dieses, nach dem hierbey kommenden Formu- lar von denen Cantzeln durch das gantze Land notificiret, das darbey befindliche Gebet sechs Wochen nach einander, des Sonntags nach de- nen Predigten abgelesen, dabenebst solche sechs Wochen über täglich eine Stunde des Mittags von 12. biß 1. Uhr in 3. Pulsen geläutet, alsofort bey Erhaltung dieses der Anfang darzu ge- macht, und zugleich alle öffentliche Music, so wohl in der Kirche als sonst überall biß zu ferne- rer Verordnung gäntzlich eingestellet, wie nicht weniger innliegende gemeine Kirchen-Gebete hinführo gebraucht werden sollen. Commit- tiren und befehlen demnach auch hiermit in Gnaden, ihr wollet, daß solches alles ohnfehl- bar erfolge, bey denen unter euern Gerichten stehenden Predigern und sonsten alsofort nach Verlesung dieses, gehörige Versehung thun. Hieran geschicht unsere Meinung, und wir sind euch hiermit in Gnaden geneigt.
§. 4. Es ist auch diejenige Formul nicht vorbey zu lassen, die die Magdeburgl. Regie- rung An. 1705. auff Besehl Jhro Majestät des Königs in Preußen wegen des Absterbens der Durchlauchtigsten und Großmächtigsten Kö- nigin ausgeschrieben, wie folget:
NAchdem Sr. Königl. Maj. in Preußen, unser allergnädigster Herr etc. Dero
Regie-
dieſes, nach dem hierbey kommenden Formu- lar von denen Cantzeln durch das gantze Land notificiret, das darbey befindliche Gebet ſechs Wochen nach einander, des Sonntags nach de- nen Predigten abgeleſen, dabenebſt ſolche ſechs Wochen uͤber taͤglich eine Stunde des Mittags von 12. biß 1. Uhr in 3. Pulſen gelaͤutet, alſofort bey Erhaltung dieſes der Anfang darzu ge- macht, und zugleich alle oͤffentliche Muſic, ſo wohl in der Kirche als ſonſt uͤberall biß zu ferne- rer Verordnung gaͤntzlich eingeſtellet, wie nicht weniger innliegende gemeine Kirchen-Gebete hinfuͤhro gebraucht werden ſollen. Commit- tiren und befehlen demnach auch hiermit in Gnaden, ihr wollet, daß ſolches alles ohnfehl- bar erfolge, bey denen unter euern Gerichten ſtehenden Predigern und ſonſten alſofort nach Verleſung dieſes, gehoͤrige Verſehung thun. Hieran geſchicht unſere Meinung, und wir ſind euch hiermit in Gnaden geneigt.
§. 4. Es iſt auch diejenige Formul nicht vorbey zu laſſen, die die Magdeburgl. Regie- rung An. 1705. auff Beſehl Jhro Majeſtaͤt des Koͤnigs in Preußen wegen des Abſterbens der Durchlauchtigſten und Großmaͤchtigſten Koͤ- nigin ausgeſchrieben, wie folget:
NAchdem Sr. Koͤnigl. Maj. in Preußen, unſer allergnaͤdigſter Herr ꝛc. Dero
Regie-
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[189/0209]
dieſes, nach dem hierbey kommenden Formu-
lar von denen Cantzeln durch das gantze Land
notificiret, das darbey befindliche Gebet ſechs
Wochen nach einander, des Sonntags nach de-
nen Predigten abgeleſen, dabenebſt ſolche ſechs
Wochen uͤber taͤglich eine Stunde des Mittags
von 12. biß 1. Uhr in 3. Pulſen gelaͤutet, alſofort
bey Erhaltung dieſes der Anfang darzu ge-
macht, und zugleich alle oͤffentliche Muſic, ſo
wohl in der Kirche als ſonſt uͤberall biß zu ferne-
rer Verordnung gaͤntzlich eingeſtellet, wie nicht
weniger innliegende gemeine Kirchen-Gebete
hinfuͤhro gebraucht werden ſollen. Commit-
tiren und befehlen demnach auch hiermit in
Gnaden, ihr wollet, daß ſolches alles ohnfehl-
bar erfolge, bey denen unter euern Gerichten
ſtehenden Predigern und ſonſten alſofort nach
Verleſung dieſes, gehoͤrige Verſehung thun.
Hieran geſchicht unſere Meinung, und wir ſind
euch hiermit in Gnaden geneigt.
§. 4. Es iſt auch diejenige Formul nicht
vorbey zu laſſen, die die Magdeburgl. Regie-
rung An. 1705. auff Beſehl Jhro Majeſtaͤt des
Koͤnigs in Preußen wegen des Abſterbens der
Durchlauchtigſten und Großmaͤchtigſten Koͤ-
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NAchdem Sr. Koͤnigl. Maj. in Preußen,
unſer allergnaͤdigſter Herr ꝛc. Dero
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 189. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/209>, abgerufen am 24.11.2024.
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