[Rotth, Albrecht Christian]: Eylfertiges Bedencken über M. August Hermann Franckens [...] Seine Schutz-Predigt. Halle, 1692.weiset er mit zweyen Gründen: (a) und
weiset er mit zweyen Gründen: (α) und
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weiset er mit zweyen Gründen: (α)
Weil GOttes Wort offtmals mit
Menschen-Wort/ als mit unnützen
Historien/ Fabeln/ Erzehlung aller-
hand abgeschmackten Meynung/ un-
erbaulichen critisiren vermenget/ und
dadurch die vornehmste Seelen-Weide
entzogen würde. Dieses erweiset nicht/
daß die Lehre nicht recht/ das ist/ irrig
und falsch vorgetragen werde/ (wel-
ches er doch erweisen solte/ wenn er ei-
nen Verfall unserer Kirche in der Leh-
re will darthun) sondern nur/ wenn es
ja was erweiset/ daß sie sparsamer vor-
getragen werde; Denn die Zeit/ die
man auf solche angeführte Stücke wen-
dete/ könte man auf die Lehre wenden;
es erweiset auch nicht/ daß sie nicht suf-
ficienter vorgetragen werde/ sondern
nur nicht überlfüßig; Es ist auch die
Beschuldigung noch nicht erwiesen/
und
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