Leute zu greiffen, sich solcher heiligen deposito- rum bemächtigen, die Vögel gewaltsamer Weise ausnehmen, und denen Eigenthümern das leere Nachsehen lassen würde. Allein die- ses ist von einem Christlichen und vernünfftigen Landes-Vater, wie wir bereits in vorhergehen- den gesagt, nicht leicht zu vermuthen, denn wenn er dergleichen unternehmen wolte, würde er sich und seinem künfftigen Interesse selbsten den grö- sten Schaden zu fügen, weil als denn die Unter- thanen, wenn ihnen ihre baaren Mittel genom- men, keine Handlung oder Gewerbe mehr mit Nachdruck würden treiben, ihren Credit bey Ausländern nicht conserviren, auch ihm dem Landes-Herrn selbst die benöthigten Steuern und Gaben entrichten können.
§. 19. Die andere Hinderniß, warum biß- anhero so wenig publique banquen angelegt worden, ist die an vielen Orten herrschende Sorgloßigkeit vor das Aufnehmen der Com- merciorum, worunter denn sonderlich das An- legen solcher publiquen banquen ein princi- pales Stück mit ist, und steht nicht zu läugnen, daß gleichwie viel sorgfältige Magistraten, und hohe Ministri gefunden werden, welche vor das etablissement der Commercien alle Sorge tragen; Also finden sich hingegen noch weit mehr andere, welche wenig oder niemahls sol-
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Leute zu greiffen, ſich ſolcher heiligen depoſito- rum bemaͤchtigen, die Voͤgel gewaltſamer Weiſe ausnehmen, und denen Eigenthuͤmern das leere Nachſehen laſſen wuͤrde. Allein die- ſes iſt von einem Chriſtlichen und vernuͤnfftigen Landes-Vater, wie wir bereits in vorhergehen- den geſagt, nicht leicht zu vermuthen, denn wenn er dergleichen unternehmen wolte, wuͤrde er ſich und ſeinem kuͤnfftigen Intereſſe ſelbſten den groͤ- ſten Schaden zu fuͤgen, weil als denn die Unter- thanen, wenn ihnen ihre baaren Mittel genom- men, keine Handlung oder Gewerbe mehr mit Nachdruck wuͤrden treiben, ihren Credit bey Auslaͤndern nicht conſerviren, auch ihm dem Landes-Herrn ſelbſt die benoͤthigten Steuern und Gaben entrichten koͤnnen.
§. 19. Die andere Hinderniß, warum biß- anhero ſo wenig publique banquen angelegt worden, iſt die an vielen Orten herrſchende Sorgloßigkeit vor das Aufnehmen der Com- merciorum, worunter denn ſonderlich das An- legen ſolcher publiquen banquen ein princi- pales Stuͤck mit iſt, und ſteht nicht zu laͤugnen, daß gleichwie viel ſorgfaͤltige Magiſtraten, und hohe Miniſtri gefunden werden, welche vor das etabliſſement der Commercien alle Sorge tragen; Alſo finden ſich hingegen noch weit mehr andere, welche wenig oder niemahls ſol-
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Leute zu greiffen, ſich ſolcher heiligen depoſito-
rum bemaͤchtigen, die Voͤgel gewaltſamer
Weiſe ausnehmen, und denen Eigenthuͤmern
das leere Nachſehen laſſen wuͤrde. Allein die-
ſes iſt von einem Chriſtlichen und vernuͤnfftigen
Landes-Vater, wie wir bereits in vorhergehen-
den geſagt, nicht leicht zu vermuthen, denn wenn
er dergleichen unternehmen wolte, wuͤrde er ſich
und ſeinem kuͤnfftigen Intereſſe ſelbſten den groͤ-
ſten Schaden zu fuͤgen, weil als denn die Unter-
thanen, wenn ihnen ihre baaren Mittel genom-
men, keine Handlung oder Gewerbe mehr mit
Nachdruck wuͤrden treiben, ihren Credit bey
Auslaͤndern nicht conſerviren, auch ihm dem
Landes-Herrn ſelbſt die benoͤthigten Steuern
und Gaben entrichten koͤnnen.
§. 19. Die andere Hinderniß, warum biß-
anhero ſo wenig publique banquen angelegt
worden, iſt die an vielen Orten herrſchende
Sorgloßigkeit vor das Aufnehmen der Com-
merciorum, worunter denn ſonderlich das An-
legen ſolcher publiquen banquen ein princi-
pales Stuͤck mit iſt, und ſteht nicht zu laͤugnen,
daß gleichwie viel ſorgfaͤltige Magiſtraten, und
hohe Miniſtri gefunden werden, welche vor das
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tragen; Alſo finden ſich hingegen noch weit
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 975. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/995>, abgerufen am 22.11.2024.
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