haltung der Fürstl. Familien geschlossen, oder in Faveur der Kinder erster Ehe oder den Brü- dern zu Gefallen, oder um anderer Ursachen willen. Jn dem Heil. Röm. Reiche sind der- gleichen matrimonia morganatica gar ge- bräuchlich, und trifft man in den alten und neuen Zeiten unter Fürstl. und Gräfflichen Personen deren unterschiedliche an. So hat der Fürst zu Anhalt Georgius Aribertus des Deßauischen Hoff-Marschalls, Christophs von Croßeck Tochter mit dem Bedinge geheyrathet, daß die aus dieser Ehe gezeugteu Kinder von der väter- lichen Succession ausgeschlossen, und mit dem Titul als Herrn von Radegast vorlieb nehmen solten. Ferdinandus, ein Sohn Wilhelmi Hertzogs zu Bayern, hat Mariam Petenbeni- am mit dem Beding zur Frau genommen, daß die aus dieser Ehe erzeugten Kinder Grafen von Wartenberg und Schaumburg genennt wür- den, und über die zu ihrer Unterhaltung assi- gnirten Einkünffte an das Hertzogthum Wür- tenberg keine Anwartschafft haben solten. Daß nun, ohne die Göttl. und weltl. Gesetze zu über- treten, dergleichen Ehen gar wohl geschlossen werden können, braucht gar keines Beweises. Und ist dieses eine bereits ausgemachte Sache.
§. 7. Bey den Türcken ist es was sonderli- ches, daß der Türckische Käyser keine Frau
nimmt,
haltung der Fuͤrſtl. Familien geſchloſſen, oder in Faveur der Kinder erſter Ehe oder den Bruͤ- dern zu Gefallen, oder um anderer Urſachen willen. Jn dem Heil. Roͤm. Reiche ſind der- gleichen matrimonia morganatica gar ge- braͤuchlich, und trifft man in den alten und neuen Zeiten unter Fuͤrſtl. und Graͤfflichen Perſonen deren unterſchiedliche an. So hat der Fuͤrſt zu Anhalt Georgius Aribertus des Deßauiſchen Hoff-Marſchalls, Chriſtophs von Croßeck Tochter mit dem Bedinge geheyrathet, daß die aus dieſer Ehe gezeugteu Kinder von der vaͤter- lichen Succeſſion ausgeſchloſſen, und mit dem Titul als Herrn von Radegaſt vorlieb nehmen ſolten. Ferdinandus, ein Sohn Wilhelmi Hertzogs zu Bayern, hat Mariam Petenbeni- am mit dem Beding zur Frau genommen, daß die aus dieſer Ehe erzeugten Kinder Grafen von Wartenberg und Schaumburg genennt wuͤr- den, und uͤber die zu ihrer Unterhaltung asſi- gnirten Einkuͤnffte an das Hertzogthum Wuͤr- tenberg keine Anwartſchafft haben ſolten. Daß nun, ohne die Goͤttl. und weltl. Geſetze zu uͤber- treten, dergleichen Ehen gar wohl geſchloſſen werden koͤnnen, braucht gar keines Beweiſes. Und iſt dieſes eine bereits ausgemachte Sache.
§. 7. Bey den Tuͤrcken iſt es was ſonderli- ches, daß der Tuͤrckiſche Kaͤyſer keine Frau
nimmt,
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haltung der Fuͤrſtl. Familien geſchloſſen, oder
in Faveur der Kinder erſter Ehe oder den Bruͤ-
dern zu Gefallen, oder um anderer Urſachen
willen. Jn dem Heil. Roͤm. Reiche ſind der-
gleichen matrimonia morganatica gar ge-
braͤuchlich, und trifft man in den alten und neuen
Zeiten unter Fuͤrſtl. und Graͤfflichen Perſonen
deren unterſchiedliche an. So hat der Fuͤrſt zu
Anhalt Georgius Aribertus des Deßauiſchen
Hoff-Marſchalls, Chriſtophs von Croßeck
Tochter mit dem Bedinge geheyrathet, daß die
aus dieſer Ehe gezeugteu Kinder von der vaͤter-
lichen Succeſſion ausgeſchloſſen, und mit dem
Titul als Herrn von Radegaſt vorlieb nehmen
ſolten. Ferdinandus, ein Sohn Wilhelmi
Hertzogs zu Bayern, hat Mariam Petenbeni-
am mit dem Beding zur Frau genommen, daß
die aus dieſer Ehe erzeugten Kinder Grafen von
Wartenberg und Schaumburg genennt wuͤr-
den, und uͤber die zu ihrer Unterhaltung asſi-
gnirten Einkuͤnffte an das Hertzogthum Wuͤr-
tenberg keine Anwartſchafft haben ſolten. Daß
nun, ohne die Goͤttl. und weltl. Geſetze zu uͤber-
treten, dergleichen Ehen gar wohl geſchloſſen
werden koͤnnen, braucht gar keines Beweiſes.
Und iſt dieſes eine bereits ausgemachte Sache.
§. 7. Bey den Tuͤrcken iſt es was ſonderli-
ches, daß der Tuͤrckiſche Kaͤyſer keine Frau
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 125. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/145>, abgerufen am 24.11.2024.
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