N001 verwandt worden, so dass als Hr. Frähn die Ruinen N002 besuchte, er nur noch eine einzige Inschrift vollständig N003 erhalten fand. Durch Vermittelung des Grafen Po- N004 tocki erhielt Klaproth eine Abschrift der von Peter N005 dem Grossen besorgten Abschrift, wonach er eine neue N006 Uebersetzung dieser Inschriften herausgab 1), was um N007 so erfreulicher ist, da die ursprüngliche Abschrift sich N008 in den Archiven der Regierung in Kasan befand, und N009 bei den grossen Bränden, die diese Stadt zu verschie- N010 denen Zeiten verheert haben, wahrscheinlich unterge- N011 gangen ist. Unter den Inschriften befinden sich 27 in N012 türkischer, 20 in arabischer und 3 in armenischer N013 Sprache. Sie enthalten alle einen Spruch des Koran, N014 wie z. B.: er ist der Lebende, der nicht stirbt u. s. w., N015 den Namen des Verstorbenen, dessen Abstammung, ge- N016 wöhnlich noch einen Segen für denselben und das Todes- N017 jahr. Die meisten beziehen sich auf Männer, nur einige N018 auf Frauen. Die meisten und zugleich ältesten Inschrif- N019 ten sind aus dem Jahre 623 der Hedschra, oder dem N020 Jahre 1226 unserer Zeitrechnung, aber das Todesjahr N021 ist bei diesen nur durch ein Chronogramm, welches die N022 Ankunft der Unterdrückung bedeutet, angegeben, was N023 Klaproth zu der Meinung veranlasst, dass die Indi- N024 viduen, auf deren Grabstein man diese Inschriften liest, N025 bei einem Einfalle der Mongolen, der aber noch keine N026 bleibende Eroberung zur Folge gehabt hat, umgekom- N027 men sind. Es sind deren 24, sie sind alle in türki- N028 scher Sprache. Die übrigen sind aus den Jahren 1271 N029 bis 1342.
N001 Die 3 armenischen Inschriften versuchte Saint- N002 Martin zu übersetzen, doch war es ihm selbst mit N003 Hülfe der Russischen Uebersetzung, die Peter der Grosse N004 hatte machen lassen, unmöglich, sie zu entziffern, sei N005 es aus Schuld des frühern oder spätern Abschreibers. N006 Was er aber von dem Texte verstehen konnte, wich
[footnote reference]
[footnote reference]N001 1) Nouveau Journal asiatique.
N001 verwandt worden, so dass als Hr. Frähn die Ruinen N002 besuchte, er nur noch eine einzige Inschrift vollständig N003 erhalten fand. Durch Vermittelung des Grafen Po- N004 tocki erhielt Klaproth eine Abschrift der von Peter N005 dem Grossen besorgten Abschrift, wonach er eine neue N006 Uebersetzung dieser Inschriften herausgab 1), was um N007 so erfreulicher ist, da die ursprüngliche Abschrift sich N008 in den Archiven der Regierung in Kasan befand, und N009 bei den grossen Bränden, die diese Stadt zu verschie- N010 denen Zeiten verheert haben, wahrscheinlich unterge- N011 gangen ist. Unter den Inschriften befinden sich 27 in N012 türkischer, 20 in arabischer und 3 in armenischer N013 Sprache. Sie enthalten alle einen Spruch des Koran, N014 wie z. B.: er ist der Lebende, der nicht stirbt u. s. w., N015 den Namen des Verstorbenen, dessen Abstammung, ge- N016 wöhnlich noch einen Segen für denselben und das Todes- N017 jahr. Die meisten beziehen sich auf Männer, nur einige N018 auf Frauen. Die meisten und zugleich ältesten Inschrif- N019 ten sind aus dem Jahre 623 der Hedschra, oder dem N020 Jahre 1226 unserer Zeitrechnung, aber das Todesjahr N021 ist bei diesen nur durch ein Chronogramm, welches die N022 Ankunft der Unterdrückung bedeutet, angegeben, was N023 Klaproth zu der Meinung veranlasst, dass die Indi- N024 viduen, auf deren Grabstein man diese Inschriften liest, N025 bei einem Einfalle der Mongolen, der aber noch keine N026 bleibende Eroberung zur Folge gehabt hat, umgekom- N027 men sind. Es sind deren 24, sie sind alle in türki- N028 scher Sprache. Die übrigen sind aus den Jahren 1271 N029 bis 1342.
N001 Die 3 armenischen Inschriften versuchte Saint- N002 Martin zu übersetzen, doch war es ihm selbst mit N003 Hülfe der Russischen Uebersetzung, die Peter der Grosse N004 hatte machen lassen, unmöglich, sie zu entziffern, sei N005 es aus Schuld des frühern oder spätern Abschreibers. N006 Was er aber von dem Texte verstehen konnte, wich
[footnote reference]
[footnote reference]N001 1) Nouveau Journal asiatique.
<TEI><text><body><div><pbfacs="#f0138"xml:id="img_0138"n="104"/><p><lbn="N001"/>
verwandt worden, so dass als Hr. Frähn die Ruinen <lbn="N002"/>
besuchte, er nur noch eine einzige Inschrift vollständig <lbn="N003"/>
erhalten fand. Durch Vermittelung des Grafen Po- <lbn="N004"/>
tocki erhielt Klaproth eine Abschrift der von Peter <lbn="N005"/>
dem Grossen besorgten Abschrift, wonach er eine neue <lbn="N006"/>
Uebersetzung dieser Inschriften herausgab 1), was um <lbn="N007"/>
so erfreulicher ist, da die ursprüngliche Abschrift sich <lbn="N008"/>
in den Archiven der Regierung in Kasan befand, und <lbn="N009"/>
bei den grossen Bränden, die diese Stadt zu verschie- <lbn="N010"/>
denen Zeiten verheert haben, wahrscheinlich unterge- <lbn="N011"/>
gangen ist. Unter den Inschriften befinden sich 27 in <lbn="N012"/>
türkischer, 20 in arabischer und 3 in armenischer <lbn="N013"/>
Sprache. Sie enthalten alle einen Spruch des Koran, <lbn="N014"/>
wie z. B.: er ist der Lebende, der nicht stirbt u. s. w., <lbn="N015"/>
den Namen des Verstorbenen, dessen Abstammung, ge- <lbn="N016"/>
wöhnlich noch einen Segen für denselben und das Todes- <lbn="N017"/>
jahr. Die meisten beziehen sich auf Männer, nur einige <lbn="N018"/>
auf Frauen. Die meisten und zugleich ältesten Inschrif- <lbn="N019"/>
ten sind aus dem Jahre 623 der Hedschra, oder dem <lbn="N020"/>
Jahre 1226 unserer Zeitrechnung, aber das Todesjahr <lbn="N021"/>
ist bei diesen nur durch ein Chronogramm, welches die <lbn="N022"/>
Ankunft der Unterdrückung bedeutet, angegeben, was <lbn="N023"/>
Klaproth zu der Meinung veranlasst, dass die Indi- <lbn="N024"/>
viduen, auf deren Grabstein man diese Inschriften liest, <lbn="N025"/>
bei einem Einfalle der Mongolen, der aber noch keine <lbn="N026"/>
bleibende Eroberung zur Folge gehabt hat, umgekom- <lbn="N027"/>
men sind. Es sind deren 24, sie sind alle in türki- <lbn="N028"/>
scher Sprache. Die übrigen sind aus den Jahren 1271 <lbn="N029"/>
bis 1342.</p><p><lbn="N001"/>
Die 3 armenischen Inschriften versuchte Saint- <lbn="N002"/>
Martin zu übersetzen, doch war es ihm selbst mit <lbn="N003"/>
Hülfe der Russischen Uebersetzung, die Peter der Grosse <lbn="N004"/>
hatte machen lassen, unmöglich, sie zu entziffern, sei <lbn="N005"/>
es aus Schuld des frühern oder spätern Abschreibers. <lbn="N006"/>
Was er aber von dem Texte verstehen konnte, wich</p><noteplace="foot"n="[footnote reference]"><lbn="N001"/>
1) Nouveau Journal asiatique.</note></div></body></text></TEI>
[104/0138]
N001
verwandt worden, so dass als Hr. Frähn die Ruinen N002
besuchte, er nur noch eine einzige Inschrift vollständig N003
erhalten fand. Durch Vermittelung des Grafen Po- N004
tocki erhielt Klaproth eine Abschrift der von Peter N005
dem Grossen besorgten Abschrift, wonach er eine neue N006
Uebersetzung dieser Inschriften herausgab 1), was um N007
so erfreulicher ist, da die ursprüngliche Abschrift sich N008
in den Archiven der Regierung in Kasan befand, und N009
bei den grossen Bränden, die diese Stadt zu verschie- N010
denen Zeiten verheert haben, wahrscheinlich unterge- N011
gangen ist. Unter den Inschriften befinden sich 27 in N012
türkischer, 20 in arabischer und 3 in armenischer N013
Sprache. Sie enthalten alle einen Spruch des Koran, N014
wie z. B.: er ist der Lebende, der nicht stirbt u. s. w., N015
den Namen des Verstorbenen, dessen Abstammung, ge- N016
wöhnlich noch einen Segen für denselben und das Todes- N017
jahr. Die meisten beziehen sich auf Männer, nur einige N018
auf Frauen. Die meisten und zugleich ältesten Inschrif- N019
ten sind aus dem Jahre 623 der Hedschra, oder dem N020
Jahre 1226 unserer Zeitrechnung, aber das Todesjahr N021
ist bei diesen nur durch ein Chronogramm, welches die N022
Ankunft der Unterdrückung bedeutet, angegeben, was N023
Klaproth zu der Meinung veranlasst, dass die Indi- N024
viduen, auf deren Grabstein man diese Inschriften liest, N025
bei einem Einfalle der Mongolen, der aber noch keine N026
bleibende Eroberung zur Folge gehabt hat, umgekom- N027
men sind. Es sind deren 24, sie sind alle in türki- N028
scher Sprache. Die übrigen sind aus den Jahren 1271 N029
bis 1342.
N001
Die 3 armenischen Inschriften versuchte Saint- N002
Martin zu übersetzen, doch war es ihm selbst mit N003
Hülfe der Russischen Uebersetzung, die Peter der Grosse N004
hatte machen lassen, unmöglich, sie zu entziffern, sei N005
es aus Schuld des frühern oder spätern Abschreibers. N006
Was er aber von dem Texte verstehen konnte, wich
[footnote reference]
[footnote reference] N001
1) Nouveau Journal asiatique.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
OCR-D: Bereitstellung der Texttranskription.
(2019-10-24T14:49:29Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig, Dennis Dietrich, Christian Thomas: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2019-10-24T14:49:29Z)
Weitere Informationen:
Verfahren der Texterfassung: OCR ohne Nachkorrektur.
Die Transkription erfolgte nach den unter
http://www.ocr-d.de/gt_guidelines
formulierten Richtlinien und wurde in Richtung des Zielformats DTABf angepasst.
Der Textinhalt einzelner Tabellen wurde von der OCR nur teilweise erfasst.
Gustav Rose: Reise nach dem Ural, dem Altai und dem Kaspischen Meere. Band 1. Berlin, 1837, S. 104. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rose_ural01_1837/138>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.