allein es iſt doch beſſer, den blutigſten Krieg zu fuͤhren, als die Wohlfahrt einer gantzen Republic auf den Aus- gang eines ſolchen Zweykampffs ankommen zu laſſen, da man nach einer oder andern ungluͤckli- chen Schlacht die Scharte dennoch wieder aus- wetzen kan. Vid. Pufend. J. N. & G. pag. 12. 16. Heutiges Tages ſind dergleichen bey dieſem Falle ungewoͤhnlich, und dependiret der Friede meiſten- theils von denen zu unterſchiedenen mahlen ver- lohrnen Schlachten.
§. 3. Wenn nun die kriegenden Potentaten Frieden ſchlieſſen, ſo werden in dem Friedens-In- ſtrument folgende Puncte ausgemacht: Daß auf beyden Theilen, ſo bisher in Krieg verwickelt ge- weſen, ein guter beſtaͤndiger, aufrichtiger und un- verbruͤchlicher Friede ſeyn ſoll, ingleichen alle nur erdenckliche Feindſeligkeiten zwiſchen ihnen ſo wohl zu Waſſer als zu Lande, in allen dero Koͤ- nigreichen und Landen, Provintzen und Herr- ſchafften, auch allen dero Unterthanen und Ein- wohnern ohne Anſehen der Oerter und Perſonen gaͤntzlich aufhoͤren ſollen.
§. 4. Alle dasjenige, ſo bey Gelegenheit des Krieges ein oder dem andern Theile zu Leyde
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[1421/1441]
daß ſolche Methode nicht zu desapprobiren ſey,
indem das Menſchen-Blut auf die Art geſcho-
net und die Fatalitaͤten des Krieges ziemlicher
Maſſen hierdurch abbreviret worden. Allein es iſt
doch beſſer, den blutigſten Krieg zu fuͤhren, als die
Wohlfahrt einer gantzen Republic auf den Aus-
gang eines ſolchen Zweykampffs ankommen zu
laſſen, da man nach einer oder andern ungluͤckli-
chen Schlacht die Scharte dennoch wieder aus-
wetzen kan. Vid. Pufend. J. N. & G. pag. 12. 16.
Heutiges Tages ſind dergleichen bey dieſem Falle
ungewoͤhnlich, und dependiret der Friede meiſten-
theils von denen zu unterſchiedenen mahlen ver-
lohrnen Schlachten.
§. 3. Wenn nun die kriegenden Potentaten
Frieden ſchlieſſen, ſo werden in dem Friedens-In-
ſtrument folgende Puncte ausgemacht: Daß auf
beyden Theilen, ſo bisher in Krieg verwickelt ge-
weſen, ein guter beſtaͤndiger, aufrichtiger und un-
verbruͤchlicher Friede ſeyn ſoll, ingleichen alle nur
erdenckliche Feindſeligkeiten zwiſchen ihnen ſo
wohl zu Waſſer als zu Lande, in allen dero Koͤ-
nigreichen und Landen, Provintzen und Herr-
ſchafften, auch allen dero Unterthanen und Ein-
wohnern ohne Anſehen der Oerter und Perſonen
gaͤntzlich aufhoͤren ſollen.
§. 4. Alle dasjenige, ſo bey Gelegenheit des
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1421. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1441>, abgerufen am 01.06.2024.
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