§. 15. Der Nutzen einer Banco bestehet auch darinnen mit, daß das gute Geld im Lande er- halten wird, wie denn sonderlich die Hambur- ger Banco wegen der Purität ihres Banco-Gel- des berühmt, indem keine andern als alte Spe- cies und wichtige Banco-Thaler nach dem rech- ten Schrot und Korn, nach welchem die species- Reichs-Thaler vermöge des Heil. Römischen Reichs Constitutionibus und Müntz-Recessen auszumüntzen seyn, darinnen angenommen wer- den, so gar, daß auch unter solchen Species- Reichs-Thalern ein genauer Selectus gemacht wird, welche darunter vor Banco-Thaler passi- ren können, oder nicht, wie denn hierüber der im Müntz-Wesen sehr erfahrne Banco-Cassier, Herr Konau, einen gantzen Tractat heraus gegeben, welches die rechten Banco-Thaler seyn, und wie selbige ihren innerlichen Werth und Gehalt nach, von den geringen differiren; Dahero auch der agio, oder Aufwechsel kommt, welcher auf diese gegen die rechten Banco-Tha- ler muß zugegeben werden. Durch diese Pu- ritaet des Banco-Geldes, hat sich Hamburg bey allen Müntz-Verwirrungen und Confusionibus, die im Römischen Reich und andern Ländern vorgegangen seyn, in tranquillen Zustand erhal- ten, daß es sein Banco-Geld zu einem unbeweg- lichen Fuß und Fundament gesetzt, nach welcher
alle
§. 15. Der Nutzen einer Banco beſtehet auch darinnen mit, daß das gute Geld im Lande er- halten wird, wie denn ſonderlich die Hambur- ger Banco wegen der Puritaͤt ihres Banco-Gel- des beruͤhmt, indem keine andern als alte Spe- cies und wichtige Banco-Thaler nach dem rech- ten Schrot und Korn, nach welchem die ſpecies- Reichs-Thaler vermoͤge des Heil. Roͤmiſchen Reichs Conſtitutionibus und Muͤntz-Receſſen auszumuͤntzen ſeyn, dariñen angenommen wer- den, ſo gar, daß auch unter ſolchen Species- Reichs-Thalern ein genauer Selectus gemacht wird, welche darunter vor Banco-Thaler paſſi- ren koͤnnen, oder nicht, wie denn hieruͤber der im Muͤntz-Weſen ſehr erfahrne Banco-Caſſier, Herr Konau, einen gantzen Tractat heraus gegeben, welches die rechten Banco-Thaler ſeyn, und wie ſelbige ihren innerlichen Werth und Gehalt nach, von den geringen differiren; Dahero auch der agio, oder Aufwechſel kom̃t, welcher auf dieſe gegen die rechten Banco-Tha- ler muß zugegeben werden. Durch dieſe Pu- ritæt des Banco-Geldes, hat ſich Hamburg bey allen Muͤntz-Verwirrungen uñ Confuſionibus, die im Roͤmiſchen Reich und andern Laͤndern vorgegangen ſeyn, in tranquillen Zuſtand erhal- ten, daß es ſein Banco-Geld zu einem unbeweg- lichen Fuß und Fundament geſetzt, nach welcher
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§. 15. Der Nutzen einer Banco beſtehet auch
darinnen mit, daß das gute Geld im Lande er-
halten wird, wie denn ſonderlich die Hambur-
ger Banco wegen der Puritaͤt ihres Banco-Gel-
des beruͤhmt, indem keine andern als alte Spe-
cies und wichtige Banco-Thaler nach dem rech-
ten Schrot und Korn, nach welchem die ſpecies-
Reichs-Thaler vermoͤge des Heil. Roͤmiſchen
Reichs Conſtitutionibus und Muͤntz-Receſſen
auszumuͤntzen ſeyn, dariñen angenommen wer-
den, ſo gar, daß auch unter ſolchen Species-
Reichs-Thalern ein genauer Selectus gemacht
wird, welche darunter vor Banco-Thaler paſſi-
ren koͤnnen, oder nicht, wie denn hieruͤber der im
Muͤntz-Weſen ſehr erfahrne Banco-Caſſier,
Herr Konau, einen gantzen Tractat heraus
gegeben, welches die rechten Banco-Thaler
ſeyn, und wie ſelbige ihren innerlichen Werth
und Gehalt nach, von den geringen differiren;
Dahero auch der agio, oder Aufwechſel kom̃t,
welcher auf dieſe gegen die rechten Banco-Tha-
ler muß zugegeben werden. Durch dieſe Pu-
ritæt des Banco-Geldes, hat ſich Hamburg bey
allen Muͤntz-Verwirrungen uñ Confuſionibus,
die im Roͤmiſchen Reich und andern Laͤndern
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 971. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/991>, abgerufen am 22.11.2024.
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