heit erfahren. Zum sechsten, gehören hieher diejenigen, die Gelegenheit suchen, andere Leute, wenn sie mercken, daß etwan von Regiments- Sachen geredet werden möchte, zu behorchen, als Germanicus gethan. v. Tacitus II. An- nal. 13. Es sind die alten und neuen Histo- rien dergleichen Exempel voll, und ist von eini- gen regierenden hohen Häuptern ietziger Zeiten bekannt, daß sie dergleichen gethan.
§. 24. Der Nutzen, der von dieser Explora- tion zu erwarten, ist unterschiedlich. Zum ersten, kan die Noth und das Anliegen der Un- terthanen, wenn sie sich über die Beambten und Magistrats-Personen mit Recht zu be- schweren Ursach haben, dem Regenten eher zu Ohren gebracht werden als auf andere Art und kan er denselbigen hernach ab helffen. Zum andern lernen sie ohne Schmeicheley, welche das allgemeine Laster der Höfe, zu besorgen, ihre Fehler und Gebrechen, die mit Recht an ihnen ausgesetzt werden, erkennen und daher Gele- genheit nehmen, dieselbigen hernach zu corrigi- ren. Jst dasjenige, was von ihnen gesagt wird, nicht wahr, so können sie doch in Zukunfft dasselbige evitiren, und ihren Unterthanen alle occasion etwas ungleiches von ihnen zu urthei- len benehmen. Zum dritten können sie hier- durch den Betrügereyen und Intriguen die
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heit erfahren. Zum ſechſten, gehoͤren hieher diejenigen, die Gelegenheit ſuchen, andere Leute, wenn ſie mercken, daß etwan von Regiments- Sachen geredet werden moͤchte, zu behorchen, als Germanicus gethan. v. Tacitus II. An- nal. 13. Es ſind die alten und neuen Hiſto- rien dergleichen Exempel voll, und iſt von eini- gen regierenden hohen Haͤuptern ietziger Zeiten bekannt, daß ſie dergleichen gethan.
§. 24. Der Nutzen, der von dieſer Explora- tion zu erwarten, iſt unterſchiedlich. Zum erſten, kan die Noth und das Anliegen der Un- terthanen, wenn ſie ſich uͤber die Beambten und Magiſtrats-Perſonen mit Recht zu be- ſchweren Urſach haben, dem Regenten eher zu Ohren gebracht werden als auf andere Art und kan er denſelbigen hernach ab helffen. Zum andern lernen ſie ohne Schmeicheley, welche das allgemeine Laſter der Hoͤfe, zu beſorgen, ihre Fehler und Gebrechen, die mit Recht an ihnen ausgeſetzt werden, erkennen und daher Gele- genheit nehmen, dieſelbigen hernach zu corrigi- ren. Jſt dasjenige, was von ihnen geſagt wird, nicht wahr, ſo koͤnnen ſie doch in Zukunfft daſſelbige evitiren, und ihren Unterthanen alle occaſion etwas ungleiches von ihnen zu urthei- len benehmen. Zum dritten koͤnnen ſie hier- durch den Betruͤgereyen und Intriguen die
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heit erfahren. Zum ſechſten, gehoͤren hieher
diejenigen, die Gelegenheit ſuchen, andere Leute,
wenn ſie mercken, daß etwan von Regiments-
Sachen geredet werden moͤchte, zu behorchen,
als Germanicus gethan. v. Tacitus II. An-
nal. 13. Es ſind die alten und neuen Hiſto-
rien dergleichen Exempel voll, und iſt von eini-
gen regierenden hohen Haͤuptern ietziger Zeiten
bekannt, daß ſie dergleichen gethan.
§. 24. Der Nutzen, der von dieſer Explora-
tion zu erwarten, iſt unterſchiedlich. Zum
erſten, kan die Noth und das Anliegen der Un-
terthanen, wenn ſie ſich uͤber die Beambten
und Magiſtrats-Perſonen mit Recht zu be-
ſchweren Urſach haben, dem Regenten eher zu
Ohren gebracht werden als auf andere Art
und kan er denſelbigen hernach ab helffen. Zum
andern lernen ſie ohne Schmeicheley, welche
das allgemeine Laſter der Hoͤfe, zu beſorgen, ihre
Fehler und Gebrechen, die mit Recht an ihnen
ausgeſetzt werden, erkennen und daher Gele-
genheit nehmen, dieſelbigen hernach zu corrigi-
ren. Jſt dasjenige, was von ihnen geſagt
wird, nicht wahr, ſo koͤnnen ſie doch in Zukunfft
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 59. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/79>, abgerufen am 21.11.2024.
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