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Roux, Wilhelm: Der Kampf der Teile des Organismus. Leipzig, 1881.

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IV. Differenzirende u. gestaltende Wirkungen der function. Reize.
ultravioletten, chemischen Strahlen des Lichts, annehmen müssen,
dass die organische Materie mit den vorhandenen Elementen
der Erde nicht im Stande war, aus diesen Schwingungen eine
durch Nerven fortleitbare Bewegung herzustellen oder sie durch
organische Substanzen unabsorbirt hindurch gehen zu lassen.

Sehr verschiedenartig unter sich sind sowohl die chemischen
als die mechanischen Kraftformen und daher sind auch die An-
passungen, welche für sie existiren, sehr mannigfache.

Für die Wirkung chemischer Kräfte ist die physikalische
Vorbedingung innerhalb der beiden Gruppen in derartige Wir-
kung zu einander tretender Stoffe, der flüssigen und der gas-
förmigen, dieselbe: molecularer Contact, und daher bestehen im
Wesentlichen blos zwei Organformen für die chemischen Percep-
tionen. Aber wie die chemischen Qualitäten verschieden sind,
so sind auch die Anpassungen daran verschieden. Und wenn
wir auch noch kein Verständniss dafür haben, wie die derartigen
Empfindungen stattfinden, so ist doch bekannt, dass wir tausende
von verschiedenen Geschmacks- und Geruchsqualitäten empfinden
können, welche in keiner Weise derartig gruppirt und zerlegt
werden können, dass man sie auf eine Minderheit von Elementar-
empfindungen zurückführen könnte, wie die Klänge und die
Farben.

Die meisten specifischen Sinneselemente haben zunächst ein
Aufnahmestück für die Sinnesbewegung, das Sinneshaar, dessen
Entstehung und Differenzirung in zweierlei Weise gedacht werden
kann, je nachdem dasselbe als Cuticulargebilde und dem Stoff-
wechsel entzogen, also gleichsam blos mechanisch fungirend,
oder als lebend und durch die Erregung chemisch verändert
aufgefasst wird. Im letzteren, nach unserer Ansicht wahrschein-
licheren Falle, kann es die Substanz des Sinneshaares selber
sein, welche vom Sinnesreiz verändert und gekräftigt worden
ist und daher proportional dieser Kräftigung sich entfaltet hat

IV. Differenzirende u. gestaltende Wirkungen der function. Reize.
ultravioletten, chemischen Strahlen des Lichts, annehmen müssen,
dass die organische Materie mit den vorhandenen Elementen
der Erde nicht im Stande war, aus diesen Schwingungen eine
durch Nerven fortleitbare Bewegung herzustellen oder sie durch
organische Substanzen unabsorbirt hindurch gehen zu lassen.

Sehr verschiedenartig unter sich sind sowohl die chemischen
als die mechanischen Kraftformen und daher sind auch die An-
passungen, welche für sie existiren, sehr mannigfache.

Für die Wirkung chemischer Kräfte ist die physikalische
Vorbedingung innerhalb der beiden Gruppen in derartige Wir-
kung zu einander tretender Stoffe, der flüssigen und der gas-
förmigen, dieselbe: molecularer Contact, und daher bestehen im
Wesentlichen blos zwei Organformen für die chemischen Percep-
tionen. Aber wie die chemischen Qualitäten verschieden sind,
so sind auch die Anpassungen daran verschieden. Und wenn
wir auch noch kein Verständniss dafür haben, wie die derartigen
Empfindungen stattfinden, so ist doch bekannt, dass wir tausende
von verschiedenen Geschmacks- und Geruchsqualitäten empfinden
können, welche in keiner Weise derartig gruppirt und zerlegt
werden können, dass man sie auf eine Minderheit von Elementar-
empfindungen zurückführen könnte, wie die Klänge und die
Farben.

Die meisten specifischen Sinneselemente haben zunächst ein
Aufnahmestück für die Sinnesbewegung, das Sinneshaar, dessen
Entstehung und Differenzirung in zweierlei Weise gedacht werden
kann, je nachdem dasselbe als Cuticulargebilde und dem Stoff-
wechsel entzogen, also gleichsam blos mechanisch fungirend,
oder als lebend und durch die Erregung chemisch verändert
aufgefasst wird. Im letzteren, nach unserer Ansicht wahrschein-
licheren Falle, kann es die Substanz des Sinneshaares selber
sein, welche vom Sinnesreiz verändert und gekräftigt worden
ist und daher proportional dieser Kräftigung sich entfaltet hat

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[173/0187] IV. Differenzirende u. gestaltende Wirkungen der function. Reize. ultravioletten, chemischen Strahlen des Lichts, annehmen müssen, dass die organische Materie mit den vorhandenen Elementen der Erde nicht im Stande war, aus diesen Schwingungen eine durch Nerven fortleitbare Bewegung herzustellen oder sie durch organische Substanzen unabsorbirt hindurch gehen zu lassen. Sehr verschiedenartig unter sich sind sowohl die chemischen als die mechanischen Kraftformen und daher sind auch die An- passungen, welche für sie existiren, sehr mannigfache. Für die Wirkung chemischer Kräfte ist die physikalische Vorbedingung innerhalb der beiden Gruppen in derartige Wir- kung zu einander tretender Stoffe, der flüssigen und der gas- förmigen, dieselbe: molecularer Contact, und daher bestehen im Wesentlichen blos zwei Organformen für die chemischen Percep- tionen. Aber wie die chemischen Qualitäten verschieden sind, so sind auch die Anpassungen daran verschieden. Und wenn wir auch noch kein Verständniss dafür haben, wie die derartigen Empfindungen stattfinden, so ist doch bekannt, dass wir tausende von verschiedenen Geschmacks- und Geruchsqualitäten empfinden können, welche in keiner Weise derartig gruppirt und zerlegt werden können, dass man sie auf eine Minderheit von Elementar- empfindungen zurückführen könnte, wie die Klänge und die Farben. Die meisten specifischen Sinneselemente haben zunächst ein Aufnahmestück für die Sinnesbewegung, das Sinneshaar, dessen Entstehung und Differenzirung in zweierlei Weise gedacht werden kann, je nachdem dasselbe als Cuticulargebilde und dem Stoff- wechsel entzogen, also gleichsam blos mechanisch fungirend, oder als lebend und durch die Erregung chemisch verändert aufgefasst wird. Im letzteren, nach unserer Ansicht wahrschein- licheren Falle, kann es die Substanz des Sinneshaares selber sein, welche vom Sinnesreiz verändert und gekräftigt worden ist und daher proportional dieser Kräftigung sich entfaltet hat

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Zitationshilfe: Roux, Wilhelm: Der Kampf der Teile des Organismus. Leipzig, 1881, S. 173. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roux_kampf_1881/187>, abgerufen am 25.11.2024.