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Roux, Wilhelm: Der Kampf der Teile des Organismus. Leipzig, 1881.

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V. Ueber das Wesen des Organischen.
hältnisse, und die Uebercompensation kann sich auf eine be-
stimmte Lebensperiode beschränken und danach aufhören so-
wohl für die einzelnen Gewebe, als in der Bildung von Ge-
schlechtsproducten. Immerhin bleiben sie die nöthigsten und
charakteristischsten Eigenschaften alles Organischen, die we-
sentlichen Vorbedingungen des Organischen. Die Häufung
dieser Eigenschaften aber nach mehrfachen Be-
ziehungen hin und ihre Ausbildung bis zur gröss-
ten Oekonomie bilden die erste wesentliche Eigen-
schaft des Organischen
. Erst als Zweites konnte dazu
kommen die Fähigkeit der Contractilität, als Drittes die der
Gestaltung aus chemischen Processen.

Was im Gegensatze zu dem Anorganischen, welches nur
durch die äusseren Bedingungen erhalten wird und mit dem
Wechsel derselben sofort in seiner bisherigen Natur aufhört,
was entgegen diesem sich selber erhalten soll, wie das Orga-
nische es muss, weil seine sonstigen eben erwähnten Eigen-
schaften zu complicirte sind, um einmal abgebrochen in Kürze
wieder von Neuem durch Zufälligkeit angelegt und dann zu
höheren Graden gezüchtet werden zu können, das muss sich
selbst zu reguliren vermögen. Wenn es im Wechsel der Ver-
hältnisse gleichmässig fortgehen will, geht es einfach zu Grunde.
Das ist nichts Neues, im Gegentheil eine nur zu bekannte, zu
oft erfahrene Thatsache, und es gilt ebenso für die Theile wie
für das Ganze, wie alle Grundbedingungen und Grundeigen-
schaften in gleicher Weise für die Theile wie für die Ganzen
zutreffen, denn das Ganze besteht blos aus den Theilen. Jedes
muss sich an die Verhältnisse anpassen können, und das ist
blos möglich durch die Selbstregulation, indem die geänderten
Verhältnisse andere, dem Ganzen nützliche Functionen aus-
lösen.

Die Selbstregulation ist die Vorbedingung, ist das Wesen

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V. Ueber das Wesen des Organischen.
hältnisse, und die Uebercompensation kann sich auf eine be-
stimmte Lebensperiode beschränken und danach aufhören so-
wohl für die einzelnen Gewebe, als in der Bildung von Ge-
schlechtsproducten. Immerhin bleiben sie die nöthigsten und
charakteristischsten Eigenschaften alles Organischen, die we-
sentlichen Vorbedingungen des Organischen. Die Häufung
dieser Eigenschaften aber nach mehrfachen Be-
ziehungen hin und ihre Ausbildung bis zur gröss-
ten Oekonomie bilden die erste wesentliche Eigen-
schaft des Organischen
. Erst als Zweites konnte dazu
kommen die Fähigkeit der Contractilität, als Drittes die der
Gestaltung aus chemischen Processen.

Was im Gegensatze zu dem Anorganischen, welches nur
durch die äusseren Bedingungen erhalten wird und mit dem
Wechsel derselben sofort in seiner bisherigen Natur aufhört,
was entgegen diesem sich selber erhalten soll, wie das Orga-
nische es muss, weil seine sonstigen eben erwähnten Eigen-
schaften zu complicirte sind, um einmal abgebrochen in Kürze
wieder von Neuem durch Zufälligkeit angelegt und dann zu
höheren Graden gezüchtet werden zu können, das muss sich
selbst zu reguliren vermögen. Wenn es im Wechsel der Ver-
hältnisse gleichmässig fortgehen will, geht es einfach zu Grunde.
Das ist nichts Neues, im Gegentheil eine nur zu bekannte, zu
oft erfahrene Thatsache, und es gilt ebenso für die Theile wie
für das Ganze, wie alle Grundbedingungen und Grundeigen-
schaften in gleicher Weise für die Theile wie für die Ganzen
zutreffen, denn das Ganze besteht blos aus den Theilen. Jedes
muss sich an die Verhältnisse anpassen können, und das ist
blos möglich durch die Selbstregulation, indem die geänderten
Verhältnisse andere, dem Ganzen nützliche Functionen aus-
lösen.

Die Selbstregulation ist die Vorbedingung, ist das Wesen

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[227/0241] V. Ueber das Wesen des Organischen. hältnisse, und die Uebercompensation kann sich auf eine be- stimmte Lebensperiode beschränken und danach aufhören so- wohl für die einzelnen Gewebe, als in der Bildung von Ge- schlechtsproducten. Immerhin bleiben sie die nöthigsten und charakteristischsten Eigenschaften alles Organischen, die we- sentlichen Vorbedingungen des Organischen. Die Häufung dieser Eigenschaften aber nach mehrfachen Be- ziehungen hin und ihre Ausbildung bis zur gröss- ten Oekonomie bilden die erste wesentliche Eigen- schaft des Organischen. Erst als Zweites konnte dazu kommen die Fähigkeit der Contractilität, als Drittes die der Gestaltung aus chemischen Processen. Was im Gegensatze zu dem Anorganischen, welches nur durch die äusseren Bedingungen erhalten wird und mit dem Wechsel derselben sofort in seiner bisherigen Natur aufhört, was entgegen diesem sich selber erhalten soll, wie das Orga- nische es muss, weil seine sonstigen eben erwähnten Eigen- schaften zu complicirte sind, um einmal abgebrochen in Kürze wieder von Neuem durch Zufälligkeit angelegt und dann zu höheren Graden gezüchtet werden zu können, das muss sich selbst zu reguliren vermögen. Wenn es im Wechsel der Ver- hältnisse gleichmässig fortgehen will, geht es einfach zu Grunde. Das ist nichts Neues, im Gegentheil eine nur zu bekannte, zu oft erfahrene Thatsache, und es gilt ebenso für die Theile wie für das Ganze, wie alle Grundbedingungen und Grundeigen- schaften in gleicher Weise für die Theile wie für die Ganzen zutreffen, denn das Ganze besteht blos aus den Theilen. Jedes muss sich an die Verhältnisse anpassen können, und das ist blos möglich durch die Selbstregulation, indem die geänderten Verhältnisse andere, dem Ganzen nützliche Functionen aus- lösen. Die Selbstregulation ist die Vorbedingung, ist das Wesen 15*

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Zitationshilfe: Roux, Wilhelm: Der Kampf der Teile des Organismus. Leipzig, 1881, S. 227. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roux_kampf_1881/241>, abgerufen am 23.11.2024.