deutlich und ausführlich tractiren können; Theils ist es auch nicht so ordentlich bey so vie- len Materien unter einander, als wenn sie einen Glaubens Articul nach dem andern recht erklä- ren. Vielleicht wäre es nicht unrecht, wenn ein Jahr nach dem andern in den ordentlichen früh Predigten die Evangelia und gewisse Texte und Sprüche, darinnen die Glaubens Articul der Christlichen Religion den Zuhörern erklä- ret und vorgetragen würden, ingleichen Nach- mittags die Episteln und die vornehmsten Texte der Theologiae moralis oder der Lebens-Lehre. Doch dieses alles will ich dem Urtheil derjeni- gen, so in solchen Sachen geübter sind denn ich, überlassen.
§. 54. Es haben bißweilen manche Kir- chen, zumahl in grossen Städten, sehr grosse Capitalien, die nicht allezeit so angeleget wer- den, als sie wohl solten, und könten die Landes- Fürsten mit gutem Gewissen einige Summen davon zu Verpflegung der Armen anwenden, iedoch ist billig, daß ihnen so viel Capitalien übrig gelassen werden, als zu derselben Wie- deraufbauung vonnöthen seyn möchte, wenn sie etwan durch Feuer oder auf andere Art in Unglück gesetzt werden solten. Jngleichen ist auch von den Landes-Obrigkeiten bestmöglichst Sorge zu tragen, daß sich diejenig[verlorenes Material - 2 Zeichen fehlen] denen
die
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deutlich und ausfuͤhrlich tractiren koͤnnen; Theils iſt es auch nicht ſo ordentlich bey ſo vie- len Materien unter einander, als wenn ſie einen Glaubens Articul nach dem andern recht erklaͤ- ren. Vielleicht waͤre es nicht unrecht, wenn ein Jahr nach dem andern in den ordentlichen fruͤh Predigten die Evangelia und gewiſſe Texte und Spruͤche, darinnen die Glaubens Articul der Chriſtlichen Religion den Zuhoͤrern erklaͤ- ret und vorgetragen wuͤrden, ingleichen Nach- mittags die Epiſteln und die vornehmſten Texte der Theologiæ moralis oder der Lebens-Lehre. Doch dieſes alles will ich dem Urtheil derjeni- gen, ſo in ſolchen Sachen geuͤbter ſind denn ich, uͤberlaſſen.
§. 54. Es haben bißweilen manche Kir- chen, zumahl in groſſen Staͤdten, ſehr groſſe Capitalien, die nicht allezeit ſo angeleget wer- den, als ſie wohl ſolten, und koͤnten die Landes- Fuͤrſten mit gutem Gewiſſen einige Summen davon zu Verpflegung der Armen anwenden, iedoch iſt billig, daß ihnen ſo viel Capitalien uͤbrig gelaſſen werden, als zu derſelben Wie- deraufbauung vonnoͤthen ſeyn moͤchte, wenn ſie etwan durch Feuer oder auf andere Art in Ungluͤck geſetzt werden ſolten. Jngleichen iſt auch von den Landes-Obrigkeiten beſtmoͤglichſt Sorge zu tragen, daß ſich diejenig[verlorenes Material – 2 Zeichen fehlen] denen
die
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deutlich und ausfuͤhrlich tractiren koͤnnen;
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Glaubens Articul nach dem andern recht erklaͤ-
ren. Vielleicht waͤre es nicht unrecht, wenn
ein Jahr nach dem andern in den ordentlichen
fruͤh Predigten die Evangelia und gewiſſe Texte
und Spruͤche, darinnen die Glaubens Articul
der Chriſtlichen Religion den Zuhoͤrern erklaͤ-
ret und vorgetragen wuͤrden, ingleichen Nach-
mittags die Epiſteln und die vornehmſten Texte
der Theologiæ moralis oder der Lebens-Lehre.
Doch dieſes alles will ich dem Urtheil derjeni-
gen, ſo in ſolchen Sachen geuͤbter ſind denn ich,
uͤberlaſſen.
§. 54. Es haben bißweilen manche Kir-
chen, zumahl in groſſen Staͤdten, ſehr groſſe
Capitalien, die nicht allezeit ſo angeleget wer-
den, als ſie wohl ſolten, und koͤnten die Landes-
Fuͤrſten mit gutem Gewiſſen einige Summen
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iedoch iſt billig, daß ihnen ſo viel Capitalien
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auch von den Landes-Obrigkeiten beſtmoͤglichſt
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 311. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/331>, abgerufen am 21.11.2024.
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