ger und glücklicher vollbringen mögen. Vielleicht dürffte es an denen nicht er- mangeln, die es vor allzu ruhm-räthig achten, wenn einer, der kein Staats-Mi- nistre ist, eine Einleitung zur Staats- Klugheit schreiben will. Allein, so lan- ge die Herren Gelehrten auf Universitä- ten die Befugniß haben, die Staats- Klugheit ihren Zuhörern mündlich oder schrifftlich vorzutragen, und darüber zu disputiren, ohne daß man es ihnen ver- denckt, so lange wird es auch einem an- dern Privato erlaubet seyn sich an derglei- chen Materie zu machen. Und über- diß so kan auch derjenige, der nicht die Praesumption von sich hat, daß man ihn vor einen Staats-klugen Mann halten soll, mit guten Nutzen eine Einleitung zur Staats-Klugheit schreiben, wenn er dasjenige, was hier und da von Staats- kundigen Männern Gutes ausgedacht, oder auffs Tapet gebracht worden, zu- sammen trägt, und in Ordnung bringt. Hätte ich ein ander Wort, als Regier-
Kunst,
Vorrede.
ger und gluͤcklicher vollbringen moͤgen. Vielleicht duͤrffte es an denen nicht er- mangeln, die es vor allzu ruhm-raͤthig achten, wenn einer, der kein Staats-Mi- niſtre iſt, eine Einleitung zur Staats- Klugheit ſchreiben will. Allein, ſo lan- ge die Herren Gelehrten auf Univerſitaͤ- ten die Befugniß haben, die Staats- Klugheit ihren Zuhoͤrern muͤndlich oder ſchrifftlich vorzutragen, und daruͤber zu diſputiren, ohne daß man es ihnen ver- denckt, ſo lange wird es auch einem an- dern Privato erlaubet ſeyn ſich an derglei- chen Materie zu machen. Und uͤber- diß ſo kan auch derjenige, der nicht die Præſumption von ſich hat, daß man ihn vor einen Staats-klugen Mann halten ſoll, mit guten Nutzen eine Einleitung zur Staats-Klugheit ſchreiben, wenn er dasjenige, was hier und da von Staats- kundigen Maͤnnern Gutes ausgedacht, oder auffs Tapet gebracht worden, zu- ſammen traͤgt, und in Ordnung bringt. Haͤtte ich ein ander Wort, als Regier-
Kunſt,
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[0017]
Vorrede.
ger und gluͤcklicher vollbringen moͤgen.
Vielleicht duͤrffte es an denen nicht er-
mangeln, die es vor allzu ruhm-raͤthig
achten, wenn einer, der kein Staats-Mi-
niſtre iſt, eine Einleitung zur Staats-
Klugheit ſchreiben will. Allein, ſo lan-
ge die Herren Gelehrten auf Univerſitaͤ-
ten die Befugniß haben, die Staats-
Klugheit ihren Zuhoͤrern muͤndlich oder
ſchrifftlich vorzutragen, und daruͤber zu
diſputiren, ohne daß man es ihnen ver-
denckt, ſo lange wird es auch einem an-
dern Privato erlaubet ſeyn ſich an derglei-
chen Materie zu machen. Und uͤber-
diß ſo kan auch derjenige, der nicht die
Præſumption von ſich hat, daß man ihn
vor einen Staats-klugen Mann halten
ſoll, mit guten Nutzen eine Einleitung
zur Staats-Klugheit ſchreiben, wenn er
dasjenige, was hier und da von Staats-
kundigen Maͤnnern Gutes ausgedacht,
oder auffs Tapet gebracht worden, zu-
ſammen traͤgt, und in Ordnung bringt.
Haͤtte ich ein ander Wort, als Regier-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/17>, abgerufen am 21.11.2024.
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