andere Art eine geziemende Ergötzlichkeit zu ha- ben. Es müste den Handwerckern anbefoh- len werden, daß sie ihre Gesellen von Abends 5. biß um 10. Uhr, die Herrschafften ihre Diener und Knechte, und die Väter ihre Söhne solten hingehen lassen, wie sie wolten. Würden sie gleich vorwenden, daß ihnen hierdurch an ihrer Arbeit Abbruch geschähe, so erkennet man doch, daß solch ihr Anführen nicht sonderlich ge- gründet wäre, indem es auf ein zwey Stunden wohl nicht ankäme, weil sie doch insgemein her- nach zu speissen pflegen, und nach Tische neh- men sie denn auch nichts vor, und überdiß so wä- re besser, daß denen Herrschafften etwas an ih- rer Arbeit, denn dem grossen GOtt an seinem Dienst abgienge. Es würde hierdurch der objection derjenigen abgeholffen, die vorwen- den, man müste doch solchen Leuten, da sie sichs die gantze Woche durch mit schwerer Arbeit sauer werden liessen, einige Ruhe und Ergötz- lichkeit gönnen, damit sie hernach ein andermahl desto frischer an ihre ordentliche Beruffs-Arbeit giengen; Jngleichen dem andern Einwurff, daß dem Landes-Fürstlichen Interesse wegen der Tranck-Steuer hierdurch etwas entzogen wür- de, wenn man über die Heiligung des Sab- baths so gar scharff hielte, und würde manche Kanne Bier ungetruncken bleiben. Nun fragt
sichs,
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andere Art eine geziemende Ergoͤtzlichkeit zu ha- ben. Es muͤſte den Handwerckern anbefoh- len werden, daß ſie ihre Geſellen von Abends 5. biß um 10. Uhr, die Herrſchafften ihre Diener und Knechte, und die Vaͤter ihre Soͤhne ſolten hingehen laſſen, wie ſie wolten. Wuͤrden ſie gleich vorwenden, daß ihnen hierdurch an ihrer Arbeit Abbruch geſchaͤhe, ſo erkennet man doch, daß ſolch ihr Anfuͤhren nicht ſonderlich ge- gruͤndet waͤre, indem es auf ein zwey Stunden wohl nicht ankaͤme, weil ſie doch insgemein her- nach zu ſpeiſſen pflegen, und nach Tiſche neh- men ſie denn auch nichts vor, und uͤberdiß ſo waͤ- re beſſer, daß denen Herrſchafften etwas an ih- rer Arbeit, denn dem groſſen GOtt an ſeinem Dienſt abgienge. Es wuͤrde hierdurch der objection derjenigen abgeholffen, die vorwen- den, man muͤſte doch ſolchen Leuten, da ſie ſichs die gantze Woche durch mit ſchwerer Arbeit ſauer werden lieſſen, einige Ruhe und Ergoͤtz- lichkeit goͤñen, damit ſie hernach ein andermahl deſto friſcher an ihre ordentliche Beruffs-Arbeit giengen; Jngleichen dem andern Einwurff, daß dem Landes-Fuͤrſtlichen Intereſſe wegen der Tranck-Steuer hierdurch etwas entzogen wuͤr- de, wenn man uͤber die Heiligung des Sab- baths ſo gar ſcharff hielte, und wuͤrde manche Kanne Bier ungetruncken bleiben. Nun fragt
ſichs,
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andere Art eine geziemende Ergoͤtzlichkeit zu ha-
ben. Es muͤſte den Handwerckern anbefoh-
len werden, daß ſie ihre Geſellen von Abends 5.
biß um 10. Uhr, die Herrſchafften ihre Diener
und Knechte, und die Vaͤter ihre Soͤhne ſolten
hingehen laſſen, wie ſie wolten. Wuͤrden ſie
gleich vorwenden, daß ihnen hierdurch an ihrer
Arbeit Abbruch geſchaͤhe, ſo erkennet man
doch, daß ſolch ihr Anfuͤhren nicht ſonderlich ge-
gruͤndet waͤre, indem es auf ein zwey Stunden
wohl nicht ankaͤme, weil ſie doch insgemein her-
nach zu ſpeiſſen pflegen, und nach Tiſche neh-
men ſie denn auch nichts vor, und uͤberdiß ſo waͤ-
re beſſer, daß denen Herrſchafften etwas an ih-
rer Arbeit, denn dem groſſen GOtt an ſeinem
Dienſt abgienge. Es wuͤrde hierdurch der
objection derjenigen abgeholffen, die vorwen-
den, man muͤſte doch ſolchen Leuten, da ſie ſichs
die gantze Woche durch mit ſchwerer Arbeit
ſauer werden lieſſen, einige Ruhe und Ergoͤtz-
lichkeit goͤñen, damit ſie hernach ein andermahl
deſto friſcher an ihre ordentliche Beruffs-Arbeit
giengen; Jngleichen dem andern Einwurff, daß
dem Landes-Fuͤrſtlichen Intereſſe wegen der
Tranck-Steuer hierdurch etwas entzogen wuͤr-
de, wenn man uͤber die Heiligung des Sab-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 485. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/505>, abgerufen am 22.11.2024.
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