[Rotth, Albrecht Christian]: Eylfertiges Bedencken über M. August Hermann Franckens [...] Seine Schutz-Predigt. Halle, 1692.er nicht unrecht. Daher spielt Herr (4) Daß öffters die Lehre nicht wei- B
er nicht unrecht. Daher spielt Herr (4) Daß öffters die Lehre nicht wei- B
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er nicht unrecht. Daher spielt Herr
M. Franck nur mit dem Wort Wis-
sen und Erkäntniß/ wenn er hinzu
setzt: Ja viel wissen nicht einmahl/
was die rechte heilsame und leben-
dige Erkäntniß sey; Denn wenn er
durch das Wissen notitiam practicam
verstehet/ und durch die Erkäntniß il-
luminationem salutarem, so ist es
wahr/ aber wie wird er denn dadurch
erweisen/ daß die Lehre der Kirchen ver-
fallen ist? Daß der Glaube (fides sub-
jectiva) derjenigen/ bey welchen sol-
cher Mangel ist/ nicht tauge/ ist zwar
daher zu erweisen/ aber nicht/ daß die
Lehre der Kirchen verfallen. Und doch
hat er entweder aus Unverstande/ o-
der mit Fleiß solche Stückeconfun-
diret.
(4) Daß öffters die Lehre nicht
recht vorgetragen werde. Das er-
wei-
B
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