Zu den Hauptnutzungen gehört auch die Köhlerei, wobei das Holz entweder in stehenden oder in liegenden Meilern oder in Gruben verkohlt d. h. bei sehr beschränktem Luftzutritt ohne Flamme in Kohle verwandelt wird.
Die Forst-Nebennutzungen begreifen die Benutzung der Rinde und des Saftes (Theer, Pech), der Blüthen, Früchte, Blätter, Nadeln und Zweige (Schneidelstreu) der Bäume und Sträucher, der Waldstreu, denn es kommen Fälle vor, wo diese ohne Nachtheil für den Wald abgegeben werden kann, der Waldhut und Waldgräserei, der Waldbeeren, Schwämme, Flechten, Moose und Kräuter, des Torfes, der Kalk- und Steinbrüche, der Thon-, Lehm-, Mergel- und Sandgruben, wozu streng genommen auch das unent- geltlich armen Leuten überlassene Leseholz und der früher erwähnte im Walde betriebene Getreidebau gehört.
An diese Forstbenutzung, welche zum Theil schon nicht mehr dem eigentlichen Forstpersonal zufällt (Köhlerei, Torfstecherei, Steinbrecherei etc.) schließt sich nun eine, in aufsteigender Rangordnung sich emancipirende, Gewerbthätigkeit, welche man gewissermaßen Waldindustrie nennen kann: Schneidemühlen, Korbflechterei, Schachtel- und Sieb- macherei etc. und welche sich gewöhnlich in der Nähe der Waldungen oder in diesem selbst ansiedelt.
An die zahllosen Verwendungsweisen des Holzes erinnern wir uns hier unwillkürlich auch ohne Hinweis.
Zu den Hauptnutzungen gehört auch die Köhlerei, wobei das Holz entweder in ſtehenden oder in liegenden Meilern oder in Gruben verkohlt d. h. bei ſehr beſchränktem Luftzutritt ohne Flamme in Kohle verwandelt wird.
Die Forſt-Nebennutzungen begreifen die Benutzung der Rinde und des Saftes (Theer, Pech), der Blüthen, Früchte, Blätter, Nadeln und Zweige (Schneidelſtreu) der Bäume und Sträucher, der Waldſtreu, denn es kommen Fälle vor, wo dieſe ohne Nachtheil für den Wald abgegeben werden kann, der Waldhut und Waldgräſerei, der Waldbeeren, Schwämme, Flechten, Mooſe und Kräuter, des Torfes, der Kalk- und Steinbrüche, der Thon-, Lehm-, Mergel- und Sandgruben, wozu ſtreng genommen auch das unent- geltlich armen Leuten überlaſſene Leſeholz und der früher erwähnte im Walde betriebene Getreidebau gehört.
An dieſe Forſtbenutzung, welche zum Theil ſchon nicht mehr dem eigentlichen Forſtperſonal zufällt (Köhlerei, Torfſtecherei, Steinbrecherei etc.) ſchließt ſich nun eine, in aufſteigender Rangordnung ſich emancipirende, Gewerbthätigkeit, welche man gewiſſermaßen Waldinduſtrie nennen kann: Schneidemühlen, Korbflechterei, Schachtel- und Sieb- macherei etc. und welche ſich gewöhnlich in der Nähe der Waldungen oder in dieſem ſelbſt anſiedelt.
An die zahlloſen Verwendungsweiſen des Holzes erinnern wir uns hier unwillkürlich auch ohne Hinweis.
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Zu den Hauptnutzungen gehört auch die Köhlerei, wobei das
Holz entweder in ſtehenden oder in liegenden Meilern oder in Gruben
verkohlt d. h. bei ſehr beſchränktem Luftzutritt ohne Flamme in Kohle
verwandelt wird.
Die Forſt-Nebennutzungen begreifen die Benutzung der Rinde
und des Saftes (Theer, Pech), der Blüthen, Früchte, Blätter,
Nadeln und Zweige (Schneidelſtreu) der Bäume und Sträucher,
der Waldſtreu, denn es kommen Fälle vor, wo dieſe ohne Nachtheil
für den Wald abgegeben werden kann, der Waldhut und Waldgräſerei,
der Waldbeeren, Schwämme, Flechten, Mooſe und Kräuter,
des Torfes, der Kalk- und Steinbrüche, der Thon-, Lehm-,
Mergel- und Sandgruben, wozu ſtreng genommen auch das unent-
geltlich armen Leuten überlaſſene Leſeholz und der früher erwähnte im
Walde betriebene Getreidebau gehört.
An dieſe Forſtbenutzung, welche zum Theil ſchon nicht mehr dem
eigentlichen Forſtperſonal zufällt (Köhlerei, Torfſtecherei, Steinbrecherei etc.)
ſchließt ſich nun eine, in aufſteigender Rangordnung ſich emancipirende,
Gewerbthätigkeit, welche man gewiſſermaßen Waldinduſtrie nennen
kann: Schneidemühlen, Korbflechterei, Schachtel- und Sieb-
macherei etc. und welche ſich gewöhnlich in der Nähe der Waldungen
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Roßmäßler, Emil Adolf: Der Wald. Leipzig u. a., 1863, S. 614. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rossmaessler_wald_1863/670>, abgerufen am 22.12.2024.
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