gerichtetes Accis-Wesen. Sie meynen, es könte durch dieses ein Land bey seinem bißheri- gen Flor und Wohlstand iederzeit erhalten, nahrhaffte Unterthanen, und mit ihnen gute Künste und Wissenschafften in ein Land gezo- gen, Manufacturen und Commercien beför- dert, die Unterthanen, reiche und arme, in meh- rerer und billiger proportionirten Gleichheit, denn sonst, beleget, die zu praestirende Onera ohne Beschwerung derer Contribuenten, und dieselben mit denen höchstbeschwerlichen Exe- cutionen zu drücken, richtig eingebracht, dem Landes-Herrn die Beständigkeit derer Reve- nuen gewiß versichert, keine alten Reste ge- machet, auch, nach Gelegenheit, wenn zumahl darneben die Landes-Oeconomie wohl bestellet ist, die ordentlichen Intraden eher vermehret als vermindert, die Fremden, als Reisende und dergleichen, unvermerckt zum allgemeinen Bür- den und Mitleidenheit gezogen, und von ihnen die Unterthanen zugleich in ihren Lasten über- tragen werden können, auch im übrigen keiner mehr beschweret, als sich ein iedweder durch sei- ne Verschwendung und gutes Haußhalten von selbst freywillig belegen wolte. Da hingegen das die Grund-Stücken und das Gewerbe af- ficirende Contributions- und Steuer-Wesen, weil solches sich insgemein nach dem alten und
von
J i i 3
gerichtetes Accis-Weſen. Sie meynen, es koͤnte durch dieſes ein Land bey ſeinem bißheri- gen Flor und Wohlſtand iederzeit erhalten, nahrhaffte Unterthanen, und mit ihnen gute Kuͤnſte und Wiſſenſchafften in ein Land gezo- gen, Manufacturen und Commercien befoͤr- dert, die Unterthanen, reiche und arme, in meh- rerer und billiger proportionirten Gleichheit, denn ſonſt, beleget, die zu præſtirende Onera ohne Beſchwerung derer Contribuenten, und dieſelben mit denen hoͤchſtbeſchwerlichen Exe- cutionen zu druͤcken, richtig eingebracht, dem Landes-Herrn die Beſtaͤndigkeit derer Reve- nuen gewiß verſichert, keine alten Reſte ge- machet, auch, nach Gelegenheit, wenn zumahl darneben die Landes-Oeconomie wohl beſtellet iſt, die ordentlichen Intraden eher vermehret als vermindert, die Fremden, als Reiſende und dergleichen, unvermerckt zum allgemeinen Buͤr- den und Mitleidenheit gezogen, und von ihnen die Unterthanen zugleich in ihren Laſten uͤber- tragen werden koͤnnen, auch im uͤbrigen keiner mehr beſchweret, als ſich ein iedweder durch ſei- ne Verſchwendung und gutes Haußhalten von ſelbſt freywillig belegen wolte. Da hingegen das die Grund-Stuͤcken und das Gewerbe af- ficirende Contributions- und Steuer-Weſen, weil ſolches ſich insgemein nach dem alten und
von
J i i 3
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0889"n="869"/><fwplace="top"type="header"><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/></fw> gerichtetes <hirendition="#aq">Accis-</hi>Weſen. Sie meynen, es<lb/>
koͤnte durch dieſes ein Land bey ſeinem bißheri-<lb/>
gen Flor und Wohlſtand iederzeit erhalten,<lb/>
nahrhaffte Unterthanen, und mit ihnen gute<lb/>
Kuͤnſte und Wiſſenſchafften in ein Land gezo-<lb/>
gen, <hirendition="#aq">Manufactur</hi>en und <hirendition="#aq">Commerci</hi>en befoͤr-<lb/>
dert, die Unterthanen, reiche und arme, in meh-<lb/>
rerer und billiger <hirendition="#aq">proportioni</hi>rten Gleichheit,<lb/>
denn ſonſt, beleget, die zu <hirendition="#aq">præſti</hi>rende <hirendition="#aq">Onera</hi><lb/>
ohne Beſchwerung derer <hirendition="#aq">Contribuent</hi>en, und<lb/>
dieſelben mit denen hoͤchſtbeſchwerlichen <hirendition="#aq">Exe-<lb/>
cution</hi>en zu druͤcken, richtig eingebracht, dem<lb/>
Landes-Herrn die Beſtaͤndigkeit derer <hirendition="#aq">Reve-<lb/>
nu</hi>en gewiß verſichert, keine alten Reſte ge-<lb/>
machet, auch, nach Gelegenheit, wenn zumahl<lb/>
darneben die Landes-<hirendition="#aq">Oeconomie</hi> wohl beſtellet<lb/>
iſt, die ordentlichen <hirendition="#aq">Intrad</hi>en eher vermehret<lb/>
als vermindert, die Fremden, als Reiſende und<lb/>
dergleichen, unvermerckt zum allgemeinen Buͤr-<lb/>
den und Mitleidenheit gezogen, und von ihnen<lb/>
die Unterthanen zugleich in ihren Laſten uͤber-<lb/>
tragen werden koͤnnen, auch im uͤbrigen keiner<lb/>
mehr beſchweret, als ſich ein iedweder durch ſei-<lb/>
ne Verſchwendung und gutes Haußhalten von<lb/>ſelbſt freywillig belegen wolte. Da hingegen<lb/>
das die Grund-Stuͤcken und das Gewerbe <hirendition="#aq">af-<lb/>
fici</hi>rende Contributions- und Steuer-Weſen,<lb/>
weil ſolches ſich insgemein nach dem alten und<lb/><fwplace="bottom"type="sig">J i i 3</fw><fwplace="bottom"type="catch">von</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[869/0889]
gerichtetes Accis-Weſen. Sie meynen, es
koͤnte durch dieſes ein Land bey ſeinem bißheri-
gen Flor und Wohlſtand iederzeit erhalten,
nahrhaffte Unterthanen, und mit ihnen gute
Kuͤnſte und Wiſſenſchafften in ein Land gezo-
gen, Manufacturen und Commercien befoͤr-
dert, die Unterthanen, reiche und arme, in meh-
rerer und billiger proportionirten Gleichheit,
denn ſonſt, beleget, die zu præſtirende Onera
ohne Beſchwerung derer Contribuenten, und
dieſelben mit denen hoͤchſtbeſchwerlichen Exe-
cutionen zu druͤcken, richtig eingebracht, dem
Landes-Herrn die Beſtaͤndigkeit derer Reve-
nuen gewiß verſichert, keine alten Reſte ge-
machet, auch, nach Gelegenheit, wenn zumahl
darneben die Landes-Oeconomie wohl beſtellet
iſt, die ordentlichen Intraden eher vermehret
als vermindert, die Fremden, als Reiſende und
dergleichen, unvermerckt zum allgemeinen Buͤr-
den und Mitleidenheit gezogen, und von ihnen
die Unterthanen zugleich in ihren Laſten uͤber-
tragen werden koͤnnen, auch im uͤbrigen keiner
mehr beſchweret, als ſich ein iedweder durch ſei-
ne Verſchwendung und gutes Haußhalten von
ſelbſt freywillig belegen wolte. Da hingegen
das die Grund-Stuͤcken und das Gewerbe af-
ficirende Contributions- und Steuer-Weſen,
weil ſolches ſich insgemein nach dem alten und
von
J i i 3
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 869. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/889>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.