alle andere Potentaten und Fürsten, Herren und Stände, ihre neu ausgemützten Gelder die Probe haben passiren müssen, also, daß ob sel- bige gleich solchen ihren Müntz Sorten, in ihren respective Ländern einen vollen und gewissen Preiß gesetzt, nach welchen selbige im Handel und Wandel von ihren Unterthanen sollen an- genommen werden, so hat doch die Stadt Ham- burg sich nicht daran gekehret, sondern zur Er- haltung des Flohres, ihrer Kaufmannschafft, selbige nach ihrem rechten Werth und Gehalt, und nach dem sie respectu der Marck seyn, viel oder wenig löthig, ausgemüntzet worden, war- diret, und so gleich nach ihrer differenz gegen den alten Banco-Thaler, den Banco-Agio, oder Aufwechsel bestimmt, also, daß sie die so genan- ten Zwey-Drittels-Sächsische, Brandenburgi- sche, Lüneburgische, zu 30. procentum, mehr oder weniger, oder mehr schlechter, als der Ban- co eigenes Curent-Geld in doppelten Schil- lingen bestende 16. bis 17. pro Centum, und so auch andere fremde Müntz-Sorten, die Käyser- lichen und Reichs-Städtischen Zwey Drittel aber 33. bis 34. pro Centum geringer als Ban- co gehalten, wodurch iedoch der Kaufmann- schafft nichts abgegangen, weil ein ieder der in Hamburg zu negotiiren gehabt, und Waaren darinnen eingekaufft, oder verkaufft seinen cal-
culum
alle andere Potentaten und Fuͤrſten, Herren und Staͤnde, ihre neu ausgemuͤtzten Gelder die Probe haben pasſiren muͤſſen, alſo, daß ob ſel- bige gleich ſolchen ihren Muͤntz Sorten, in ihren reſpective Laͤndern einen vollen und gewiſſen Preiß geſetzt, nach welchen ſelbige im Handel und Wandel von ihren Unterthanen ſollen an- genommen werden, ſo hat doch die Stadt Ham- burg ſich nicht daran gekehret, ſondern zur Er- haltung des Flohres, ihrer Kaufmannſchafft, ſelbige nach ihrem rechten Werth und Gehalt, und nach dem ſie reſpectu der Marck ſeyn, viel oder wenig loͤthig, ausgemuͤntzet worden, war- diret, und ſo gleich nach ihrer differenz gegen den alten Banco-Thaler, den Banco-Agio, oder Aufwechſel beſtimmt, alſo, daß ſie die ſo genan- ten Zwey-Drittels-Saͤchſiſche, Brandenburgi- ſche, Luͤneburgiſche, zu 30. procentum, mehr oder weniger, oder mehr ſchlechter, als der Ban- co eigenes Curent-Geld in doppelten Schil- lingen beſtende 16. bis 17. pro Centum, und ſo auch andere fremde Muͤntz-Sorten, die Kaͤyſer- lichen und Reichs-Staͤdtiſchen Zwey Drittel aber 33. bis 34. pro Centum geringer als Ban- co gehalten, wodurch iedoch der Kaufmann- ſchafft nichts abgegangen, weil ein ieder der in Hamburg zu negotiiren gehabt, und Waaren darinnen eingekaufft, oder verkaufft ſeinen cal-
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alle andere Potentaten und Fuͤrſten, Herren
und Staͤnde, ihre neu ausgemuͤtzten Gelder die
Probe haben pasſiren muͤſſen, alſo, daß ob ſel-
bige gleich ſolchen ihren Muͤntz Sorten, in ihren
reſpective Laͤndern einen vollen und gewiſſen
Preiß geſetzt, nach welchen ſelbige im Handel
und Wandel von ihren Unterthanen ſollen an-
genommen werden, ſo hat doch die Stadt Ham-
burg ſich nicht daran gekehret, ſondern zur Er-
haltung des Flohres, ihrer Kaufmannſchafft,
ſelbige nach ihrem rechten Werth und Gehalt,
und nach dem ſie reſpectu der Marck ſeyn, viel
oder wenig loͤthig, ausgemuͤntzet worden, war-
diret, und ſo gleich nach ihrer differenz gegen
den alten Banco-Thaler, den Banco-Agio, oder
Aufwechſel beſtimmt, alſo, daß ſie die ſo genan-
ten Zwey-Drittels-Saͤchſiſche, Brandenburgi-
ſche, Luͤneburgiſche, zu 30. procentum, mehr
oder weniger, oder mehr ſchlechter, als der Ban-
co eigenes Curent-Geld in doppelten Schil-
lingen beſtende 16. bis 17. pro Centum, und ſo
auch andere fremde Muͤntz-Sorten, die Kaͤyſer-
lichen und Reichs-Staͤdtiſchen Zwey Drittel
aber 33. bis 34. pro Centum geringer als Ban-
co gehalten, wodurch iedoch der Kaufmann-
ſchafft nichts abgegangen, weil ein ieder der in
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 972. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/992>, abgerufen am 22.11.2024.
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