Grund des Hertzens gehen solte, anzuhal- ten; Jedoch müssen sie thun, was sie können und ihnen zum wenigsten diejenigen Mittel, dadurch der Sabbath von ihnen profaniret und entheiliget wird, so viel als möglich zu ent- ziehen suchen. Es ist daher nicht gnug, wenn sie verbieten, daß des Sonntags keine Bier-Gäste sollen gesetzet noch getantzet wer- den, sondern es solten auch billich bey einer an- sehnlichen Straffe alle Spatzier-Gänge und Spatzier-Fahrten, ingleichen alle Schmäuse und Gastereyen verbothen seyn.
§. 11. Jch habe öffters nachgedacht, nach- dem ich von der Nothwendigkeit der Heiligung des Sabbaths bey mir sattsam überführet bin, und gleichwohl die erschreckliche Nachläßigkeit hierinnen gewahr werde, wie es doch anzugreif- fen, daß sonderlich das Sauffen, Spielen und Tantzen an den Sonn- und Fest-Tägen in den Bier- und Wein-Häusern so wohl in den Städ- ten, als auch in Schencken auf den Dörffern abgestellet werden möchte, und gefunden, daß unter allen das beqvemste und expediteste Mit- tel seyn würde, wann die hohe Landes-Obrig- keit einen Tag in der Wochen aussetzten, da je- dermann erlaubet wäre, in die Schencken, Bier- und Wein-Häuser zu gehen und daselbst mit Trincken und Tantzen, Music und auff
ande-
Grund des Hertzens gehen ſolte, anzuhal- ten; Jedoch muͤſſen ſie thun, was ſie koͤnnen und ihnen zum wenigſten diejenigen Mittel, dadurch der Sabbath von ihnen profaniret und entheiliget wird, ſo viel als moͤglich zu ent- ziehen ſuchen. Es iſt daher nicht gnug, wenn ſie verbieten, daß des Sonntags keine Bier-Gaͤſte ſollen geſetzet noch getantzet wer- den, ſondern es ſolten auch billich bey einer an- ſehnlichen Straffe alle Spatzier-Gaͤnge und Spatzier-Fahrten, ingleichen alle Schmaͤuſe und Gaſtereyen verbothen ſeyn.
§. 11. Jch habe oͤffters nachgedacht, nach- dem ich von der Nothwendigkeit der Heiligung des Sabbaths bey mir ſattſam uͤberfuͤhret bin, und gleichwohl die erſchreckliche Nachlaͤßigkeit hierinnen gewahr werde, wie es doch anzugreif- fen, daß ſonderlich das Sauffen, Spielen und Tantzen an den Sonn- und Feſt-Taͤgen in den Bier- und Wein-Haͤuſern ſo wohl in den Staͤd- ten, als auch in Schencken auf den Doͤrffern abgeſtellet werden moͤchte, und gefunden, daß unter allen das beqvemſte und expediteſte Mit- tel ſeyn wuͤrde, wann die hohe Landes-Obrig- keit einen Tag in der Wochen ausſetzten, da je- dermann erlaubet waͤre, in die Schencken, Bier- und Wein-Haͤuſer zu gehen und daſelbſt mit Trincken und Tantzen, Muſic und auff
ande-
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0504"n="484"/><fwplace="top"type="header"><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/></fw> Grund des Hertzens gehen ſolte, anzuhal-<lb/>
ten; Jedoch muͤſſen ſie thun, was ſie koͤnnen<lb/>
und ihnen zum wenigſten diejenigen Mittel,<lb/>
dadurch der Sabbath von ihnen <hirendition="#aq">profani</hi>ret<lb/>
und entheiliget wird, ſo viel als moͤglich zu ent-<lb/>
ziehen ſuchen. Es iſt daher nicht gnug,<lb/>
wenn ſie verbieten, daß des Sonntags keine<lb/>
Bier-Gaͤſte ſollen geſetzet noch getantzet wer-<lb/>
den, ſondern es ſolten auch billich bey einer an-<lb/>ſehnlichen Straffe alle Spatzier-Gaͤnge und<lb/>
Spatzier-Fahrten, ingleichen alle Schmaͤuſe<lb/>
und Gaſtereyen verbothen ſeyn.</p><lb/><p>§. 11. Jch habe oͤffters nachgedacht, nach-<lb/>
dem ich von der Nothwendigkeit der Heiligung<lb/>
des Sabbaths bey mir ſattſam uͤberfuͤhret bin,<lb/>
und gleichwohl die erſchreckliche Nachlaͤßigkeit<lb/>
hierinnen gewahr werde, wie es doch anzugreif-<lb/>
fen, daß ſonderlich das Sauffen, Spielen und<lb/>
Tantzen an den Sonn- und Feſt-Taͤgen in den<lb/>
Bier- und Wein-Haͤuſern ſo wohl in den Staͤd-<lb/>
ten, als auch in Schencken auf den Doͤrffern<lb/>
abgeſtellet werden moͤchte, und gefunden, daß<lb/>
unter allen das beqvemſte und <hirendition="#aq">expedi</hi>teſte Mit-<lb/>
tel ſeyn wuͤrde, wann die hohe Landes-Obrig-<lb/>
keit einen Tag in der Wochen ausſetzten, da je-<lb/>
dermann erlaubet waͤre, in die Schencken,<lb/>
Bier- und Wein-Haͤuſer zu gehen und daſelbſt<lb/>
mit Trincken und Tantzen, Muſic und auff<lb/><fwplace="bottom"type="catch">ande-</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[484/0504]
Grund des Hertzens gehen ſolte, anzuhal-
ten; Jedoch muͤſſen ſie thun, was ſie koͤnnen
und ihnen zum wenigſten diejenigen Mittel,
dadurch der Sabbath von ihnen profaniret
und entheiliget wird, ſo viel als moͤglich zu ent-
ziehen ſuchen. Es iſt daher nicht gnug,
wenn ſie verbieten, daß des Sonntags keine
Bier-Gaͤſte ſollen geſetzet noch getantzet wer-
den, ſondern es ſolten auch billich bey einer an-
ſehnlichen Straffe alle Spatzier-Gaͤnge und
Spatzier-Fahrten, ingleichen alle Schmaͤuſe
und Gaſtereyen verbothen ſeyn.
§. 11. Jch habe oͤffters nachgedacht, nach-
dem ich von der Nothwendigkeit der Heiligung
des Sabbaths bey mir ſattſam uͤberfuͤhret bin,
und gleichwohl die erſchreckliche Nachlaͤßigkeit
hierinnen gewahr werde, wie es doch anzugreif-
fen, daß ſonderlich das Sauffen, Spielen und
Tantzen an den Sonn- und Feſt-Taͤgen in den
Bier- und Wein-Haͤuſern ſo wohl in den Staͤd-
ten, als auch in Schencken auf den Doͤrffern
abgeſtellet werden moͤchte, und gefunden, daß
unter allen das beqvemſte und expediteſte Mit-
tel ſeyn wuͤrde, wann die hohe Landes-Obrig-
keit einen Tag in der Wochen ausſetzten, da je-
dermann erlaubet waͤre, in die Schencken,
Bier- und Wein-Haͤuſer zu gehen und daſelbſt
mit Trincken und Tantzen, Muſic und auff
ande-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 484. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/504>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.