eine Kultur zur Ernte reif ist, beginnt in den Durchforstungen eine Thätigkeit, welche eben so sehr ein Ernten wie ein Beschützen ist. Nicht allein bei gut gerathenen natürlichen Besamungen und Vollsaaten -- bei denen dies selbstverständlich ist -- stehen viel mehr Pflänzchen auf der Fläche als sie einst haubare Bäume wird tragen können, sondern auch auf den viel weitläufigeren, "räumlicheren", Pflanzkulturen ist dies der Fall. Wir haben schon früher die dadurch gebotene Maaßregel der Durch- forstungen kennen gelernt (S. 155), wodurch eben so sehr die stehen bleiben- den Bäumchen in ihrem Gedeihen befördert (beschützt) werden, als das Holz der herausgehauenen eine Holzernte giebt, welche bis zu einem gewissen Alter der durchforsteten, allmälig zum Bestande gewordenen Kultur an Holz- Ertrag immer ergiebiger werden muß.
Wir haben schon an der angeführten Stelle (S. 156) erfahren, daß die Durchforstungen zu denjenigen Obliegenheiten der Forstbewirthschaftung gehören, welche die meiste Umsicht erheischen und über die sich am wenigsten feste Regeln aufstellen lassen.
Meine Leser werden sich leicht denken können, daß der Fall eintreten kann, daß von der Kultur an bis zum Abhieb des hauhar gewordenen Bestandes -- bei der Fichte z. B. 80 -- 100 Jahre umfassend -- die Durchforstung nie ruht, wenn es sich z. B. darum handelt sehr starkes Holz zu erziehen, welches zuletzt sehr räumlich stehen muß.
So ergiebt sich der Begriff der Zwischennutzungen, welche bei der Feststellung und Vorausberechnung der Holzerträge der einzelnen Revier- abtheilungen entweder gar nicht oder nur annähernd bestimmt werden können. Hinsichtlich der Durchforstungserträge läßt sich dies ermöglichen, nicht aber bei denjenigen Zwischennutzungen, welche durch Schneedruck, Windbruch oder Insektenverheerungen etc. völlig unvorhergesehen verfügbar, gewissermassen aufgenöthigt werden.
Bei der Ernte des Holzes -- absehend von den Zwischennutzungen, welche in dem Zeitraume zwischen Kultur und Abtrieb des Bestandes zu- sammengenommen vielleicht einen sehr großen ja größeren Ertrag gegeben haben können als der zuletzt erfolgende Abtrieb -- kommt namentlich das angemessenste Alter, das Hauungsalter, des Holzes und die zweck- mäßigste Jahreszeit der Fällung in Betracht.
eine Kultur zur Ernte reif iſt, beginnt in den Durchforſtungen eine Thätigkeit, welche eben ſo ſehr ein Ernten wie ein Beſchützen iſt. Nicht allein bei gut gerathenen natürlichen Beſamungen und Vollſaaten — bei denen dies ſelbſtverſtändlich iſt — ſtehen viel mehr Pflänzchen auf der Fläche als ſie einſt haubare Bäume wird tragen können, ſondern auch auf den viel weitläufigeren, „räumlicheren“, Pflanzkulturen iſt dies der Fall. Wir haben ſchon früher die dadurch gebotene Maaßregel der Durch- forſtungen kennen gelernt (S. 155), wodurch eben ſo ſehr die ſtehen bleiben- den Bäumchen in ihrem Gedeihen befördert (beſchützt) werden, als das Holz der herausgehauenen eine Holzernte giebt, welche bis zu einem gewiſſen Alter der durchforſteten, allmälig zum Beſtande gewordenen Kultur an Holz- Ertrag immer ergiebiger werden muß.
Wir haben ſchon an der angeführten Stelle (S. 156) erfahren, daß die Durchforſtungen zu denjenigen Obliegenheiten der Forſtbewirthſchaftung gehören, welche die meiſte Umſicht erheiſchen und über die ſich am wenigſten feſte Regeln aufſtellen laſſen.
Meine Leſer werden ſich leicht denken können, daß der Fall eintreten kann, daß von der Kultur an bis zum Abhieb des hauhar gewordenen Beſtandes — bei der Fichte z. B. 80 — 100 Jahre umfaſſend — die Durchforſtung nie ruht, wenn es ſich z. B. darum handelt ſehr ſtarkes Holz zu erziehen, welches zuletzt ſehr räumlich ſtehen muß.
So ergiebt ſich der Begriff der Zwiſchennutzungen, welche bei der Feſtſtellung und Vorausberechnung der Holzerträge der einzelnen Revier- abtheilungen entweder gar nicht oder nur annähernd beſtimmt werden können. Hinſichtlich der Durchforſtungserträge läßt ſich dies ermöglichen, nicht aber bei denjenigen Zwiſchennutzungen, welche durch Schneedruck, Windbruch oder Inſektenverheerungen etc. völlig unvorhergeſehen verfügbar, gewiſſermaſſen aufgenöthigt werden.
Bei der Ernte des Holzes — abſehend von den Zwiſchennutzungen, welche in dem Zeitraume zwiſchen Kultur und Abtrieb des Beſtandes zu- ſammengenommen vielleicht einen ſehr großen ja größeren Ertrag gegeben haben können als der zuletzt erfolgende Abtrieb — kommt namentlich das angemeſſenſte Alter, das Hauungsalter, des Holzes und die zweck- mäßigſte Jahreszeit der Fällung in Betracht.
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eine Kultur zur Ernte reif iſt, beginnt in den Durchforſtungen eine
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allein bei gut gerathenen natürlichen Beſamungen und Vollſaaten — bei
denen dies ſelbſtverſtändlich iſt — ſtehen viel mehr Pflänzchen auf der
Fläche als ſie einſt haubare Bäume wird tragen können, ſondern auch
auf den viel weitläufigeren, „räumlicheren“, Pflanzkulturen iſt dies der
Fall. Wir haben ſchon früher die dadurch gebotene Maaßregel der Durch-
forſtungen kennen gelernt (S. 155), wodurch eben ſo ſehr die ſtehen bleiben-
den Bäumchen in ihrem Gedeihen befördert (beſchützt) werden, als das
Holz der herausgehauenen eine Holzernte giebt, welche bis zu einem gewiſſen
Alter der durchforſteten, allmälig zum Beſtande gewordenen Kultur an Holz-
Ertrag immer ergiebiger werden muß.
Wir haben ſchon an der angeführten Stelle (S. 156) erfahren, daß
die Durchforſtungen zu denjenigen Obliegenheiten der Forſtbewirthſchaftung
gehören, welche die meiſte Umſicht erheiſchen und über die ſich am wenigſten
feſte Regeln aufſtellen laſſen.
Meine Leſer werden ſich leicht denken können, daß der Fall eintreten
kann, daß von der Kultur an bis zum Abhieb des hauhar gewordenen
Beſtandes — bei der Fichte z. B. 80 — 100 Jahre umfaſſend — die
Durchforſtung nie ruht, wenn es ſich z. B. darum handelt ſehr ſtarkes
Holz zu erziehen, welches zuletzt ſehr räumlich ſtehen muß.
So ergiebt ſich der Begriff der Zwiſchennutzungen, welche bei
der Feſtſtellung und Vorausberechnung der Holzerträge der einzelnen Revier-
abtheilungen entweder gar nicht oder nur annähernd beſtimmt werden
können. Hinſichtlich der Durchforſtungserträge läßt ſich dies ermöglichen,
nicht aber bei denjenigen Zwiſchennutzungen, welche durch Schneedruck,
Windbruch oder Inſektenverheerungen etc. völlig unvorhergeſehen verfügbar,
gewiſſermaſſen aufgenöthigt werden.
Bei der Ernte des Holzes — abſehend von den Zwiſchennutzungen,
welche in dem Zeitraume zwiſchen Kultur und Abtrieb des Beſtandes zu-
ſammengenommen vielleicht einen ſehr großen ja größeren Ertrag gegeben
haben können als der zuletzt erfolgende Abtrieb — kommt namentlich das
angemeſſenſte Alter, das Hauungsalter, des Holzes und die zweck-
mäßigſte Jahreszeit der Fällung in Betracht.
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Roßmäßler, Emil Adolf: Der Wald. Leipzig u. a., 1863, S. 599. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rossmaessler_wald_1863/655>, abgerufen am 23.12.2024.
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