gemein sind, und sich wohl gar ihre Excellenz schelten lassen. Also halten sie auch ihre Un- tergebenen sonderlich darzu an, daß sie sich in allen Stücken der Galanterie, so viel als nur möglich, befleissen. Nach geendigter Schul- Lection müssen sie meistentheils Land-Charten illuminiren, Verse machen, reissen, sich in der Music exerciren oder Exercitia treiben.
§. 10. Da nun so wohl jene als diese des rechten Weges, der bey den Schul-Lectionen zu erwehlen ist, verfehlen, so haben die Lan- des-Obrigkeiten denen Lehrern solche Schul- Ordnungen vorzuschreiben, daß so wohl die Haupt-Studia und höchstnöthigen Wissen- schafften nicht versäumet und die Untergebenen auch zugleich zu einigen galanten Wissenschaff- ten, die ebenfalls heutiges Tages in dem mensch- lichen Leben nöthig sind, mit angeführet wer- den. Man muß eines thun und das andere nicht lassen. Jch habe das vorhergehende nicht deswegen allegiret, daß ich glaubte, als ob alle diese Wissenschafften unnütze wären, nein keineswegs, sondern nur die Methode getadelt, weil jene und diese excediren. Denn die La- teinische Sprache und der Stylus nebst Gram- matica und Logica muß auff Schulen fleißig getrieben werden, und die galanten Studia sind nach dem Unterschied der ingeniorum und der
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gemein ſind, und ſich wohl gar ihre Excellenz ſchelten laſſen. Alſo halten ſie auch ihre Un- tergebenen ſonderlich darzu an, daß ſie ſich in allen Stuͤcken der Galanterie, ſo viel als nur moͤglich, befleiſſen. Nach geendigter Schul- Lection muͤſſen ſie meiſtentheils Land-Charten illuminiren, Verſe machen, reiſſen, ſich in der Muſic exerciren oder Exercitia treiben.
§. 10. Da nun ſo wohl jene als dieſe des rechten Weges, der bey den Schul-Lectionen zu erwehlen iſt, verfehlen, ſo haben die Lan- des-Obrigkeiten denen Lehrern ſolche Schul- Ordnungen vorzuſchreiben, daß ſo wohl die Haupt-Studia und hoͤchſtnoͤthigen Wiſſen- ſchafften nicht verſaͤumet und die Untergebenen auch zugleich zu einigen galanten Wiſſenſchaff- ten, die ebenfalls heutiges Tages in dem menſch- lichen Leben noͤthig ſind, mit angefuͤhret wer- den. Man muß eines thun und das andere nicht laſſen. Jch habe das vorhergehende nicht deswegen allegiret, daß ich glaubte, als ob alle dieſe Wiſſenſchafften unnuͤtze waͤren, nein keineswegs, ſondern nur die Methode getadelt, weil jene und dieſe excediren. Denn die La- teiniſche Sprache und der Stylus nebſt Gram- matica und Logica muß auff Schulen fleißig getrieben werden, und die galanten Studia ſind nach dem Unterſchied der ingeniorum und der
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gemein ſind, und ſich wohl gar ihre Excellenz
ſchelten laſſen. Alſo halten ſie auch ihre Un-
tergebenen ſonderlich darzu an, daß ſie ſich in
allen Stuͤcken der Galanterie, ſo viel als nur
moͤglich, befleiſſen. Nach geendigter Schul-
Lection muͤſſen ſie meiſtentheils Land-Charten
illuminiren, Verſe machen, reiſſen, ſich in der
Muſic exerciren oder Exercitia treiben.
§. 10. Da nun ſo wohl jene als dieſe des
rechten Weges, der bey den Schul-Lectionen
zu erwehlen iſt, verfehlen, ſo haben die Lan-
des-Obrigkeiten denen Lehrern ſolche Schul-
Ordnungen vorzuſchreiben, daß ſo wohl die
Haupt-Studia und hoͤchſtnoͤthigen Wiſſen-
ſchafften nicht verſaͤumet und die Untergebenen
auch zugleich zu einigen galanten Wiſſenſchaff-
ten, die ebenfalls heutiges Tages in dem menſch-
lichen Leben noͤthig ſind, mit angefuͤhret wer-
den. Man muß eines thun und das andere
nicht laſſen. Jch habe das vorhergehende
nicht deswegen allegiret, daß ich glaubte, als ob
alle dieſe Wiſſenſchafften unnuͤtze waͤren, nein
keineswegs, ſondern nur die Methode getadelt,
weil jene und dieſe excediren. Denn die La-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 377. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/397>, abgerufen am 22.11.2024.
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