daß sie dergleichen Doctores vor geschickt hal- ten und sich ihnen zu ihrem grossen Nachtheil anvertrauen, auch der intention der fundato- rum zuwider gehandelt wird, so solten Landes-Fürsten billich dahin bedacht seyn, daß die hierbey vorfallenden Mißbräuche abgestellet würden. Wiewohl der Herr Titius mey- net, die gratuirten Personen wären bey Hofe nicht so wohl angeschrieben, daß man sich ihrent halben so gar viel Mühe machen solte.
§. 31. Einige stehen in den Gedancken, es solten die academischen Würden umsonst aus- getheilet, und hingegen niemand derselben theil- hafftig werden, als der sich durch seine sonder- bare Gelehrsamkeit darzu verdient gemacht. Wiewohl nun dieses ein gar gut Mittel wäre, so ist dennoch nicht zu vermuthen, daß es zur Würcklichkeit kommen werde, denn die Aus- theilung der academischen Dignitäten ist nun einmahl schon zu einem modo acquirendi bey den Herrn Professoribus worden, von dem sie nicht eher abgehen werden, biß andere fonds ausfündig gemacht, dadurch dasjenige, was sie auf diese Art verlieren, wiederum ihnen ersetzet würde, welches aber nicht zu vermuthen. Noch einige geben andere Mittel, die ich eben, weil es mir zu weitläufftig ist, nicht alle anführen will.
§. 32. Es wäre wohl am besten, wenn die
Lan-
daß ſie dergleichen Doctores vor geſchickt hal- ten und ſich ihnen zu ihrem groſſen Nachtheil anvertrauen, auch der intention der fundato- rum zuwider gehandelt wird, ſo ſolten Landes-Fuͤrſten billich dahin bedacht ſeyn, daß die hierbey vorfallenden Mißbraͤuche abgeſtellet wuͤrden. Wiewohl der Herr Titius mey- net, die gratuirten Perſonen waͤren bey Hofe nicht ſo wohl angeſchrieben, daß man ſich ihrent halben ſo gar viel Muͤhe machen ſolte.
§. 31. Einige ſtehen in den Gedancken, es ſolten die academiſchen Wuͤrden umſonſt aus- getheilet, und hingegen niemand derſelben theil- hafftig werden, als der ſich durch ſeine ſonder- bare Gelehrſamkeit darzu verdient gemacht. Wiewohl nun dieſes ein gar gut Mittel waͤre, ſo iſt dennoch nicht zu vermuthen, daß es zur Wuͤrcklichkeit kommen werde, denn die Aus- theilung der academiſchen Dignitaͤten iſt nun einmahl ſchon zu einem modo acquirendi bey den Herrn Profeſſoribus worden, von dem ſie nicht eher abgehen werden, biß andere fonds ausfuͤndig gemacht, dadurch dasjenige, was ſie auf dieſe Art verlieren, wiederum ihnen erſetzet wuͤrde, welches aber nicht zu vermuthen. Noch einige geben andere Mittel, die ich eben, weil es mir zu weitlaͤufftig iſt, nicht alle anfuͤhren will.
§. 32. Es waͤre wohl am beſten, wenn die
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daß ſie dergleichen Doctores vor geſchickt hal-
ten und ſich ihnen zu ihrem groſſen Nachtheil
anvertrauen, auch der intention der fundato-
rum zuwider gehandelt wird, ſo ſolten
Landes-Fuͤrſten billich dahin bedacht ſeyn, daß
die hierbey vorfallenden Mißbraͤuche abgeſtellet
wuͤrden. Wiewohl der Herr Titius mey-
net, die gratuirten Perſonen waͤren bey Hofe
nicht ſo wohl angeſchrieben, daß man ſich ihrent
halben ſo gar viel Muͤhe machen ſolte.
§. 31. Einige ſtehen in den Gedancken, es
ſolten die academiſchen Wuͤrden umſonſt aus-
getheilet, und hingegen niemand derſelben theil-
hafftig werden, als der ſich durch ſeine ſonder-
bare Gelehrſamkeit darzu verdient gemacht.
Wiewohl nun dieſes ein gar gut Mittel waͤre,
ſo iſt dennoch nicht zu vermuthen, daß es zur
Wuͤrcklichkeit kommen werde, denn die Aus-
theilung der academiſchen Dignitaͤten iſt nun
einmahl ſchon zu einem modo acquirendi bey
den Herrn Profeſſoribus worden, von dem ſie
nicht eher abgehen werden, biß andere fonds
ausfuͤndig gemacht, dadurch dasjenige, was ſie
auf dieſe Art verlieren, wiederum ihnen erſetzet
wuͤrde, welches aber nicht zu vermuthen. Noch
einige geben andere Mittel, die ich eben, weil es
mir zu weitlaͤufftig iſt, nicht alle anfuͤhren will.
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 430. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/450>, abgerufen am 22.11.2024.
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