den beschrieben, sintemahl weder eine speciale Allmosen-noch Schul-Ordnung in der Schrifft gefunden wird. v. D. Cypriani von Kirchen- Ordnungen.
§. 5. Es pflegen zwar einige von den Herren I heologis sich gar scharff zu opponi- ren, wenn ein Landes-Herr unterschiedene Re- ligions-Verwandten in sein Land aufnehmen und denselben ein freyes Exercitium Religio- nis darinnen verstatten will. Allein ich muß bekennen, daß mir ihre Raison, die sie disfalls anzuführen pflegen, nicht wichtig gnug scheinen. Die vornehmste ist diese, daß sie meinen, es wäre zu besorgen, es möchten einige von denen, die der im Lande herrschenden Religion zuge- than sind, abfallen, und zu den andern Reli- gions-Verwandten übertreten. Doch dieses ist gar ein schlechter Scrupel, dabey wenig oder nichts zu besorgen. Man unterrichte die Leu- te in den Glaubens-Articuln ihrer Religion gründlich, daß sie gegen iedermann, der sie dar- um fragt, ihres Glaubens Grund zu geben wis- sen, so werden die Promissen und Schmeiche- leyen der andern nicht vermögend seyn, sie auf andere Gedancken zu bringen, und von der ein- mahl erkannten Wahrheit abzuleiten. Zu- dem so ist auch zu hoffen, daß einige von den an- dern Religions-Verwandten, wenn sie von der
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den beſchrieben, ſintemahl weder eine ſpeciale Allmoſen-noch Schul-Ordnung in der Schrifft gefunden wird. v. D. Cypriani von Kirchen- Ordnungen.
§. 5. Es pflegen zwar einige von den Herren I heologis ſich gar ſcharff zu opponi- ren, wenn ein Landes-Herr unterſchiedene Re- ligions-Verwandten in ſein Land aufnehmen und denſelben ein freyes Exercitium Religio- nis darinnen verſtatten will. Allein ich muß bekennen, daß mir ihre Raiſon, die ſie disfalls anzufuͤhren pflegen, nicht wichtig gnug ſcheinen. Die vornehmſte iſt dieſe, daß ſie meinen, es waͤre zu beſorgen, es moͤchten einige von denen, die der im Lande herrſchenden Religion zuge- than ſind, abfallen, und zu den andern Reli- gions-Verwandten uͤbertreten. Doch dieſes iſt gar ein ſchlechter Scrupel, dabey wenig oder nichts zu beſorgen. Man unterrichte die Leu- te in den Glaubens-Articuln ihrer Religion gruͤndlich, daß ſie gegen iedermann, der ſie dar- um fragt, ihres Glaubens Grund zu geben wiſ- ſen, ſo werden die Promiſſen und Schmeiche- leyen der andern nicht vermoͤgend ſeyn, ſie auf andere Gedancken zu bringen, und von der ein- mahl erkannten Wahrheit abzuleiten. Zu- dem ſo iſt auch zu hoffen, daß einige von den an- dern Religions-Verwandten, wenn ſie von der
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den beſchrieben, ſintemahl weder eine ſpeciale
Allmoſen-noch Schul-Ordnung in der Schrifft
gefunden wird. v. D. Cypriani von Kirchen-
Ordnungen.
§. 5. Es pflegen zwar einige von den
Herren I heologis ſich gar ſcharff zu opponi-
ren, wenn ein Landes-Herr unterſchiedene Re-
ligions-Verwandten in ſein Land aufnehmen
und denſelben ein freyes Exercitium Religio-
nis darinnen verſtatten will. Allein ich muß
bekennen, daß mir ihre Raiſon, die ſie disfalls
anzufuͤhren pflegen, nicht wichtig gnug ſcheinen.
Die vornehmſte iſt dieſe, daß ſie meinen, es
waͤre zu beſorgen, es moͤchten einige von denen,
die der im Lande herrſchenden Religion zuge-
than ſind, abfallen, und zu den andern Reli-
gions-Verwandten uͤbertreten. Doch dieſes
iſt gar ein ſchlechter Scrupel, dabey wenig oder
nichts zu beſorgen. Man unterrichte die Leu-
te in den Glaubens-Articuln ihrer Religion
gruͤndlich, daß ſie gegen iedermann, der ſie dar-
um fragt, ihres Glaubens Grund zu geben wiſ-
ſen, ſo werden die Promiſſen und Schmeiche-
leyen der andern nicht vermoͤgend ſeyn, ſie auf
andere Gedancken zu bringen, und von der ein-
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dem ſo iſt auch zu hoffen, daß einige von den an-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 261. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/281>, abgerufen am 21.11.2024.
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