verblendet in ihren stoltzen und thörichten Sinn; Die erstern Pietisten wollen allerhand Fehler bey den Symbolischen Büchern finden, und sie mit einer gewissen Limitation nur un- terschreiben; Die andern verwerffen sie in den meisten Stücken, die letzten aber gantz und gar. So könte ich in den übrigen Theilen der Evan- gelisch-Lutherischen Religion die Harmonie dieser Pietisten zeigen und worinnen sie mit ein- ander übereinkämen, und auch unterschieden wären, wenn mir nicht diese Abhandlung zu weitläufftig wäre und ich auch glaubte, daß sich diese Arbeit vielleicht eher vor einen Theo- logum denn Politicum schickte.
§. 13. Was nun die Pflicht und Schuldig- keit eines Regenten in Ansehung dieser unter- schiedenen Arten der Pietisten anbetrifft, so sind meine Gedancken hiervon folgende: Die ersteren nemlich, die rechtschaffenen Pietisten sind ihres redlichen Vorsatzes wegen zu loben, und wider alle Verunglimpffungen und üble Nachreden böser gottloser Leute, so viel als möglich zu beschützen, jedoch auch dahin anzu- weisen, daß sie andere ihre Mit-Christen die et- wan von einem und andern Fehler übereilet werden, und es in der Gotseeligkeit noch nicht so weit gebracht als sie, nicht geringe achten, oder sich deswegen, weil sie etwan frömmer leben
denn
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verblendet in ihren ſtoltzen und thoͤrichten Sinn; Die erſtern Pietiſten wollen allerhand Fehler bey den Symboliſchen Buͤchern finden, und ſie mit einer gewiſſen Limitation nur un- terſchreiben; Die andern verwerffen ſie in den meiſten Stuͤcken, die letzten aber gantz und gar. So koͤnte ich in den uͤbrigen Theilen der Evan- geliſch-Lutheriſchen Religion die Harmonie dieſer Pietiſten zeigen und worinnen ſie mit ein- ander uͤbereinkaͤmen, und auch unterſchieden waͤren, wenn mir nicht dieſe Abhandlung zu weitlaͤufftig waͤre und ich auch glaubte, daß ſich dieſe Arbeit vielleicht eher vor einen Theo- logum denn Politicum ſchickte.
§. 13. Was nun die Pflicht und Schuldig- keit eines Regenten in Anſehung dieſer unter- ſchiedenen Arten der Pietiſten anbetrifft, ſo ſind meine Gedancken hiervon folgende: Die erſteren nemlich, die rechtſchaffenen Pietiſten ſind ihres redlichen Vorſatzes wegen zu loben, und wider alle Verunglimpffungen und uͤble Nachreden boͤſer gottloſer Leute, ſo viel als moͤglich zu beſchuͤtzen, jedoch auch dahin anzu- weiſen, daß ſie andere ihre Mit-Chriſten die et- wan von einem und andern Fehler uͤbereilet werden, und es in der Gotſeeligkeit noch nicht ſo weit gebracht als ſie, nicht geringe achten, oder ſich deswegen, weil ſie etwan froͤmmer leben
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verblendet in ihren ſtoltzen und thoͤrichten
Sinn; Die erſtern Pietiſten wollen allerhand
Fehler bey den Symboliſchen Buͤchern finden,
und ſie mit einer gewiſſen Limitation nur un-
terſchreiben; Die andern verwerffen ſie in den
meiſten Stuͤcken, die letzten aber gantz und gar.
So koͤnte ich in den uͤbrigen Theilen der Evan-
geliſch-Lutheriſchen Religion die Harmonie
dieſer Pietiſten zeigen und worinnen ſie mit ein-
ander uͤbereinkaͤmen, und auch unterſchieden
waͤren, wenn mir nicht dieſe Abhandlung zu
weitlaͤufftig waͤre und ich auch glaubte, daß
ſich dieſe Arbeit vielleicht eher vor einen Theo-
logum denn Politicum ſchickte.
§. 13. Was nun die Pflicht und Schuldig-
keit eines Regenten in Anſehung dieſer unter-
ſchiedenen Arten der Pietiſten anbetrifft, ſo
ſind meine Gedancken hiervon folgende: Die
erſteren nemlich, die rechtſchaffenen Pietiſten
ſind ihres redlichen Vorſatzes wegen zu loben,
und wider alle Verunglimpffungen und uͤble
Nachreden boͤſer gottloſer Leute, ſo viel als
moͤglich zu beſchuͤtzen, jedoch auch dahin anzu-
weiſen, daß ſie andere ihre Mit-Chriſten die et-
wan von einem und andern Fehler uͤbereilet
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 341. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/361>, abgerufen am 22.11.2024.
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