manae verwandeln möchten, gehöret und glau- ben, sie begiengen ein crimen laesae Majestatis, wenn sie behaupteten, daß in dem corpore ju- ris Romani Fehler anzutreffen wären. Um das natürliche Recht bekümmern sie sich wenig, oder dencken sie haben dasselbe schon zur Gnüge excoliret, wenn sie über den Pufendorffde offi- cio hominis & civis ein Collegium gehalten oder dasselbe einiger Massen verstehen lernen, wie aber alle Gesetze und Verordnungen nach den unbeweglichen principiis des Natur- Rechts zu untersuchen, oder auch sehr viele Ju- ristische Casus aus der gesunden Vernunfft zu decidiren, wissen die wenigsten von den Lehren- den und Lernenden. Die die Theoriam juris cultiviren und vom Lesen, disputiren, u. s. w. auf Universitäten profession machen wollen, stöhren noch weniger in das Wespen-Rest des Römischen Corporis juris aus Furcht, sie möch- ten hierdurch nur die crabrones irritiren und sich bey einigen von den Herrn Professoribus durch dergleichen Neuerungen verhaßt machen, und von ihnen, da sie durch deren Hülffe ihr Glück zumachen gesonnen, vor gefährliche Leute gehalten werden, die in der Rechts-Gelehrsam- keit nur Ketzerey anrichten würden und man nicht müste aufkommen lassen. Die entwe- der als Beambte in unterschiedenen weltlichen
Bedie-
manæ verwandeln moͤchten, gehoͤret und glau- ben, ſie begiengen ein crimen læſæ Majeſtatis, wenn ſie behaupteten, daß in dem corpore ju- ris Romani Fehler anzutreffen waͤren. Um das natuͤrliche Recht bekuͤmmern ſie ſich wenig, oder dencken ſie haben daſſelbe ſchon zur Gnuͤge excoliret, wenn ſie uͤber den Pufendorffde offi- cio hominis & civis ein Collegium gehalten oder daſſelbe einiger Maſſen verſtehen lernen, wie aber alle Geſetze und Verordnungen nach den unbeweglichen principiis des Natur- Rechts zu unterſuchen, oder auch ſehr viele Ju- riſtiſche Caſus aus der geſunden Vernunfft zu decidiren, wiſſen die wenigſten von den Lehren- den und Lernenden. Die die Theoriam juris cultiviren und vom Leſen, diſputiren, u. ſ. w. auf Univerſitaͤten profeſſion machen wollen, ſtoͤhren noch weniger in das Weſpen-Reſt des Roͤmiſchen Corporis juris aus Furcht, ſie moͤch- ten hierdurch nur die crabrones irritiren und ſich bey einigen von den Herrn Profeſſoribus durch dergleichen Neuerungen verhaßt machen, und von ihnen, da ſie durch deren Huͤlffe ihr Gluͤck zumachen geſonnen, vor gefaͤhrliche Leute gehalten werden, die in der Rechts-Gelehrſam- keit nur Ketzerey anrichten wuͤrden und man nicht muͤſte aufkommen laſſen. Die entwe- der als Beambte in unterſchiedenen weltlichen
Bedie-
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manæ verwandeln moͤchten, gehoͤret und glau-
ben, ſie begiengen ein crimen læſæ Majeſtatis,
wenn ſie behaupteten, daß in dem corpore ju-
ris Romani Fehler anzutreffen waͤren. Um
das natuͤrliche Recht bekuͤmmern ſie ſich wenig,
oder dencken ſie haben daſſelbe ſchon zur Gnuͤge
excoliret, wenn ſie uͤber den Pufendorffde offi-
cio hominis & civis ein Collegium gehalten
oder daſſelbe einiger Maſſen verſtehen lernen,
wie aber alle Geſetze und Verordnungen nach
den unbeweglichen principiis des Natur-
Rechts zu unterſuchen, oder auch ſehr viele Ju-
riſtiſche Caſus aus der geſunden Vernunfft zu
decidiren, wiſſen die wenigſten von den Lehren-
den und Lernenden. Die die Theoriam juris
cultiviren und vom Leſen, diſputiren, u. ſ. w.
auf Univerſitaͤten profeſſion machen wollen,
ſtoͤhren noch weniger in das Weſpen-Reſt des
Roͤmiſchen Corporis juris aus Furcht, ſie moͤch-
ten hierdurch nur die crabrones irritiren und
ſich bey einigen von den Herrn Profeſſoribus
durch dergleichen Neuerungen verhaßt machen,
und von ihnen, da ſie durch deren Huͤlffe ihr
Gluͤck zumachen geſonnen, vor gefaͤhrliche Leute
gehalten werden, die in der Rechts-Gelehrſam-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 588. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/608>, abgerufen am 22.11.2024.
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