und zum vierdten durch fremde Erfahrung: Ob gleich bereits in den vorgehenden eines und das andere, so hieher gehöret, vorgestellet wor- den, so will doch noch etwas ausführlicher hier- von handeln. Es hat ein iedes von diesen Mitteln seine Bequemlichkeiten und incommoditäten, und muß man sie billich, wenn man die politi- sche Klugheit rechtschaffen excoliren will, mit einander combiniren.
§. 21. Gleichwie wir den Saamen aller Wissenschafften bey uns haben, und die con- nexion des gantzen universi in unsrer Seele vergraben liegt; Also ist kein Zweiffel, daß man durch gehörige meditation, wenn man einmahl gelernt, die ideen aufzuschliessen, und audere daraus zu evolviren, gar viel Regeln der Klugheit vor sich finden könne, iedoch muß man die Materialien erstlich von aussen her da- zu hohlen. Diese aber überkommt man, wenn man ein iedwedes objectum der Republic, da- mit die Staats-Klugheit umgehet, genau an- siehet, dessen gantze Natur, nebst allen dabey sich ereignenden und vorfallenden Umständen gehöriger Maaßen untersucht. Die Staats- Klugheit sagt, wie die actionen des Regenten zu Verbesserung der Glückseeligkeit des Lan- des sollen angestellt werden, und auf was vor Art man eines und das andere Stück verbes
sern,
und zum vierdten durch fremde Erfahrung: Ob gleich bereits in den vorgehenden eines und das andere, ſo hieher gehoͤret, vorgeſtellet wor- den, ſo will doch noch etwas ausfuͤhrlicher hier- von handeln. Es hat ein iedes von dieſen Mitteln ſeine Bequemlichkeiten und incommoditaͤten, und muß man ſie billich, wenn man die politi- ſche Klugheit rechtſchaffen excoliren will, mit einander combiniren.
§. 21. Gleichwie wir den Saamen aller Wiſſenſchafften bey uns haben, und die con- nexion des gantzen univerſi in unſrer Seele vergraben liegt; Alſo iſt kein Zweiffel, daß man durch gehoͤrige meditation, wenn man einmahl gelernt, die ideen aufzuſchlieſſen, und audere daraus zu evolviren, gar viel Regeln der Klugheit vor ſich finden koͤnne, iedoch muß man die Materialien erſtlich von auſſen her da- zu hohlen. Dieſe aber uͤberkommt man, wenn man ein iedwedes objectum der Republic, da- mit die Staats-Klugheit umgehet, genau an- ſiehet, deſſen gantze Natur, nebſt allen dabey ſich ereignenden und vorfallenden Umſtaͤnden gehoͤriger Maaßen unterſucht. Die Staats- Klugheit ſagt, wie die actionen des Regenten zu Verbeſſerung der Gluͤckſeeligkeit des Lan- des ſollen angeſtellt werden, und auf was vor Art man eines und das andere Stuͤck verbeſ
ſern,
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0047"n="27"/><fwplace="top"type="header"><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/></fw> und zum vierdten durch fremde Erfahrung:<lb/>
Ob gleich bereits in den vorgehenden eines und<lb/>
das andere, ſo hieher gehoͤret, vorgeſtellet wor-<lb/>
den, ſo will doch noch etwas ausfuͤhrlicher hier-<lb/>
von handeln. Es hat ein iedes von dieſen Mitteln<lb/>ſeine Bequemlichkeiten und <hirendition="#aq">incommodi</hi>taͤten,<lb/>
und muß man ſie billich, wenn man die politi-<lb/>ſche Klugheit rechtſchaffen <hirendition="#aq">excoli</hi>ren will, mit<lb/>
einander <hirendition="#aq">combini</hi>ren.</p><lb/><p>§. 21. Gleichwie wir den Saamen aller<lb/>
Wiſſenſchafften bey uns haben, und die <hirendition="#aq">con-<lb/>
nexion</hi> des gantzen <hirendition="#aq">univerſi</hi> in unſrer Seele<lb/>
vergraben liegt; Alſo iſt kein Zweiffel, daß<lb/>
man durch gehoͤrige <hirendition="#aq">meditation,</hi> wenn man<lb/>
einmahl gelernt, die <hirendition="#aq">ideen</hi> aufzuſchlieſſen, und<lb/>
audere daraus zu <hirendition="#aq">evolvi</hi>ren, gar viel Regeln<lb/>
der Klugheit vor ſich finden koͤnne, iedoch muß<lb/>
man die Materialien erſtlich von auſſen her da-<lb/>
zu hohlen. Dieſe aber uͤberkommt man, wenn<lb/>
man ein iedwedes <hirendition="#aq">objectum</hi> der Republic, da-<lb/>
mit die Staats-Klugheit umgehet, genau an-<lb/>ſiehet, deſſen gantze Natur, nebſt allen dabey<lb/>ſich ereignenden und vorfallenden Umſtaͤnden<lb/>
gehoͤriger Maaßen unterſucht. Die Staats-<lb/>
Klugheit ſagt, wie die <hirendition="#aq">actio</hi>nen des Regenten<lb/>
zu Verbeſſerung der Gluͤckſeeligkeit des Lan-<lb/>
des ſollen angeſtellt werden, und auf was vor<lb/>
Art man eines und das andere Stuͤck verbeſ<lb/><fwplace="bottom"type="catch">ſern,</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[27/0047]
und zum vierdten durch fremde Erfahrung:
Ob gleich bereits in den vorgehenden eines und
das andere, ſo hieher gehoͤret, vorgeſtellet wor-
den, ſo will doch noch etwas ausfuͤhrlicher hier-
von handeln. Es hat ein iedes von dieſen Mitteln
ſeine Bequemlichkeiten und incommoditaͤten,
und muß man ſie billich, wenn man die politi-
ſche Klugheit rechtſchaffen excoliren will, mit
einander combiniren.
§. 21. Gleichwie wir den Saamen aller
Wiſſenſchafften bey uns haben, und die con-
nexion des gantzen univerſi in unſrer Seele
vergraben liegt; Alſo iſt kein Zweiffel, daß
man durch gehoͤrige meditation, wenn man
einmahl gelernt, die ideen aufzuſchlieſſen, und
audere daraus zu evolviren, gar viel Regeln
der Klugheit vor ſich finden koͤnne, iedoch muß
man die Materialien erſtlich von auſſen her da-
zu hohlen. Dieſe aber uͤberkommt man, wenn
man ein iedwedes objectum der Republic, da-
mit die Staats-Klugheit umgehet, genau an-
ſiehet, deſſen gantze Natur, nebſt allen dabey
ſich ereignenden und vorfallenden Umſtaͤnden
gehoͤriger Maaßen unterſucht. Die Staats-
Klugheit ſagt, wie die actionen des Regenten
zu Verbeſſerung der Gluͤckſeeligkeit des Lan-
des ſollen angeſtellt werden, und auf was vor
Art man eines und das andere Stuͤck verbeſ
ſern,
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 27. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/47>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.