Kirchen-Wesen gehörigen Stücken eingerissen, in gehörige Betrachtung ziehet, so hat man raison zu wünschen, daß die Evangelische Lu- therische Landes-Herren in ihren Ländern eine allgemeine Kirchen-Visitation halten und da- selbst die an einem iedem Orte obschwebenden Gebrechen und Mißbräuche untersuchen und denselbigen abhelffen liessen. Es sind vor ei- niger Zeit einige Evangelische Fürsten, denen andere mit höchst-rühmlichen Exempeln vorge- gangen, und wäre zu wünschen, daß die übrigen durch ihr Exempel sich incitiren liessen und eine solche höchst-nöthige zur Beförderung der Ehre GOttes und des Heyls der Kirche abzielende Sache auff alle Art und Weise zu Stande zu bringen, sich angelegen seyn liessen.
§. 46. Es ist eine sehr löbliche und heilsame Sache, daß einige Evangelisch-Lutherische Re- genten in Teutschland gewisse Seminaria auff- gerichtet, darinnen die Studiosi Theologiae un- ter der Direction eines gottsfürchtigen, gelehr- ten und exemplarischen Ober-Haupts sich zu dem Predigt-Amt habilitiren können. Es haben dergleichen Seminaria einen sehr guten Nutzen, es können einige Herren Studiosi die eines etwas freyen Umgangs als eine reliquie des academ schen Lebens, ihr rohes Wesen hierinnen mit der Zeit nach und nach ablegen,
den
Kirchen-Weſen gehoͤrigen Stuͤcken eingeriſſen, in gehoͤrige Betrachtung ziehet, ſo hat man raiſon zu wuͤnſchen, daß die Evangeliſche Lu- theriſche Landes-Herren in ihren Laͤndern eine allgemeine Kirchen-Viſitation halten und da- ſelbſt die an einem iedem Orte obſchwebenden Gebrechen und Mißbraͤuche unterſuchen und denſelbigen abhelffen lieſſen. Es ſind vor ei- niger Zeit einige Evangeliſche Fuͤrſten, denen andere mit hoͤchſt-ruͤhmlichen Exempeln vorge- gangen, und waͤre zu wuͤnſchen, daß die uͤbrigen durch ihr Exempel ſich incitiren lieſſen und eine ſolche hoͤchſt-noͤthige zur Befoͤrderung der Ehre GOttes und des Heyls der Kirche abzielende Sache auff alle Art und Weiſe zu Stande zu bringen, ſich angelegen ſeyn lieſſen.
§. 46. Es iſt eine ſehr loͤbliche und heilſame Sache, daß einige Evangeliſch-Lutheriſche Re- genten in Teutſchland gewiſſe Seminaria auff- gerichtet, darinnen die Studioſi Theologiæ un- ter der Direction eines gottsfuͤrchtigen, gelehr- ten und exemplariſchen Ober-Haupts ſich zu dem Predigt-Amt habilitiren koͤnnen. Es haben dergleichen Seminaria einen ſehr guten Nutzen, es koͤnnen einige Herren Studioſi die eines etwas freyen Umgangs als eine reliquie des academ ſchen Lebens, ihr rohes Weſen hierinnen mit der Zeit nach und nach ablegen,
den
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Kirchen-Weſen gehoͤrigen Stuͤcken eingeriſſen,
in gehoͤrige Betrachtung ziehet, ſo hat man
raiſon zu wuͤnſchen, daß die Evangeliſche Lu-
theriſche Landes-Herren in ihren Laͤndern eine
allgemeine Kirchen-Viſitation halten und da-
ſelbſt die an einem iedem Orte obſchwebenden
Gebrechen und Mißbraͤuche unterſuchen und
denſelbigen abhelffen lieſſen. Es ſind vor ei-
niger Zeit einige Evangeliſche Fuͤrſten, denen
andere mit hoͤchſt-ruͤhmlichen Exempeln vorge-
gangen, und waͤre zu wuͤnſchen, daß die uͤbrigen
durch ihr Exempel ſich incitiren lieſſen und eine
ſolche hoͤchſt-noͤthige zur Befoͤrderung der Ehre
GOttes und des Heyls der Kirche abzielende
Sache auff alle Art und Weiſe zu Stande zu
bringen, ſich angelegen ſeyn lieſſen.
§. 46. Es iſt eine ſehr loͤbliche und heilſame
Sache, daß einige Evangeliſch-Lutheriſche Re-
genten in Teutſchland gewiſſe Seminaria auff-
gerichtet, darinnen die Studioſi Theologiæ un-
ter der Direction eines gottsfuͤrchtigen, gelehr-
ten und exemplariſchen Ober-Haupts ſich zu
dem Predigt-Amt habilitiren koͤnnen. Es
haben dergleichen Seminaria einen ſehr guten
Nutzen, es koͤnnen einige Herren Studioſi die
eines etwas freyen Umgangs als eine reliquie
des academ ſchen Lebens, ihr rohes Weſen
hierinnen mit der Zeit nach und nach ablegen,
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 298. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/318>, abgerufen am 22.11.2024.
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