Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Roßmäßler, Emil Adolf: Der Wald. Leipzig u. a., 1863.

Bild:
<< vorherige Seite

eine Kultur zur Ernte reif ist, beginnt in den Durchforstungen eine
Thätigkeit, welche eben so sehr ein Ernten wie ein Beschützen ist. Nicht
allein bei gut gerathenen natürlichen Besamungen und Vollsaaten -- bei
denen dies selbstverständlich ist -- stehen viel mehr Pflänzchen auf der
Fläche als sie einst haubare Bäume wird tragen können, sondern auch
auf den viel weitläufigeren, "räumlicheren", Pflanzkulturen ist dies der
Fall. Wir haben schon früher die dadurch gebotene Maaßregel der Durch-
forstungen kennen gelernt (S. 155), wodurch eben so sehr die stehen bleiben-
den Bäumchen in ihrem Gedeihen befördert (beschützt) werden, als das
Holz der herausgehauenen eine Holzernte giebt, welche bis zu einem gewissen
Alter der durchforsteten, allmälig zum Bestande gewordenen Kultur an Holz-
Ertrag immer ergiebiger werden muß.

Wir haben schon an der angeführten Stelle (S. 156) erfahren, daß
die Durchforstungen zu denjenigen Obliegenheiten der Forstbewirthschaftung
gehören, welche die meiste Umsicht erheischen und über die sich am wenigsten
feste Regeln aufstellen lassen.

Meine Leser werden sich leicht denken können, daß der Fall eintreten
kann, daß von der Kultur an bis zum Abhieb des hauhar gewordenen
Bestandes -- bei der Fichte z. B. 80 -- 100 Jahre umfassend -- die
Durchforstung nie ruht, wenn es sich z. B. darum handelt sehr starkes
Holz zu erziehen, welches zuletzt sehr räumlich stehen muß.

So ergiebt sich der Begriff der Zwischennutzungen, welche bei
der Feststellung und Vorausberechnung der Holzerträge der einzelnen Revier-
abtheilungen entweder gar nicht oder nur annähernd bestimmt werden
können. Hinsichtlich der Durchforstungserträge läßt sich dies ermöglichen,
nicht aber bei denjenigen Zwischennutzungen, welche durch Schneedruck,
Windbruch oder Insektenverheerungen etc. völlig unvorhergesehen verfügbar,
gewissermassen aufgenöthigt werden.

Bei der Ernte des Holzes -- absehend von den Zwischennutzungen,
welche in dem Zeitraume zwischen Kultur und Abtrieb des Bestandes zu-
sammengenommen vielleicht einen sehr großen ja größeren Ertrag gegeben
haben können als der zuletzt erfolgende Abtrieb -- kommt namentlich das
angemessenste Alter, das Hauungsalter, des Holzes und die zweck-
mäßigste Jahreszeit der Fällung in Betracht.

eine Kultur zur Ernte reif iſt, beginnt in den Durchforſtungen eine
Thätigkeit, welche eben ſo ſehr ein Ernten wie ein Beſchützen iſt. Nicht
allein bei gut gerathenen natürlichen Beſamungen und Vollſaaten — bei
denen dies ſelbſtverſtändlich iſt — ſtehen viel mehr Pflänzchen auf der
Fläche als ſie einſt haubare Bäume wird tragen können, ſondern auch
auf den viel weitläufigeren, „räumlicheren“, Pflanzkulturen iſt dies der
Fall. Wir haben ſchon früher die dadurch gebotene Maaßregel der Durch-
forſtungen kennen gelernt (S. 155), wodurch eben ſo ſehr die ſtehen bleiben-
den Bäumchen in ihrem Gedeihen befördert (beſchützt) werden, als das
Holz der herausgehauenen eine Holzernte giebt, welche bis zu einem gewiſſen
Alter der durchforſteten, allmälig zum Beſtande gewordenen Kultur an Holz-
Ertrag immer ergiebiger werden muß.

Wir haben ſchon an der angeführten Stelle (S. 156) erfahren, daß
die Durchforſtungen zu denjenigen Obliegenheiten der Forſtbewirthſchaftung
gehören, welche die meiſte Umſicht erheiſchen und über die ſich am wenigſten
feſte Regeln aufſtellen laſſen.

Meine Leſer werden ſich leicht denken können, daß der Fall eintreten
kann, daß von der Kultur an bis zum Abhieb des hauhar gewordenen
Beſtandes — bei der Fichte z. B. 80 — 100 Jahre umfaſſend — die
Durchforſtung nie ruht, wenn es ſich z. B. darum handelt ſehr ſtarkes
Holz zu erziehen, welches zuletzt ſehr räumlich ſtehen muß.

So ergiebt ſich der Begriff der Zwiſchennutzungen, welche bei
der Feſtſtellung und Vorausberechnung der Holzerträge der einzelnen Revier-
abtheilungen entweder gar nicht oder nur annähernd beſtimmt werden
können. Hinſichtlich der Durchforſtungserträge läßt ſich dies ermöglichen,
nicht aber bei denjenigen Zwiſchennutzungen, welche durch Schneedruck,
Windbruch oder Inſektenverheerungen etc. völlig unvorhergeſehen verfügbar,
gewiſſermaſſen aufgenöthigt werden.

Bei der Ernte des Holzes — abſehend von den Zwiſchennutzungen,
welche in dem Zeitraume zwiſchen Kultur und Abtrieb des Beſtandes zu-
ſammengenommen vielleicht einen ſehr großen ja größeren Ertrag gegeben
haben können als der zuletzt erfolgende Abtrieb — kommt namentlich das
angemeſſenſte Alter, das Hauungsalter, des Holzes und die zweck-
mäßigſte Jahreszeit der Fällung in Betracht.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <p><pb facs="#f0655" n="599"/>
eine Kultur zur Ernte reif i&#x017F;t, beginnt in den <hi rendition="#g">Durchfor&#x017F;tungen</hi> eine<lb/>
Thätigkeit, welche eben &#x017F;o &#x017F;ehr ein Ernten wie ein Be&#x017F;chützen i&#x017F;t. Nicht<lb/>
allein bei gut gerathenen natürlichen Be&#x017F;amungen und Voll&#x017F;aaten &#x2014; bei<lb/>
denen dies &#x017F;elb&#x017F;tver&#x017F;tändlich i&#x017F;t &#x2014; &#x017F;tehen viel mehr Pflänzchen auf der<lb/>
Fläche als &#x017F;ie ein&#x017F;t haubare Bäume wird tragen können, &#x017F;ondern auch<lb/>
auf den viel weitläufigeren, &#x201E;räumlicheren&#x201C;, Pflanzkulturen i&#x017F;t dies der<lb/>
Fall. Wir haben &#x017F;chon früher die dadurch gebotene Maaßregel der Durch-<lb/>
for&#x017F;tungen kennen gelernt (S. 155), wodurch eben &#x017F;o &#x017F;ehr die &#x017F;tehen bleiben-<lb/>
den Bäumchen in ihrem Gedeihen befördert (be&#x017F;chützt) werden, als das<lb/>
Holz der herausgehauenen eine Holzernte giebt, welche bis zu einem gewi&#x017F;&#x017F;en<lb/>
Alter der durchfor&#x017F;teten, allmälig zum Be&#x017F;tande gewordenen Kultur an Holz-<lb/>
Ertrag immer ergiebiger werden muß.</p><lb/>
            <p>Wir haben &#x017F;chon an der angeführten Stelle (S. 156) erfahren, daß<lb/>
die Durchfor&#x017F;tungen zu denjenigen Obliegenheiten der For&#x017F;tbewirth&#x017F;chaftung<lb/>
gehören, welche die mei&#x017F;te Um&#x017F;icht erhei&#x017F;chen und über die &#x017F;ich am wenig&#x017F;ten<lb/>
fe&#x017F;te Regeln auf&#x017F;tellen la&#x017F;&#x017F;en.</p><lb/>
            <p>Meine Le&#x017F;er werden &#x017F;ich leicht denken können, daß der Fall eintreten<lb/>
kann, daß von der Kultur an bis zum Abhieb des hauhar gewordenen<lb/>
Be&#x017F;tandes &#x2014; bei der Fichte z. B. 80 &#x2014; 100 Jahre umfa&#x017F;&#x017F;end &#x2014; die<lb/>
Durchfor&#x017F;tung nie ruht, wenn es &#x017F;ich z. B. darum handelt &#x017F;ehr &#x017F;tarkes<lb/>
Holz zu erziehen, welches zuletzt &#x017F;ehr räumlich &#x017F;tehen muß.</p><lb/>
            <p>So ergiebt &#x017F;ich der Begriff der <hi rendition="#g">Zwi&#x017F;chennutzungen</hi>, welche bei<lb/>
der Fe&#x017F;t&#x017F;tellung und Vorausberechnung der Holzerträge der einzelnen Revier-<lb/>
abtheilungen entweder gar nicht oder nur annähernd be&#x017F;timmt werden<lb/>
können. Hin&#x017F;ichtlich der Durchfor&#x017F;tungserträge läßt &#x017F;ich dies ermöglichen,<lb/>
nicht aber bei denjenigen Zwi&#x017F;chennutzungen, welche durch Schneedruck,<lb/>
Windbruch oder In&#x017F;ektenverheerungen etc. völlig unvorherge&#x017F;ehen verfügbar,<lb/>
gewi&#x017F;&#x017F;erma&#x017F;&#x017F;en aufgenöthigt werden.</p><lb/>
            <p>Bei der <hi rendition="#g">Ernte des Holzes</hi> &#x2014; ab&#x017F;ehend von den Zwi&#x017F;chennutzungen,<lb/>
welche in dem Zeitraume zwi&#x017F;chen Kultur und Abtrieb des Be&#x017F;tandes zu-<lb/>
&#x017F;ammengenommen vielleicht einen &#x017F;ehr großen ja größeren Ertrag gegeben<lb/>
haben können als der zuletzt erfolgende Abtrieb &#x2014; kommt namentlich das<lb/>
angeme&#x017F;&#x017F;en&#x017F;te Alter, das <hi rendition="#g">Hauungsalter</hi>, des Holzes und die zweck-<lb/>
mäßig&#x017F;te <hi rendition="#g">Jahreszeit der Fällung</hi> in Betracht.</p><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[599/0655] eine Kultur zur Ernte reif iſt, beginnt in den Durchforſtungen eine Thätigkeit, welche eben ſo ſehr ein Ernten wie ein Beſchützen iſt. Nicht allein bei gut gerathenen natürlichen Beſamungen und Vollſaaten — bei denen dies ſelbſtverſtändlich iſt — ſtehen viel mehr Pflänzchen auf der Fläche als ſie einſt haubare Bäume wird tragen können, ſondern auch auf den viel weitläufigeren, „räumlicheren“, Pflanzkulturen iſt dies der Fall. Wir haben ſchon früher die dadurch gebotene Maaßregel der Durch- forſtungen kennen gelernt (S. 155), wodurch eben ſo ſehr die ſtehen bleiben- den Bäumchen in ihrem Gedeihen befördert (beſchützt) werden, als das Holz der herausgehauenen eine Holzernte giebt, welche bis zu einem gewiſſen Alter der durchforſteten, allmälig zum Beſtande gewordenen Kultur an Holz- Ertrag immer ergiebiger werden muß. Wir haben ſchon an der angeführten Stelle (S. 156) erfahren, daß die Durchforſtungen zu denjenigen Obliegenheiten der Forſtbewirthſchaftung gehören, welche die meiſte Umſicht erheiſchen und über die ſich am wenigſten feſte Regeln aufſtellen laſſen. Meine Leſer werden ſich leicht denken können, daß der Fall eintreten kann, daß von der Kultur an bis zum Abhieb des hauhar gewordenen Beſtandes — bei der Fichte z. B. 80 — 100 Jahre umfaſſend — die Durchforſtung nie ruht, wenn es ſich z. B. darum handelt ſehr ſtarkes Holz zu erziehen, welches zuletzt ſehr räumlich ſtehen muß. So ergiebt ſich der Begriff der Zwiſchennutzungen, welche bei der Feſtſtellung und Vorausberechnung der Holzerträge der einzelnen Revier- abtheilungen entweder gar nicht oder nur annähernd beſtimmt werden können. Hinſichtlich der Durchforſtungserträge läßt ſich dies ermöglichen, nicht aber bei denjenigen Zwiſchennutzungen, welche durch Schneedruck, Windbruch oder Inſektenverheerungen etc. völlig unvorhergeſehen verfügbar, gewiſſermaſſen aufgenöthigt werden. Bei der Ernte des Holzes — abſehend von den Zwiſchennutzungen, welche in dem Zeitraume zwiſchen Kultur und Abtrieb des Beſtandes zu- ſammengenommen vielleicht einen ſehr großen ja größeren Ertrag gegeben haben können als der zuletzt erfolgende Abtrieb — kommt namentlich das angemeſſenſte Alter, das Hauungsalter, des Holzes und die zweck- mäßigſte Jahreszeit der Fällung in Betracht.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/rossmaessler_wald_1863
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/rossmaessler_wald_1863/655
Zitationshilfe: Roßmäßler, Emil Adolf: Der Wald. Leipzig u. a., 1863, S. 599. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rossmaessler_wald_1863/655>, abgerufen am 23.12.2024.