ihrer nicht so gar viel anzutreffen, und hat der weyland hoch meritirt gewesene Staats-Ca- vallier, der Herr geheimde Rath von Se- ckendorff hierinnen allerdings das Eyß gebro- chen, als welcher in seinem Deutschen Fürsten- Staat gute Regeln der Politic angewiesen, und andern Leuten, die sonst von dergleichen Staats-Affairen nicht so leichtlich Erkenntniß überkommen hätten, Information ertheilet.
§. 15. Diejenigen Ministres und Offici- anten, die in Staats-Bedienungen seyn, ma- chen sich gar selten an dergleichen Schrifften, darinnen die Staats-Klugheit entweder gantz oder stückweise excoliret würde. Einigen fehlet es an der Zeit; wenn sie gleich dem Pu- blico mit solchen Nachrichten dienen, oder jun- gen Leuten einige Unterweisung geben wolten, daß sie, wenn sie zu Staats-Affairen gezogen würden, einigen Praegustum davon hätten, und einige Erleichterung hernach empfünden, auch desto bessere Progressen machen möchten, so können sie sich doch, wegen ihrer überhäufften Verrichtungen, nicht so viel Zeit abmüßigen, als hierzu wohl erfordert wird; andere ver- schweigen solche Nachrichten und Maximen mit Fleiß, und tragen Bedencken, mündlich oder schrifftlich iemand zu unterrichten, aus Neid, damit sie allein vor kluge Leute gehalten werden,
und
B 2
ihrer nicht ſo gar viel anzutreffen, und hat der weyland hoch meritirt geweſene Staats-Ca- vallier, der Herr geheimde Rath von Se- ckendorff hierinnen allerdings das Eyß gebro- chen, als welcher in ſeinem Deutſchen Fuͤrſten- Staat gute Regeln der Politic angewieſen, und andern Leuten, die ſonſt von dergleichen Staats-Affairen nicht ſo leichtlich Erkenntniß uͤberkommen haͤtten, Information ertheilet.
§. 15. Diejenigen Miniſtres und Offici- anten, die in Staats-Bedienungen ſeyn, ma- chen ſich gar ſelten an dergleichen Schrifften, darinnen die Staats-Klugheit entweder gantz oder ſtuͤckweiſe excoliret wuͤrde. Einigen fehlet es an der Zeit; wenn ſie gleich dem Pu- blico mit ſolchen Nachrichten dienen, oder jun- gen Leuten einige Unterweiſung geben wolten, daß ſie, wenn ſie zu Staats-Affairen gezogen wuͤrden, einigen Præguſtum davon haͤtten, und einige Erleichterung hernach empfuͤnden, auch deſto beſſere Progreſſen machen moͤchten, ſo koͤnnen ſie ſich doch, wegen ihrer uͤberhaͤufften Verrichtungen, nicht ſo viel Zeit abmuͤßigen, als hierzu wohl erfordert wird; andere ver- ſchweigen ſolche Nachrichten und Maximen mit Fleiß, und tragen Bedencken, muͤndlich oder ſchrifftlich iemand zu unterrichten, aus Neid, damit ſie allein vor kluge Leute gehalten werden,
und
B 2
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0039"n="19"/><fwplace="top"type="header"><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/></fw> ihrer nicht ſo gar viel anzutreffen, und hat der<lb/>
weyland hoch <hirendition="#aq">meriti</hi>rt geweſene Staats-<hirendition="#aq">Ca-<lb/>
vallier,</hi> der Herr geheimde Rath von Se-<lb/>
ckendorff hierinnen allerdings das Eyß gebro-<lb/>
chen, als welcher in ſeinem Deutſchen Fuͤrſten-<lb/>
Staat gute Regeln der <hirendition="#aq">Politic</hi> angewieſen,<lb/>
und andern Leuten, die ſonſt von dergleichen<lb/>
Staats-<hirendition="#aq">Affai</hi>ren nicht ſo leichtlich Erkenntniß<lb/>
uͤberkommen haͤtten, <hirendition="#aq">Information</hi> ertheilet.</p><lb/><p>§. 15. Diejenigen <hirendition="#aq">Miniſtres</hi> und <hirendition="#aq">Offici-<lb/>
ant</hi>en, die in Staats-Bedienungen ſeyn, ma-<lb/>
chen ſich gar ſelten an dergleichen Schrifften,<lb/>
darinnen die Staats-Klugheit entweder gantz<lb/>
oder ſtuͤckweiſe <hirendition="#aq">excoli</hi>ret wuͤrde. Einigen<lb/>
fehlet es an der Zeit; wenn ſie gleich dem <hirendition="#aq">Pu-<lb/>
blico</hi> mit ſolchen Nachrichten dienen, oder jun-<lb/>
gen Leuten einige Unterweiſung geben wolten,<lb/>
daß ſie, wenn ſie zu Staats-<hirendition="#aq">Affai</hi>ren gezogen<lb/>
wuͤrden, einigen <hirendition="#aq">Præguſtum</hi> davon haͤtten, und<lb/>
einige Erleichterung hernach empfuͤnden, auch<lb/>
deſto beſſere <hirendition="#aq">Progreſſ</hi>en machen moͤchten, ſo<lb/>
koͤnnen ſie ſich doch, wegen ihrer uͤberhaͤufften<lb/>
Verrichtungen, nicht ſo viel Zeit abmuͤßigen,<lb/>
als hierzu wohl erfordert wird; andere ver-<lb/>ſchweigen ſolche Nachrichten und <hirendition="#aq">Maxim</hi>en<lb/>
mit Fleiß, und tragen Bedencken, muͤndlich oder<lb/>ſchrifftlich iemand zu unterrichten, aus Neid,<lb/>
damit ſie allein vor kluge Leute gehalten werden,<lb/><fwplace="bottom"type="sig">B 2</fw><fwplace="bottom"type="catch">und</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[19/0039]
ihrer nicht ſo gar viel anzutreffen, und hat der
weyland hoch meritirt geweſene Staats-Ca-
vallier, der Herr geheimde Rath von Se-
ckendorff hierinnen allerdings das Eyß gebro-
chen, als welcher in ſeinem Deutſchen Fuͤrſten-
Staat gute Regeln der Politic angewieſen,
und andern Leuten, die ſonſt von dergleichen
Staats-Affairen nicht ſo leichtlich Erkenntniß
uͤberkommen haͤtten, Information ertheilet.
§. 15. Diejenigen Miniſtres und Offici-
anten, die in Staats-Bedienungen ſeyn, ma-
chen ſich gar ſelten an dergleichen Schrifften,
darinnen die Staats-Klugheit entweder gantz
oder ſtuͤckweiſe excoliret wuͤrde. Einigen
fehlet es an der Zeit; wenn ſie gleich dem Pu-
blico mit ſolchen Nachrichten dienen, oder jun-
gen Leuten einige Unterweiſung geben wolten,
daß ſie, wenn ſie zu Staats-Affairen gezogen
wuͤrden, einigen Præguſtum davon haͤtten, und
einige Erleichterung hernach empfuͤnden, auch
deſto beſſere Progreſſen machen moͤchten, ſo
koͤnnen ſie ſich doch, wegen ihrer uͤberhaͤufften
Verrichtungen, nicht ſo viel Zeit abmuͤßigen,
als hierzu wohl erfordert wird; andere ver-
ſchweigen ſolche Nachrichten und Maximen
mit Fleiß, und tragen Bedencken, muͤndlich oder
ſchrifftlich iemand zu unterrichten, aus Neid,
damit ſie allein vor kluge Leute gehalten werden,
und
B 2
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/39>, abgerufen am 30.01.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.