nimmt, die gehöriger Maßen eine regierende Türckische Käyserin mit abgäbe. Und hat man von Zeiten des Bajazeths nicht mehr als ein eintzig contrair Exempel des Solymanns mit der Roxolana. Man sagt: die raison des Türckischen Staats wäre diese, damit die Un- kosten menagiret würden, denn es würde die Käyserin eben so viel Staat und Unkosten nö- thig haben, als des Käysers Mutter. Busbe- quius führet eine andere Ursache hiervon an: Als Bajazeth in des Tamerlans Bothmäßig- keit gekommen, so hätte er nebst seiner Gemah- lin sehr viel Grausamkeiten und Unglück aus- gestanden; Allein dieses wäre ihm das aller- härteste gewesen, daß er gesehen, daß seine Frau so sehr übel nebst ihm zugleich wäre tracti- ret worden. Zu dem Ende hätten alle die Nach- folger des Bajazeths keine rechte Weiber ge- nommen, damit sie, es möchte ihnen begegnen, was ihnen nur wolte, dergleichen Fatalität nicht mehr auszustehen hätten, und habenin Zukunfft bloß von denen Türckischen Sclavinnen Kin- der gezeuget, daß ihnen nicht mehr dergleichen Unrecht wiederfahren könte.
§. 8. Es ist bekandt, daß grosse Herren sich öffters, wann sie auff eine gewisse Fürstl. Prin- tzeßin Reflexion machen, sie zu heyrathen, sich das Portrait derselben zuschicken lassen, und
nach-
nimmt, die gehoͤriger Maßen eine regierende Tuͤrckiſche Kaͤyſerin mit abgaͤbe. Und hat man von Zeiten des Bajazeths nicht mehr als ein eintzig contrair Exempel des Solymanns mit der Roxolana. Man ſagt: die raiſon des Tuͤrckiſchen Staats waͤre dieſe, damit die Un- koſten menagiret wuͤrden, denn es wuͤrde die Kaͤyſerin eben ſo viel Staat und Unkoſten noͤ- thig haben, als des Kaͤyſers Mutter. Busbe- quius fuͤhret eine andere Urſache hiervon an: Als Bajazeth in des Tamerlans Bothmaͤßig- keit gekommen, ſo haͤtte er nebſt ſeiner Gemah- lin ſehr viel Grauſamkeiten und Ungluͤck aus- geſtanden; Allein dieſes waͤre ihm das aller- haͤrteſte geweſen, daß er geſehen, daß ſeine Frau ſo ſehr uͤbel nebſt ihm zugleich waͤre tracti- ret worden. Zu dem Ende haͤtten alle die Nach- folger des Bajazeths keine rechte Weiber ge- nommen, damit ſie, es moͤchte ihnen begegnen, was ihnen nur wolte, dergleichen Fatalitaͤt nicht mehr auszuſtehen haͤtten, und habenin Zukunfft bloß von denen Tuͤrckiſchen Sclavinnen Kin- der gezeuget, daß ihnen nicht mehr dergleichen Unrecht wiederfahren koͤnte.
§. 8. Es iſt bekandt, daß groſſe Herren ſich oͤffters, wann ſie auff eine gewiſſe Fuͤrſtl. Prin- tzeßin Reflexion machen, ſie zu heyrathen, ſich das Portrait derſelben zuſchicken laſſen, und
nach-
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nimmt, die gehoͤriger Maßen eine regierende
Tuͤrckiſche Kaͤyſerin mit abgaͤbe. Und hat
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eintzig contrair Exempel des Solymanns mit
der Roxolana. Man ſagt: die raiſon des
Tuͤrckiſchen Staats waͤre dieſe, damit die Un-
koſten menagiret wuͤrden, denn es wuͤrde die
Kaͤyſerin eben ſo viel Staat und Unkoſten noͤ-
thig haben, als des Kaͤyſers Mutter. Busbe-
quius fuͤhret eine andere Urſache hiervon an:
Als Bajazeth in des Tamerlans Bothmaͤßig-
keit gekommen, ſo haͤtte er nebſt ſeiner Gemah-
lin ſehr viel Grauſamkeiten und Ungluͤck aus-
geſtanden; Allein dieſes waͤre ihm das aller-
haͤrteſte geweſen, daß er geſehen, daß ſeine
Frau ſo ſehr uͤbel nebſt ihm zugleich waͤre tracti-
ret worden. Zu dem Ende haͤtten alle die Nach-
folger des Bajazeths keine rechte Weiber ge-
nommen, damit ſie, es moͤchte ihnen begegnen,
was ihnen nur wolte, dergleichen Fatalitaͤt nicht
mehr auszuſtehen haͤtten, und habenin Zukunfft
bloß von denen Tuͤrckiſchen Sclavinnen Kin-
der gezeuget, daß ihnen nicht mehr dergleichen
Unrecht wiederfahren koͤnte.
§. 8. Es iſt bekandt, daß groſſe Herren ſich
oͤffters, wann ſie auff eine gewiſſe Fuͤrſtl. Prin-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 126. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/146>, abgerufen am 24.11.2024.
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