§. 24. Es wäre aber bey dergleichen Exa- minibus allerhand in Acht zu nehmen. Zum ersten wären diejenigen, die bey ihrer Ankunfft und immatriculation sich gleich declarirten, daß sie nicht der Wissenschafft wegen die Uni- versitäten besuchten, mit dem Examine gantz und gar zu verschonen. Denn manche, die nicht nöthig haben, durch Gelehrsamkeit ihr Bdod zu verdienen, oder sonst zum Studiis nicht Lust haben, begeben sich auf die Universitäten, um daselbst Exercitia zu treiben, sich zu diverti- ren, ihre Gelder zu verzehren und derer Frey- heiten der Studiosorum zu geniessen, und solche wären zwar vor Studenten zu achten, aber nicht vor studirende. Die zum Studiis nicht Lust hätten, wären wider ihren Willen nicht zu zwingen, in die Collegia zu gehen, weil es doch an gelehrten und studirenden Leuten in der Welt nicht fehlet, und könte man ihnen nicht verwehren, daß sie ihre Gelder auf Universitä- ten verthäten, iedoch würden solche auch hernach nicht praetendiren, daß man sie vor gelehrte Leute halten solte, und wären im übrigen zu ver- mahnen, andern die Studia nicht zu dissvadiren, noch sie davon abzuhalten. Zum andern mü- ste einer nur aus denjenigen Wissenschafften befraget werden, die er hätte cultiviren wollen, und schon gnug seyn, wenn er sich auf eine eintzi-
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§. 24. Es waͤre aber bey dergleichen Exa- minibus allerhand in Acht zu nehmen. Zum erſten waͤren diejenigen, die bey ihrer Ankunfft und immatriculation ſich gleich declarirten, daß ſie nicht der Wiſſenſchafft wegen die Uni- verſitaͤten beſuchten, mit dem Examine gantz und gar zu verſchonen. Denn manche, die nicht noͤthig haben, durch Gelehrſamkeit ihr Bdod zu verdienen, oder ſonſt zum Studiis nicht Luſt haben, begeben ſich auf die Univerſitaͤten, um daſelbſt Exercitia zu treiben, ſich zu diverti- ren, ihre Gelder zu verzehren und derer Frey- heiten der Studioſorum zu genieſſen, und ſolche waͤren zwar vor Studenten zu achten, aber nicht vor ſtudirende. Die zum Studiis nicht Luſt haͤtten, waͤren wider ihren Willen nicht zu zwingen, in die Collegia zu gehen, weil es doch an gelehrten und ſtudirenden Leuten in der Welt nicht fehlet, und koͤnte man ihnen nicht verwehren, daß ſie ihre Gelder auf Univerſitaͤ- ten verthaͤten, iedoch wuͤrden ſolche auch hernach nicht prætendiren, daß man ſie vor gelehrte Leute halten ſolte, und waͤren im uͤbrigen zu ver- mahnen, andern die Studia nicht zu diſſvadiren, noch ſie davon abzuhalten. Zum andern muͤ- ſte einer nur aus denjenigen Wiſſenſchafften befraget werden, die er haͤtte cultiviren wollen, und ſchon gnug ſeyn, wenn er ſich auf eine eintzi-
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§. 24. Es waͤre aber bey dergleichen Exa-
minibus allerhand in Acht zu nehmen. Zum
erſten waͤren diejenigen, die bey ihrer Ankunfft
und immatriculation ſich gleich declarirten,
daß ſie nicht der Wiſſenſchafft wegen die Uni-
verſitaͤten beſuchten, mit dem Examine gantz
und gar zu verſchonen. Denn manche, die
nicht noͤthig haben, durch Gelehrſamkeit ihr
Bdod zu verdienen, oder ſonſt zum Studiis nicht
Luſt haben, begeben ſich auf die Univerſitaͤten,
um daſelbſt Exercitia zu treiben, ſich zu diverti-
ren, ihre Gelder zu verzehren und derer Frey-
heiten der Studioſorum zu genieſſen, und ſolche
waͤren zwar vor Studenten zu achten, aber
nicht vor ſtudirende. Die zum Studiis nicht
Luſt haͤtten, waͤren wider ihren Willen nicht zu
zwingen, in die Collegia zu gehen, weil es doch
an gelehrten und ſtudirenden Leuten in der
Welt nicht fehlet, und koͤnte man ihnen nicht
verwehren, daß ſie ihre Gelder auf Univerſitaͤ-
ten verthaͤten, iedoch wuͤrden ſolche auch hernach
nicht prætendiren, daß man ſie vor gelehrte
Leute halten ſolte, und waͤren im uͤbrigen zu ver-
mahnen, andern die Studia nicht zu diſſvadiren,
noch ſie davon abzuhalten. Zum andern muͤ-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 422. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/442>, abgerufen am 23.11.2024.
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