ner löblichen Gemahlin auch mit darbey sind, manchmahl gedeyen kan.
DasVI.Capitel. Von der Erziehung und Unterrich- tung eines Printzen.
§. 1.
WAs an einer vernünfftig-eingerichte- teten Auferziehung gelegen sey, ist unnöthig weitläufftig auszuführen, indem solches einem jedweden zur Gnüge be- kandt. Gleichwie nun die Printzen und son- derlich diejenigen, welche ihr Recht der Geburth dereinsten zu regierenden Herren destiniret hat, nicht nur um der Fürstl. Eltern willen oder ihrer selbst, sondern um so vieler andern Leute, ja gantzer Reiche und Provincien und der sämt- lichen Unterthanen willen auffwachsen, auch an den Höfen durch den Umgang allerhand bösen Volcks eher zu Lastern angereitzet werden kön- nen, denn die Kinder der gemeinen Leute; Also erfodert auch derselben Auferziehung eine viel genauere Obsicht. Die Anleitung in der Ju- gend würcket einen Einfluß in die actiones der übrigen Lebens-Jahre.
§. 2. Weil dergleichen Standes-Personen menschlicher Weise die gewisse Hoffnung ha-
ben,
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ner loͤblichen Gemahlin auch mit darbey ſind, manchmahl gedeyen kan.
DasVI.Capitel. Von der Erziehung und Unterrich- tung eines Printzen.
§. 1.
WAs an einer vernuͤnfftig-eingerichte- teten Auferziehung gelegen ſey, iſt unnoͤthig weitlaͤufftig auszufuͤhren, indem ſolches einem jedweden zur Gnuͤge be- kandt. Gleichwie nun die Printzen und ſon- derlich diejenigen, welche ihr Recht der Geburth dereinſten zu regierenden Herren deſtiniret hat, nicht nur um der Fuͤrſtl. Eltern willen oder ihrer ſelbſt, ſondern um ſo vieler andern Leute, ja gantzer Reiche und Provincien und der ſaͤmt- lichen Unterthanen willen auffwachſen, auch an den Hoͤfen durch den Umgang allerhand boͤſen Volcks eher zu Laſtern angereitzet werden koͤn- nen, denn die Kinder der gemeinen Leute; Alſo erfodert auch derſelben Auferziehung eine viel genauere Obſicht. Die Anleitung in der Ju- gend wuͤrcket einen Einfluß in die actiones der uͤbrigen Lebens-Jahre.
§. 2. Weil dergleichen Standes-Perſonen menſchlicher Weiſe die gewiſſe Hoffnung ha-
ben,
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ner loͤblichen Gemahlin auch mit darbey ſind,
manchmahl gedeyen kan.
Das VI. Capitel.
Von der Erziehung und Unterrich-
tung eines Printzen.
§. 1.
WAs an einer vernuͤnfftig-eingerichte-
teten Auferziehung gelegen ſey, iſt
unnoͤthig weitlaͤufftig auszufuͤhren,
indem ſolches einem jedweden zur Gnuͤge be-
kandt. Gleichwie nun die Printzen und ſon-
derlich diejenigen, welche ihr Recht der Geburth
dereinſten zu regierenden Herren deſtiniret
hat, nicht nur um der Fuͤrſtl. Eltern willen oder
ihrer ſelbſt, ſondern um ſo vieler andern Leute,
ja gantzer Reiche und Provincien und der ſaͤmt-
lichen Unterthanen willen auffwachſen, auch an
den Hoͤfen durch den Umgang allerhand boͤſen
Volcks eher zu Laſtern angereitzet werden koͤn-
nen, denn die Kinder der gemeinen Leute; Alſo
erfodert auch derſelben Auferziehung eine viel
genauere Obſicht. Die Anleitung in der Ju-
gend wuͤrcket einen Einfluß in die actiones der
uͤbrigen Lebens-Jahre.
§. 2. Weil dergleichen Standes-Perſonen
menſchlicher Weiſe die gewiſſe Hoffnung ha-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 137. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/157>, abgerufen am 21.11.2024.
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