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Roßmäßler, Emil Adolf: Der Wald. Leipzig u. a., 1863.

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Die erstere Erwägung, welche, wie wir schon wissen, die Umtriebs-
zeit
, den Turnus, bestimmt, gründet sich auf mancherlei Umstände,
besonders auf die Bodenbeschaffenheit, auf die Natur der Holzart, auf die
Bedürfnisse der verschiedenen Holzbenutzungsarten. Hieraus ergiebt sich
von selbst, daß allgemein gültige Regeln sich hierüber nicht feststellen lassen,
und daß die Bestimmung des auf einem Reviere geltenden Turnus eben-
sowenig oder nur in seltenen Fällen eine für das ganze Revier in allen
seinen Theilen gleichgeltende sein kann, als diese Bestimmung zu den
schwierigsten Aufgaben der Revierbewirthschaftung gehört.

Die Ausführung der im großen Ganzen für jedes Revier und für
jedes Jahr ihrem Ertrage nach vorausbestimmten Holzernte hat sich über
die einzelnen Abtheilungen des Revieres, wie wir diese auf Grund der
Bestandskarte kennen gelern haben, zu vertheilen.

Wenn nun z. B. auf dem Crottendorfer Revier alljährlich 3872 Nor-
malklaftern a 100 Kubikfuß geschlagen werden sollen, so hat der
Revierverwalter diese Holzentnahme nicht nur auf die Wirthschaftsbezirke
und in diesen auf die einzelnen Wirthschaftsabtheilungen zu ertheilen,
sondern er hat dabei auch auf die Beschaffenheit Rücksicht zu nehmen, in
welcher er den Holzbetrag zu liefern hat. Jene 3872 Normalklaftern
sollen bestehen: aus 3762 N.-K. Nadelholz und 110 N.-K. Laubholz, und
diese wieder sollen sich ergeben als 4000 landesübliche Klaftern,
a 80 Kubikfuß, Derbholz (und zwar 3880 Nadelholz, 120 Laub-
holz), als 2400 Schock Reißig, a 28 K.-F., (und zwar 2350 Schock
Nadel- und 50 Schock Laubholzreißig). Außerdem rechnet man neben
diesem Ertrage noch auf jährlich 2000 Klaftern Stockholz a 40 K.-F.

Um diesen Vorschriften zu genügen hat der Revierverwalter die viel
Umsicht erheischende Aufgabe der Auswahl der Schläge zu lösen, wo-
bei die verschiedenartigsten Rücksichten zu nehmen sind, indem z. B. dabei
selbst nicht immer das relativ älteste Holz zu entnehmen ist, sondern diesem
jüngeres deshalb vorangehen kann, weil dieses in schlechtem Zuwachs steht.
Daß dabei auch die Bequemlichkeit der Abfuhre und die Bedürfnisse der
umliegenden Ortschaften Berücksichtigung erheischen, haben wir oben ge-
legentlich schon gesehen. Unter allen Verhältnissen muß bei der Wahl der
Schläge auf die möglichste Begünstigung des Wiederwuchses des Holzes
alle Rücksicht genommen werden, was je nach den verschiedenen Holzarten

Die erſtere Erwägung, welche, wie wir ſchon wiſſen, die Umtriebs-
zeit
, den Turnus, beſtimmt, gründet ſich auf mancherlei Umſtände,
beſonders auf die Bodenbeſchaffenheit, auf die Natur der Holzart, auf die
Bedürfniſſe der verſchiedenen Holzbenutzungsarten. Hieraus ergiebt ſich
von ſelbſt, daß allgemein gültige Regeln ſich hierüber nicht feſtſtellen laſſen,
und daß die Beſtimmung des auf einem Reviere geltenden Turnus eben-
ſowenig oder nur in ſeltenen Fällen eine für das ganze Revier in allen
ſeinen Theilen gleichgeltende ſein kann, als dieſe Beſtimmung zu den
ſchwierigſten Aufgaben der Revierbewirthſchaftung gehört.

Die Ausführung der im großen Ganzen für jedes Revier und für
jedes Jahr ihrem Ertrage nach vorausbeſtimmten Holzernte hat ſich über
die einzelnen Abtheilungen des Revieres, wie wir dieſe auf Grund der
Beſtandskarte kennen gelern haben, zu vertheilen.

Wenn nun z. B. auf dem Crottendorfer Revier alljährlich 3872 Nor-
malklaftern à 100 Kubikfuß geſchlagen werden ſollen, ſo hat der
Revierverwalter dieſe Holzentnahme nicht nur auf die Wirthſchaftsbezirke
und in dieſen auf die einzelnen Wirthſchaftsabtheilungen zu ertheilen,
ſondern er hat dabei auch auf die Beſchaffenheit Rückſicht zu nehmen, in
welcher er den Holzbetrag zu liefern hat. Jene 3872 Normalklaftern
ſollen beſtehen: aus 3762 N.-K. Nadelholz und 110 N.-K. Laubholz, und
dieſe wieder ſollen ſich ergeben als 4000 landesübliche Klaftern,
à 80 Kubikfuß, Derbholz (und zwar 3880 Nadelholz, 120 Laub-
holz), als 2400 Schock Reißig, à 28 K.-F., (und zwar 2350 Schock
Nadel- und 50 Schock Laubholzreißig). Außerdem rechnet man neben
dieſem Ertrage noch auf jährlich 2000 Klaftern Stockholz à 40 K.-F.

Um dieſen Vorſchriften zu genügen hat der Revierverwalter die viel
Umſicht erheiſchende Aufgabe der Auswahl der Schläge zu löſen, wo-
bei die verſchiedenartigſten Rückſichten zu nehmen ſind, indem z. B. dabei
ſelbſt nicht immer das relativ älteſte Holz zu entnehmen iſt, ſondern dieſem
jüngeres deshalb vorangehen kann, weil dieſes in ſchlechtem Zuwachs ſteht.
Daß dabei auch die Bequemlichkeit der Abfuhre und die Bedürfniſſe der
umliegenden Ortſchaften Berückſichtigung erheiſchen, haben wir oben ge-
legentlich ſchon geſehen. Unter allen Verhältniſſen muß bei der Wahl der
Schläge auf die möglichſte Begünſtigung des Wiederwuchſes des Holzes
alle Rückſicht genommen werden, was je nach den verſchiedenen Holzarten

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[600/0656] Die erſtere Erwägung, welche, wie wir ſchon wiſſen, die Umtriebs- zeit, den Turnus, beſtimmt, gründet ſich auf mancherlei Umſtände, beſonders auf die Bodenbeſchaffenheit, auf die Natur der Holzart, auf die Bedürfniſſe der verſchiedenen Holzbenutzungsarten. Hieraus ergiebt ſich von ſelbſt, daß allgemein gültige Regeln ſich hierüber nicht feſtſtellen laſſen, und daß die Beſtimmung des auf einem Reviere geltenden Turnus eben- ſowenig oder nur in ſeltenen Fällen eine für das ganze Revier in allen ſeinen Theilen gleichgeltende ſein kann, als dieſe Beſtimmung zu den ſchwierigſten Aufgaben der Revierbewirthſchaftung gehört. Die Ausführung der im großen Ganzen für jedes Revier und für jedes Jahr ihrem Ertrage nach vorausbeſtimmten Holzernte hat ſich über die einzelnen Abtheilungen des Revieres, wie wir dieſe auf Grund der Beſtandskarte kennen gelern haben, zu vertheilen. Wenn nun z. B. auf dem Crottendorfer Revier alljährlich 3872 Nor- malklaftern à 100 Kubikfuß geſchlagen werden ſollen, ſo hat der Revierverwalter dieſe Holzentnahme nicht nur auf die Wirthſchaftsbezirke und in dieſen auf die einzelnen Wirthſchaftsabtheilungen zu ertheilen, ſondern er hat dabei auch auf die Beſchaffenheit Rückſicht zu nehmen, in welcher er den Holzbetrag zu liefern hat. Jene 3872 Normalklaftern ſollen beſtehen: aus 3762 N.-K. Nadelholz und 110 N.-K. Laubholz, und dieſe wieder ſollen ſich ergeben als 4000 landesübliche Klaftern, à 80 Kubikfuß, Derbholz (und zwar 3880 Nadelholz, 120 Laub- holz), als 2400 Schock Reißig, à 28 K.-F., (und zwar 2350 Schock Nadel- und 50 Schock Laubholzreißig). Außerdem rechnet man neben dieſem Ertrage noch auf jährlich 2000 Klaftern Stockholz à 40 K.-F. Um dieſen Vorſchriften zu genügen hat der Revierverwalter die viel Umſicht erheiſchende Aufgabe der Auswahl der Schläge zu löſen, wo- bei die verſchiedenartigſten Rückſichten zu nehmen ſind, indem z. B. dabei ſelbſt nicht immer das relativ älteſte Holz zu entnehmen iſt, ſondern dieſem jüngeres deshalb vorangehen kann, weil dieſes in ſchlechtem Zuwachs ſteht. Daß dabei auch die Bequemlichkeit der Abfuhre und die Bedürfniſſe der umliegenden Ortſchaften Berückſichtigung erheiſchen, haben wir oben ge- legentlich ſchon geſehen. Unter allen Verhältniſſen muß bei der Wahl der Schläge auf die möglichſte Begünſtigung des Wiederwuchſes des Holzes alle Rückſicht genommen werden, was je nach den verſchiedenen Holzarten

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Zitationshilfe: Roßmäßler, Emil Adolf: Der Wald. Leipzig u. a., 1863, S. 600. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rossmaessler_wald_1863/656>, abgerufen am 22.12.2024.