Rectoribus, Conrectoribus und andern Schul-Collegen billich anbefehlen, daß sie auf ihr Gewissen denen Eltern wiederrathen solten, diejenigen Kinder, an denen sie merckten, daß sie entweder keine Lust oder Fähigkeit dazu hät- ten, nicht zum Studieren zu halten, sondern ihnen diejenige Professionen, darzu sie ihre In- clination trüge oder sonst geschickt wären, ler- nen zu lassen und wolten die Eltern dem unge- achtet dabey beharren, sie verspürten aber, daß die Kinder sich hierinnen nicht änderten, so sol- ten sie dieselbigen nicht länger in der Schule behalten, sondern ihren Eltern remittiren. Jch rede aber hier von denen, die in dem Chri- stenthum und übrigen Stücken, die einem je- den Menschen nöthig sind, er mag leben in was vor einem Stande er will, schon zur Gnüge un- terrichtet und darbey von solchen Jahren und Verstande, daß sie sich prüffen können, zu wel- chen Metier sie etwan geschickt seyn oder Lust haben möchten. Denn sonst dürfften die meisten jungen Leute vorgeben, daß sie ihre in- clination nicht antriebe, die Schulen zu besu- chen.
§. 15. Es sagt Herr Johann George Döh- ler, in der Untersuchung des heut zu Tage über- hand nehmenden Geld- und Nahrungs-Man- gels p. 65. Bey dem Studieren sind heutiges
Tages
Rectoribus, Conrectoribus und andern Schul-Collegen billich anbefehlen, daß ſie auf ihr Gewiſſen denen Eltern wiederrathen ſolten, diejenigen Kinder, an denen ſie merckten, daß ſie entweder keine Luſt oder Faͤhigkeit dazu haͤt- ten, nicht zum Studieren zu halten, ſondern ihnen diejenige Profeſſionen, darzu ſie ihre In- clination truͤge oder ſonſt geſchickt waͤren, ler- nen zu laſſen und wolten die Eltern dem unge- achtet dabey beharren, ſie verſpuͤrten aber, daß die Kinder ſich hierinnen nicht aͤnderten, ſo ſol- ten ſie dieſelbigen nicht laͤnger in der Schule behalten, ſondern ihren Eltern remittiren. Jch rede aber hier von denen, die in dem Chri- ſtenthum und uͤbrigen Stuͤcken, die einem je- den Menſchen noͤthig ſind, er mag leben in was vor einem Stande er will, ſchon zur Gnuͤge un- terrichtet und darbey von ſolchen Jahren und Verſtande, daß ſie ſich pruͤffen koͤnnen, zu wel- chen Metier ſie etwan geſchickt ſeyn oder Luſt haben moͤchten. Denn ſonſt duͤrfften die meiſten jungen Leute vorgeben, daß ſie ihre in- clination nicht antriebe, die Schulen zu beſu- chen.
§. 15. Es ſagt Herr Johann George Doͤh- ler, in der Unterſuchung des heut zu Tage uͤber- hand nehmenden Geld- und Nahrungs-Man- gels p. 65. Bey dem Studieren ſind heutiges
Tages
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Rectoribus, Conrectoribus und andern
Schul-Collegen billich anbefehlen, daß ſie auf
ihr Gewiſſen denen Eltern wiederrathen ſolten,
diejenigen Kinder, an denen ſie merckten, daß
ſie entweder keine Luſt oder Faͤhigkeit dazu haͤt-
ten, nicht zum Studieren zu halten, ſondern
ihnen diejenige Profeſſionen, darzu ſie ihre In-
clination truͤge oder ſonſt geſchickt waͤren, ler-
nen zu laſſen und wolten die Eltern dem unge-
achtet dabey beharren, ſie verſpuͤrten aber, daß
die Kinder ſich hierinnen nicht aͤnderten, ſo ſol-
ten ſie dieſelbigen nicht laͤnger in der Schule
behalten, ſondern ihren Eltern remittiren.
Jch rede aber hier von denen, die in dem Chri-
ſtenthum und uͤbrigen Stuͤcken, die einem je-
den Menſchen noͤthig ſind, er mag leben in was
vor einem Stande er will, ſchon zur Gnuͤge un-
terrichtet und darbey von ſolchen Jahren und
Verſtande, daß ſie ſich pruͤffen koͤnnen, zu wel-
chen Metier ſie etwan geſchickt ſeyn oder Luſt
haben moͤchten. Denn ſonſt duͤrfften die
meiſten jungen Leute vorgeben, daß ſie ihre in-
clination nicht antriebe, die Schulen zu beſu-
chen.
§. 15. Es ſagt Herr Johann George Doͤh-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 384. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/404>, abgerufen am 22.11.2024.
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